Hoffentlich nicht! Wenn die im Auto schon keine StVO kennen wird es die Typen auf dem Rad auch nicht verträglicher machen.
Das Kennen der StVO kann hier nicht als Grund angeführt werden,
denn der Paragraph 1, der wichtigste wird nicht beachtet, sondern hauptsächlich von
den "Automobilisten" gefordert/erwartet, das
jeder Verkehrsteilnehmer wird gerne überlesen.
Falls der Inhalt den nicht geprüften überhaupt bekannt ist.
Wenn man auf einer vorwiegend untergenutzten zweistreifigen Autostraße nicht weiter kommt wird es wohl einen Unfall gegeben haben oder mit den Leuten stimmt was nicht.
Es ist ja die Frage, ob Argumente und Belege überhaupt dazu führen können,
daß die nicht betroffene, hofierte, Partei von ihren ideologischen Ballast abwerfen kann,
und zu Gesprächen führen können, im Sinne des §1 StVO.
Aber es ist wohl eher eine moralisch gefärbte Diskussion, und keine um Fakten.
Ich finde es bezeichnend das eine Bundesstraße die in den Stadtkern von Berlin führt,
als "vorwiegend untergenutzten zweistreifigen Autostraße" bezeichnet wird.
Das kann nur passieren, wenn man diese gar nicht mit einem PKW nutzt.
Tja nun, die Radler werden nicht so gerne gezwungen aufs Auto oder den ÖPNV umzusteigen. Betroffen von dem raumgreifenden Anspruch der Automobilitisten sind eigentlich alle. Manche merken es nur nicht.
Radler werden zu gar nichts gezwungen, sie haben Narrenfreiheit.