Ein 30-jähriger Syrer soll im Juli 2022 in einem Innenhof in der Osnabrücker City ein ihm unbekanntes Mädchen vergewaltigt haben - unter Alkoholeinfluss.
„Es war das erste Mal, dass ich Alkohol getrunken habe“, so der Angeklagte.
Das Amtsgericht verurteilte den syrischen Flüchtling diese Woche „nur“ zu einer Bewährungsstrafe. Begründung: Es spreche für den Angeklagten, dass der 30-Jährige, der 2015 aus Syrien nach Deutschland geflüchtet war, eine Wohnung und demnächst auch einen Job habe. „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden“, so der Richter.
Somit entgeht der Angeklagte einer Gefängnisstrafe, die er hätte absitzen müssen.
Der 30-Jährige kann also, sofern er nicht wieder in ähnlicher Weise straffällig wird, die nächsten Jahre in Freiheit verbringen.
Der 30-Jährige.....