Freilich ist der Begriff des Gefährders noch nicht genau rechtlich umrissen .
Aber in Anbetracht der Erfahrungen der letzen Jahre , sollte die Sicherheit der Bevölkerung ein immer wichtigeres Gut werden.
Warum nicht die Alternative anbieten deutscher Luxusknast oder zurück nach Hause mit lebenslanger Einreisesperre für Deutschland ,
schließlich kommen die meisten Gefährder aus den beliebtesten Urlaubsländern der Deutschen wie Tunesien.
Hier geht es offenbar nicht um die Sicherheit der Bevölkerung, sondern um die Verunsicherung der Bevölkerung.
Welche Erfahrungen der letzten Jahre?
Meine Beobachtungen der letzten Jahre sagen:
Zuerst wurde deutschlandweit die Finanz- und damit Einnahmenverltung unterhölt und bis zur Schmerzgrenze und darüber hinaus abgebaut.
Folge davon
(Wegfall von Einnahmen - Deutschland hat es damit immerhin auf den 8. Platz der weltweiten Steueroasen geschafft!)
war der Abbau weiterer wichtiger Verwaltungen, insbesondere der Polizei.
Daneben wurden in fremden Ländern Kriege gestartet (offiziell wie in Jugoslawien, Afghanistan oder verschleiert durch Destabilisierung der rechtmäßigen Regierung wie in Lybien, Syrien), die nun auf Deutschland in vielfacher Weise zurückschlagen (Anschläge durch sogen. Gefährder, in früherer Zeit als Partisanen bezeichnet; Flüchtlingsströme nach und aus Deutschland).
Für die Bewältigung der mit der Kriegsführung einhergehenden Sicherheitsprobleme fehlt nun einfach die Sicherheitsverwaltung, weil diese im Zuge der Sparpolitik an der Einnahmenverwaltung leiden mußte.
Daher auch der immer wiederkehrende Ruf nach dem Einsatz der Bundeswehr im Landesinneren.
Sicherheit der Bevölkerung heißt für mich
nicht Sicherheit durch Wegsperren der Bevölkerung.
Denn dies ist offensichtlich das eigentliche Ziel.
Die CDU,CSU,SPD,Grünen haben es mit dem BTHG im Bund vorgemacht (Wegsperren von Behinderten in Heime), nun wollen die Länder (allen voran Bayern) nachziehen (Wegsperren von "Gefährdern").
Es entsteht wieder eine Kultur von KZ´s.
...
Letztlich ist es ja auch egal,
ob Gesetze dies oder jenes ermöglichen oder verbieten,
weil es stets auf ihre Durchsetzung ankommt.
Und damit sieht es im so erfolgreichen,
sich demokratisch fühlenden Deutschland nicht gut aus
bei so vielen erbärmlichen Hosenschei§ern,
die nur schwer begreifen,
welch erstaunliche Handlungsmöglichkeiten
im bislang noch nicht erkannten Inhalt
des ersten und wichtigsten Grundgesetzes steckt.
(Nicht im Art. 1 - der ist nur die Überschrift,
das Treppchen zum Fundament unserer Rechtsordnung ...)
Die
sitzen an den obersten deutschen Gerichtshöfen.
So hat das Bundesverfassungsgericht unlängst entschieden, daß Meinungsfreiheit über Menschenwürde geht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat den sogen. Rundfunk-"Beitrag", der für 5% der deutschen Haushalte eine reine Haushalts-
Steuer ist, für rechtmäßig erklärt.
(Also 5% der deutschen Haushalte haben kein Recht auf Wahrung der Würde der in ihnen lebenden Personen - 5% klingt erst mal nicht viel, jedoch sind dies ca. 4.000.000 Menschen, denen das Bundesverwaltungsgericht ihre Menschenwürde absprach.)
Des weiteren hat das Bundesverwaltungsgericht schon vor längerer Zeit entschieden, daß Teile der Bevölkerung (Beamte) kein Recht auf Menschenrechte haben (hier Streikrecht = Menschenrecht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in den 1990er Jahren).
So gehen unsere obersten Richter mit der Menschenwürde und den Menschenrechten um.