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Die „Ware“ Volk, das Produkt „Mensch“!
Mit der "Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2
(Corona-Virus-Schutzmasken-Verordnung)" erhalten alle Risikogruppen Zugang zu kostenlosen bzw. vergünstigten FFP2-Masken.
Wer alles genau aus dem Staatswesen mit diese Vergünstigung erhält wird nicht bekannt gegeben!
Oder >glaubt< wirklich jemand – Merkel, Span, Scheuer, v. d. Leyen, Schäuble, Staatssekretäre, Referenten, etc. und Konsorten,
würden die Masken für sich kaufen? Oder in den Landesregierungen? Volksverarschung muß man nicht, kann man aber veröffentlichen!
Wer erhält dabei Zugriff auf die Daten der Anspruchsberechtigten? Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mit der
Corona-Virus-Schutzmaskenverordnung vom 14. Dezember 2020 einen Anspruch auf Schutzmasken mit FFP2-Standard
oder vergleichbarem Standard für besonders gefährdete Risikogruppen geschaffen.
Wie wurden dafür, und von Wem, - die dafür nötigen Prioritäten festgelegt?
Dabei werden die betreffenden Personengruppen aktuell durch die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungsunternehmen
über ihren Anspruch informiert und bekommen von diesen auch die von der Bundesdruckerei erstellten Berechtigungsscheine.
Der Brief der Krankenkasse enthält daneben auch ein personalisiertes Anschreiben der Bundesregierung. Der Versand erfolgt dabei dezentral,
durch die jeweilige Krankenkasse ausschließlich für ihre eigenen Versicherten.
Wobei alle Daten welche vom Staat erhoben werden – laut Aussage der Erhebenden – > anonym <
und nicht mehr Personenbezogen erhoben werden können!
Die staatliche Volksausbeutung und Volksverblödung sollte mit in das GG übernommen werden!
Ein Austausch der personenbezogenen Daten mit der Bundesdruckerei oder gar dem Bundesgesundheitsministerium findet zu keiner Zeit statt.
Was durch die staatliche Eigendarstellung dem Volk gegenüber immer betont und bekannt gemacht wird!
In das Anschreiben der Bundesregierung fügen die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen die Anschrift und die Anrede
ihrer Versicherten ein; die Berechtigungsscheine enthalten gar keine personenbezogenen Daten.
Brauchen diese auch nicht, da diese anderweitig schon mehrfach abgespeichert wurden und werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben auf der Basis der ihnen am 15. Dezember 2020 vorliegenden Daten die Anspruchsberechtigung ermittelt
und die jeweilige Gesamtmenge ihrer anspruchsberechtigten Versicherten an das BMG gemeldet.
Dabei war die Meldung nach drei Gruppen zu differenzieren:
Anspruchsberechtigte über 75 Jahre, Anspruchsberechtigte über 70 Jahre + Anspruchsberechtigte mit Erkrankungen und Risikofaktoren
sowie Anspruchsberechtigte über 60 Jahre.
Hiermit wird der > finanzielle und steuerliche Verlauf < des Produkts „Maske“ digital gesichert!
Und vor allem, - die sich in RENTE od. Pension befindlichen, staatlich finanziell belastenden Personen, nochmals festgehalten!
Sodann hat das BMG die Bundesdruckerei mit dem Druck von manipulationssicheren Berechtigungsscheinen in ausreichender Anzahl beauftragt.
Das wird >Alles< über die CORONA-Hilfs-Gelder, (Volksüberschuldung) zur Erhaltung der Staaten und Regierungen bezahlt.
Nach dem durch das BMG festgelegten zweistufigen Verfahren wurden in einem ersten Schritt bereits bis zum 6. Januar 2021 einmalig
drei Schutzmasken an Personen ab 60 Jahre gegen eine Altersprüfung oder Eigenerklärung zu Erkrankungen beziehungsweise Risikofaktoren
in der Apotheke ausgegeben.
Wer hat darüber etwas, und wo – gelesen oder in den Nachrichten vernommen?
In der nun laufenden zweiten Verfahrensstufe erhalten die ermittelten Anspruchsberechtigten gegen eine Eigenbeteiligung
insgesamt weitere 12 Schutzmasken (in jeweils zwei Zeiträumen).
Wobei die „Eigenbeteiligung“ – im Gegensatz zum Volk – die das zu bezahlen haben, nicht bekannt gegeben wird!
Entsprechend der Planung der Bundesregierung wird in Kürze die Verteilung auf Personen ausgedehnt werden,
die Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen oder mit einer solchen Person in einer Bedarfsgemeinschaft
(§ 7 Absatz 3 Zweites Buches Sozialgesetzbuch) leben.
Das alles wird doch, über die Verschuldung des Volkes - nun als "CORONA-Hilfe" finanziell bezeichnet -
vom VOLK finanziert und bezahlt!
Der >STAAT< bereichert sich doch nur daran, und läßt das beim Volk geleistete, - als eine staatliche Gefälligkeit aussehen.
Wie dumm muß man sein, an das zu glauben?
Es ist also heute schon ersichtlich,
das der Absatz von staatspolitischen erfundenen Interessen, aus finanzwirtschaftlichen Aspekten – sehr langfristig -
vom Staat und den Regierungen verplant wurden.
Anhang anzeigen 9311
" Die Informationsfreiheit " - Anhang anzeigen 9312
Mit der "Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2
(Corona-Virus-Schutzmasken-Verordnung)" erhalten alle Risikogruppen Zugang zu kostenlosen bzw. vergünstigten FFP2-Masken.
Wer alles genau aus dem Staatswesen mit diese Vergünstigung erhält wird nicht bekannt gegeben!
Oder >glaubt< wirklich jemand – Merkel, Span, Scheuer, v. d. Leyen, Schäuble, Staatssekretäre, Referenten, etc. und Konsorten,
würden die Masken für sich kaufen? Oder in den Landesregierungen? Volksverarschung muß man nicht, kann man aber veröffentlichen!
Wer erhält dabei Zugriff auf die Daten der Anspruchsberechtigten? Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mit der
Corona-Virus-Schutzmaskenverordnung vom 14. Dezember 2020 einen Anspruch auf Schutzmasken mit FFP2-Standard
oder vergleichbarem Standard für besonders gefährdete Risikogruppen geschaffen.
Wie wurden dafür, und von Wem, - die dafür nötigen Prioritäten festgelegt?
Dabei werden die betreffenden Personengruppen aktuell durch die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungsunternehmen
über ihren Anspruch informiert und bekommen von diesen auch die von der Bundesdruckerei erstellten Berechtigungsscheine.
Der Brief der Krankenkasse enthält daneben auch ein personalisiertes Anschreiben der Bundesregierung. Der Versand erfolgt dabei dezentral,
durch die jeweilige Krankenkasse ausschließlich für ihre eigenen Versicherten.
Wobei alle Daten welche vom Staat erhoben werden – laut Aussage der Erhebenden – > anonym <
und nicht mehr Personenbezogen erhoben werden können!
Die staatliche Volksausbeutung und Volksverblödung sollte mit in das GG übernommen werden!
Ein Austausch der personenbezogenen Daten mit der Bundesdruckerei oder gar dem Bundesgesundheitsministerium findet zu keiner Zeit statt.
Was durch die staatliche Eigendarstellung dem Volk gegenüber immer betont und bekannt gemacht wird!
In das Anschreiben der Bundesregierung fügen die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen die Anschrift und die Anrede
ihrer Versicherten ein; die Berechtigungsscheine enthalten gar keine personenbezogenen Daten.
Brauchen diese auch nicht, da diese anderweitig schon mehrfach abgespeichert wurden und werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben auf der Basis der ihnen am 15. Dezember 2020 vorliegenden Daten die Anspruchsberechtigung ermittelt
und die jeweilige Gesamtmenge ihrer anspruchsberechtigten Versicherten an das BMG gemeldet.
Dabei war die Meldung nach drei Gruppen zu differenzieren:
Anspruchsberechtigte über 75 Jahre, Anspruchsberechtigte über 70 Jahre + Anspruchsberechtigte mit Erkrankungen und Risikofaktoren
sowie Anspruchsberechtigte über 60 Jahre.
Hiermit wird der > finanzielle und steuerliche Verlauf < des Produkts „Maske“ digital gesichert!
Und vor allem, - die sich in RENTE od. Pension befindlichen, staatlich finanziell belastenden Personen, nochmals festgehalten!
Sodann hat das BMG die Bundesdruckerei mit dem Druck von manipulationssicheren Berechtigungsscheinen in ausreichender Anzahl beauftragt.
Das wird >Alles< über die CORONA-Hilfs-Gelder, (Volksüberschuldung) zur Erhaltung der Staaten und Regierungen bezahlt.
Nach dem durch das BMG festgelegten zweistufigen Verfahren wurden in einem ersten Schritt bereits bis zum 6. Januar 2021 einmalig
drei Schutzmasken an Personen ab 60 Jahre gegen eine Altersprüfung oder Eigenerklärung zu Erkrankungen beziehungsweise Risikofaktoren
in der Apotheke ausgegeben.
Wer hat darüber etwas, und wo – gelesen oder in den Nachrichten vernommen?
In der nun laufenden zweiten Verfahrensstufe erhalten die ermittelten Anspruchsberechtigten gegen eine Eigenbeteiligung
insgesamt weitere 12 Schutzmasken (in jeweils zwei Zeiträumen).
Wobei die „Eigenbeteiligung“ – im Gegensatz zum Volk – die das zu bezahlen haben, nicht bekannt gegeben wird!
Entsprechend der Planung der Bundesregierung wird in Kürze die Verteilung auf Personen ausgedehnt werden,
die Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen oder mit einer solchen Person in einer Bedarfsgemeinschaft
(§ 7 Absatz 3 Zweites Buches Sozialgesetzbuch) leben.
Das alles wird doch, über die Verschuldung des Volkes - nun als "CORONA-Hilfe" finanziell bezeichnet -
vom VOLK finanziert und bezahlt!
Der >STAAT< bereichert sich doch nur daran, und läßt das beim Volk geleistete, - als eine staatliche Gefälligkeit aussehen.
Wie dumm muß man sein, an das zu glauben?
Es ist also heute schon ersichtlich,
das der Absatz von staatspolitischen erfundenen Interessen, aus finanzwirtschaftlichen Aspekten – sehr langfristig -
vom Staat und den Regierungen verplant wurden.
Anhang anzeigen 9311
" Die Informationsfreiheit " - Anhang anzeigen 9312