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Die Lügepresse wird wieder ein falsches Bild von heute Nacht inszenieren

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 4 «  

G

Gelöschtes Mitglied 2801

Es gibt durchaus auch große Genossenschaften, nur eben nicht in der idealisierten Form, die sich unsere Genossen hier so vorstellen.

Aber nehmen wir ruhig die Würstelbude als Beispiel. Unsere 4 Genossen haben das Ding schon eine Weile betrieben. Nun wollen 2 davon gleichzeitig Urlaub machen. Die Genossen beschließen, eine Aushilfe zu engagieren. Und schon ist das idealisierte Modell zumindest temporär ausgesetzt. Oder sie sind recht erfolgreich, kaufen eine weitere Bude an einem anderen Standort. Dafür brauchen sie Personal. Wollten sie das Modell aufrechterhalten, müssten sie Genossen suchen, die sich einkaufen. Nun suchen sie Würstelbrater, die Kapital mitbringen und müssen den Gewinn teilen.

Du kannst das Ding drehen und wenden wie immer Du willst: Am Ende ist eine Genossenschaft auch nichts anderes als eine Kapitalgesellschaft.

Bin ich voll und ganz bei dir. Das Modell wird auch dann scheitern, wenn ein entsprechendes Kompetenzgefälle notwendig wird.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Dann wird von Deiner "Anpassung" hier kaum jemand schlauer.

Was Eigentum ist, weiß jeder Dieb. Und kann auch zwischen "Mein"und "Dein" unterscheiden.

Warum Du dann Deine perverse Erklärung genossenschaftlichen Eigentums zu Rate ziehst, das räume ich ein, ist mir auch zu "hoch".

Grins
Debitist

Dass du Schwierigkeiten hast, besser zu werden, glaube ich sehr gerne.
 

KurtNabb

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Ich passe mich grundsätzlich dem Niveau des Thread Starters an und mache es dann ein bisschen schwieriger.
Man will seine Mitmenschen ja besser machen.

Begebe Dich nie auf das Niveau eines Kindskopfs, denn dort schlägt er Dich mit langjähriger Erfahrung. :giggle:
 

Iles9

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Du bist ein großer Kindskopf, der in einer Phantasiewelt lebt. Was passiert denn mit dem Eigentum, wenn ein Mitglied stirbt?

Dann erben die Angehörigen, wie bei nem ganz normalen Konto.

Und bei Ausscheiden aus der Genossenschaft kann man es doch auszahlen wie bei Aktionären.
Entweder der Mitarbeiter lässt Zugewinne mit auf dem Genossenschaftskonto liegen, oder er lässt es sich jährlich auszahlen. Bei ner Pleite wäre das Geld sicher weg,
oder man vereinbart für Mitarbeiter wie bei Betriebsrenten das die Anteile geschützt werden.

Genossenschaften gabs schon in der DDR. Die AWG war eine Wohnungsgenossenschaft da haben wir beim Einzug eine Summe nach Wohnungsgröße eingezahlt und nach einem Jahr nach Auszug wieder gekommen. Wir haben zu DDR Zeiten eingezahlt und in der BRD wurde ausgezahlt. Die Wohnungsgenossenschaft gibts heute noch und es werden wie auch damals die Vorsitzenden von den Mietern/ Genossenschaftler gewählt.
So kanns doch auch in Betrieben laufen, wenn die Chefs nichts taugen, dann müssen andere ran.
 
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Humanist62

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Eine Genossenschaft soll in deiner Welt ihr eigener Eigentümer sein?
Und wie ist das mit den Erben des Verstorbenen? Hat dieser zum Beispiel 25.000€ in die Genossenschaft eingezahlt und dadurch als einer von 100 Genossenschaftern 1% der Genossenschaft erworben, soll den Kindern oder der Witwe das dann nicht zustehen?
Wenn das Eigentum an die Genossenschaft übergehtm ist derjenige der den Job des Verstorbenen übernimmt dann nur Angestellter?

Natürlich muß es für Hinterbliebene dann eine Entschädigung geben. Alles andere wäre ja unsozial.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Natürlich muß es für Hinterbliebene dann eine Entschädigung geben. Alles andere wäre ja unsozial.

Und das stellst du dir unternehmerisch wie genau vor?
Hier müsste ja die Genossenschaft zu jedem Zeitpunkt die entsprechende Liquidität vorhalten um bei unvorhergesehenem Tod eines Mitarbeiters eine Entschädigung auszahlen zu können. Das wäre ja ein massives Hemmnis.
 

Humanist62

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So kennt man die diversen Sozialismen: Jeder hat Ideen und keiner will arbeiten. :happy:

Kommst Du Dir jetzt nicht selber albern vor?

Du verstehst einfach die Logik nicht, je mehr Verantwortung umso größer ist auch der Leistungswille.
 

Humanist62

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Und das stellst du dir unternehmerisch wie genau vor?
Hier müsste ja die Genossenschaft zu jedem Zeitpunkt die entsprechende Liquidität vorhalten um bei unvorhergesehenem Tod eines Mitarbeiters eine Entschädigung auszahlen zu können. Das wäre ja ein massives Hemmnis.

Es geht halt um soziale Gerechtigkeit welche Du nicht verstehst!
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Es geht halt um soziale Gerechtigkeit welche Du nicht verstehst!

Soziale Gerechtigkeit ist ein netter Begriff, der Realität der Zahlen aber völlig egal.
Wenn du so etwas wie einen Anspruch auf Auszahlung des Anteils bei Tod eines Genossenschaftlers als Recht verbriefen willst, musst du auch innerhalb deiner Genossenschaft die Leistbarkeit dieses Rechts sicherstellen. Das heißt, es müssen Rückstellungen gebildet werden und das vermutlich für mehr als nur einen erwartbaren Todesfall.
Daraus ergeben sich wirtschaftliche Implikation für deine Genossenschaft, zum Beispiel Investitionshemmnisse.
Hier siehst du das Problem daran, dass du dich selbst als "Ideengeber" siehst, aber nicht testest. Du bist nicht in der Lage deine Idee auch nur gegen minimale Prüfung zu verteidigen und ziehst dich dann auf hohle Phrasen zurück. Deswegen ist eine Idee ohne Praxistest auch nicht viel wert.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Wie willst Du sonst Leistungswillen erzeugen außer durch bessere Bezahlung?

Bezahlung ist und sollte ausschließlich von der tatsächlichen Rentabilität des jeweiligen Arbeitsplatzes abhängen.
Leistungswille ist eine intrinsische Funktion.
 

KurtNabb

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Dann erben die Angehörigen, wie bei nem ganz normalen Konto.

Und bei Ausscheiden aus der Genossenschaft kann man es doch auszahlen wie bei Aktionären.
Entweder der Mitarbeiter lässt Zugewinne mit auf dem Genossenschaftskonto liegen, oder er lässt es sich jährlich auszahlen. Bei ner Pleite wäre das Geld sicher weg,
oder man vereinbart für Mitarbeiter wie bei Betriebsrenten das die Anteile geschützt werden.

Genossenschaften gabs schon in der DDR. Die AWG war eine Wohnungsgenossenschaft da haben wir beim Einzug eine Summe nach Wohnungsgröße eingezahlt und nach einem Jahr nach Auszug wieder gekommen. Wir haben zu DDR Zeiten eingezahlt und in der BRD wurde ausgezahlt. Die Wohnungsgenossenschaft gibts heute noch und es werden wie auch damals die Vorsitzenden von den Mietern/ Genossenschaftler gewählt.
So kanns doch auch in Betrieben laufen, wenn die Chefs nichts taugen, dann müssen andere ran.

Damit sind wir wieder bei einer Kapitalgesellschaft mit geringfügig abweichenden Spielregeln.
 

Humanist62

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Soziale Gerechtigkeit ist ein netter Begriff, der Realität der Zahlen aber völlig egal.
Wenn du so etwas wie einen Anspruch auf Auszahlung des Anteils bei Tod eines Genossenschaftlers als Recht verbriefen willst, musst du auch innerhalb deiner Genossenschaft die Leistbarkeit dieses Rechts sicherstellen. Das heißt, es müssen Rückstellungen gebildet werden und das vermutlich für mehr als nur einen erwartbaren Todesfall.
Daraus ergeben sich wirtschaftliche Implikation für deine Genossenschaft, zum Beispiel Investitionshemmnisse.
Hier siehst du das Problem daran, dass du dich selbst als "Ideengeber" siehst, aber nicht testest. Du bist nicht in der Lage deine Idee auch nur gegen minimale Prüfung zu verteidigen und ziehst dich dann auf hohle Phrasen zurück. Deswegen ist eine Idee ohne Praxistest auch nicht viel wert.

Den Praxistest gibt es längst.:winken:

Immerhin die größte Produktiv-Genossenschaft der Welt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Mondragón_Corporación_Cooperativa
 

KurtNabb

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Es geht halt um soziale Gerechtigkeit welche Du nicht verstehst!

Es geht um die Machbarkeit in der Realität. Genaugenommen musst Du den Genossen ersetzen, denn seine Leistung wird gebraucht. Der Ersatz muss Kapital mitbringen, sonst kannst Du ihn nicht einstellen.
 

Humanist62

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Es geht um die Machbarkeit in der Realität. Genaugenommen musst Du den Genossen ersetzen, denn seine Leistung wird gebraucht. Der Ersatz muss Kapital mitbringen, sonst kannst Du ihn nicht einstellen.

Das Problem hat doch dann aber jede Firma.
 

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