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Die Bundesländer Bayern und Brandenburg wollen im Bundesrat den Strafrahmen für "Mietwucher" auf bis zu 100 000 Euro erhöhen. "Mietwucher" soll vorliegen, wenn die geforderte Miete mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Falls kein Mietenspiegel vorliegt ist es schwer, die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete zu ermitteln.
Angesichts von 5 % Inflation schliessen immer mehr Vermieter "Staffelmietverträge" ab. Will der Vermieter sich nicht entreichern, muß er um 5 % per anno die Miete erhöhen.
Vier Jahre nachdem jährlich um 5 % die Miete stieg - gemäß Staffelmietvertrag - riskiert jedoch der Vermieter ein Bußgeld von bis zu 100 000 Euro, was häufig in kleineren Städten der Wert einer ETW übersteigen dürfte.
Man kann angesichts solcher Gesetzesvorhaben als Vermieter doch nur noch die Wohnung leerstehen lassen und folglich wird die "Wohnungsnot" noch mehr zunehmen?
Bis zu 100.000 Euro: Bundesrat will höheres Bußgeld bei Mietwucher - WELT | https://www.welt.de/politik/deutschland/article236851221/Bis-zu-100-000-Euro-Bundesrat-will-hoeheres-Bussgeld-bei-Mietwucher.html
Angesichts von 5 % Inflation schliessen immer mehr Vermieter "Staffelmietverträge" ab. Will der Vermieter sich nicht entreichern, muß er um 5 % per anno die Miete erhöhen.
Vier Jahre nachdem jährlich um 5 % die Miete stieg - gemäß Staffelmietvertrag - riskiert jedoch der Vermieter ein Bußgeld von bis zu 100 000 Euro, was häufig in kleineren Städten der Wert einer ETW übersteigen dürfte.
Man kann angesichts solcher Gesetzesvorhaben als Vermieter doch nur noch die Wohnung leerstehen lassen und folglich wird die "Wohnungsnot" noch mehr zunehmen?
Bis zu 100.000 Euro: Bundesrat will höheres Bußgeld bei Mietwucher - WELT | https://www.welt.de/politik/deutschland/article236851221/Bis-zu-100-000-Euro-Bundesrat-will-hoeheres-Bussgeld-bei-Mietwucher.html