Du bist ein großer Kindskopf, der in einer Phantasiewelt lebt. Was passiert denn mit dem Eigentum, wenn ein Mitglied stirbt?
Dann erben die Angehörigen, wie bei nem ganz normalen Konto.
Und bei Ausscheiden aus der Genossenschaft kann man es doch auszahlen wie bei Aktionären.
Entweder der Mitarbeiter lässt Zugewinne mit auf dem Genossenschaftskonto liegen, oder er lässt es sich jährlich auszahlen. Bei ner Pleite wäre das Geld sicher weg,
oder man vereinbart für Mitarbeiter wie bei Betriebsrenten das die Anteile geschützt werden.
Genossenschaften gabs schon in der DDR. Die AWG war eine Wohnungsgenossenschaft da haben wir beim Einzug eine Summe nach Wohnungsgröße eingezahlt und nach einem Jahr nach Auszug wieder gekommen. Wir haben zu DDR Zeiten eingezahlt und in der BRD wurde ausgezahlt. Die Wohnungsgenossenschaft gibts heute noch und es werden wie auch damals die Vorsitzenden von den Mietern/ Genossenschaftler gewählt.
So kanns doch auch in Betrieben laufen, wenn die Chefs nichts taugen, dann müssen andere ran.