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Es braucht dafür keinen Link, die Vorsätzlichkeit der Körperverletzung steht im Urteil. Das Opfer wurde vorsätzlich, nicht fahrlässig, zu Boden gestoßen. Und zwar so, so dass es keine Möglichkeit hatte den Aufprall irgendwie durch Schutzreflexe abzufedern. Und, dem Opfer wurde lt. Gericht von oben " stampfend, aber nicht kraftvoll " ( wie auch immer man sich das vorzustellen hat ) auf sein Gesicht getreten, ebenfalls vorsätzlich .....
Also, wenn man von oben " stampfend " in ein Gesicht tritt (..), nimmt man schwerste Verletzungen die auch zum Tod führen können zumindest in Kauf, unabhängig jeder Vorschädigung beim Opfer, die durch den Stress den Herztod ausgelöst haben soll.
darum ging es auch mir, das Opfer wurde vorsätzlich und nicht aus versehen ...
die Auslegung der Justiz > es wurde das unterste Strafmaß gewählt ...
die Darstellung des Gerichts schon gefühlt ein höheres Strafmaß erwarten lies ...
also nicht nur für die Angehörigen ganz schlimm ...
aus diesen Urteilen soll wohl Gerichtliche Absicht und Anweisung zu erkennen sein für Deutsche Opfer ?
es ist jetzt wurscht welcher § zur Anwendung kam ... die Botschaft war klar und Deutlich.