G
Gelöschtes Mitglied 2801
Zweifelsfrei.
Es ging aber um diese Aussage von Dir:
Und die ist jetzt weshalb genau falsch oder worum ging es da?
Zweifelsfrei.
Es ging aber um diese Aussage von Dir:
Selbstverständlich ist es rechtmäßig!
Mir ist schon mehrfach aufgefallen, dass Du offensichtlich nicht weißt, was "Recht" ist und es mit dem ähnlichen Wortstamm in "gerecht" durcheinander bringst.
Recht ist nun einmal seit mindestens 4000 Jahren die Summe der Gesetze - inzwischen vorwiegend schriftlich niedergelegt.
Du magst es ja als "ungerecht" empfinden und für "überholt" halten, aber die Zahlungen aus den Staatshaushalten an die Kirchen sind rechtmäßig, denn sie werden auf der Grundlage des Grundgesetzes und der Länderverfassungen und den einschlägigen Gesetzen geleistet.
Sie beruhen vorwiegend auf den "Entschädigungsregelungen" für im Zuge der "Säkularisierung" enteignetes Kircheneigentum.
Je nachdem in welchem Bundesland Du lebst, profitierst Du ja als Bürgerin auch mehr oder weniger immer noch von den einstigen Enteignungen.
Ok, wie willst du dieses Verantwortungsbewusstsein (= jemand trägt die Konsequenzen für sein Handeln, nicht jemand anders) denn fördern?
um etwas durchzusetzen, bedarf es der Vorwandentkräftung der Partikularinteressenverteidiger.
was ist dazu besser geeignet als eine Kostenneutralitätszusage?
Kannst Du machen, ist aber falsch.
Es gibt Gesetze dazu.
Also ist es rechtmäßig.
Die Kostenneutralitäts-Zusage ist gar nicht nötig, weil eine Zusage Kenntnisse und Nachweise erfordert, die nur in der Praxis des angewandten BGE erscheinen.
Man muss also von einer Kostenvrminderungs-Aussicht sprechen, deren Höhe im einzelnen von mehreren Faktoren bestimmt wird.
Es ist auch nicht zielführend ,kleinkarierte Definitions-Streitigkeiten über die Form der Bedingungslosigkeit anzuzetteln, um polemische Verwirrung zu stiften.
Bedingungslos bedeutet in der ersten Stufe der Einführung:
Du als Erwerbsloser, Hartz-4-er oder sonstiger Geringverdiener unter 800 Euro netto, bekommst ein Grundeinkommen von 800,-Euro steuerfrei inclusive Abzug der Sozialabgaben und Rentenbeiträge ein Leben lang ausgezahlt, wobei die Rentenbeiträge schon wieder mit dem Einkommen abgedeckt sind.
Alle anderen Arbeitnehmer, die darüber liegen, bekommen das BGE nicht, es sei denn, sie fallen wegen Krankheit oder sonstigen Behinderungen auf ein Sozialhilfe-Niveau zurück.
Das bedeutet natürlich auch, dass alle Beschäftigungsverhältnisse, die weniger als das BGE einbringen, nur in Form eines freiwilligen Zuverdienstes wahrgenommen werden und entsprechend weniger Zulauf haben.
Viele dieser "Beschäftigungen" sind ohnehin nur das Ergebnis von künstlich aufgeblähten Scheintätigkeiten, die keine echte nutzbringende Nachfrage haben.
Andererseits hat aber der abgesicherte BGE-ler doch die Motivation und den Tätigkeitsdrang echt interessante Arbeitsplätze anzunehmen, die ihm einen mentalen und finanziellen Zugewinn versprechen.
Es kommt dann lediglich auf den Betrieb, dessen Betriebsklima und den sonstigen personal verträglichen Umgang am Arbeitsplatz an.
Natürlich ist die Überlegung nicht von der Hand zu weisen, dass ein BGE-ler in Situationen unsensibler Behandlung oder unerwarteter Belastung schneller Widerspruch einlegt, und deutlicher als früher das Betriebsklima mitbestimmt
und auch schneller kündigt.
Das weiss der Betriebsleiter aber selbst und wird seine Arbeitsbedingungen so anpassen, dass sie wenig auffällig ein Maximum an Nutzen erbringen - dafür ist er ja auch als Unternehmer geschult.
du beliebst zu scherzen.
du negierst einerseits eine Kostenneutralitätszusage. sie sei nicht nötig - weil diese sich erst herausstelle.
statt dessen postulierst du eine Kostenverminderungsaussicht - die sich natürlich ebenfalls erst heraus stellen müsse
dann sprichst du von der Kontraproduktivität "kleinkarierter Definitions-Streitigkeiten" die nur Verwirrung stiften,
um dann ganz ungeniert (d)einen Umsetzungsvorschlag mit allen seinen BEDINGUNGEN vorzustellen.
ES GIBT ABER VIELE ANDERE UMSETZUNGSVORSCHLÄGE.
Aber für ALLE gilt (als VORAUSSETZUNG):
1. es muss kostenneutral sein,
2. es darf nicht innovationshemmend wirken.
DANACH - erst DANACH...
kann man sich polemisch verwirrend um die Ausgestaltung streiten
Mag ja sein, aber eine Ausssicht ist bedeutend offener und unverbindlicher als eine ZUSAGE.
Womit ich gleich beim Kern der Sache bin: Sie läuft nur mit einem Minimum an Voraussetzungen
und mit einem Maximum an praktischen Erfahrungen an.
Und darum nutzen alle Mutmassungen wenig, wenn man dauernd Ausreden findet, um der Praxis auszuweichen.
Jetzt verstehe ich unser Missverständnis.
Du - so verstehe ich dich jetzt - hältst es für unseriös ZUSAGEN zu machen, deren Einhaltungschance sich erst zeigen muss.
Habe ich das jetzt richtig verstanden?
Falls "ja", dann hast DU mich falsch verstanden.
Weil:
Die "Zusage" war tatsächlich als verbindliche Zusage gedacht.
Ausdrücklich VERBINDLICH.
Also:
die Höhe der Leistungen eines bGe auf Basis eines Existenzgrundlagengesetzes hängt direkt mit der erwirtschafteten "Verteilungsmasse" zusammen.
platt gesagt:
"es kann nix geben, was nich da is". Punkt.
Doch habe ich verstanden, du willst alles gleich vorher wissen und garantieren, ohne auf die Antwort der Praxis
zu warten - und ich sichere mich lieber ab und mache erst mal einen Klärenden und reproduzierbaren Versuch.
Wegen den Kosten mache ich mir überhaupt keinen Kopf, weil die sich im System gar nicht wesentlich ändern sollen.
Die Kostenneutralitäts-Zusage ist gar nicht nötig, weil eine Zusage Kenntnisse und Nachweise erfordert, die nur in der Praxis des angewandten BGE erscheinen.
Man muss also von einer Kostenvrminderungs-Aussicht sprechen, deren Höhe im einzelnen von mehreren Faktoren bestimmt wird.
Es ist auch nicht zielführend ,kleinkarierte Definitions-Streitigkeiten über die Form der Bedingungslosigkeit anzuzetteln, um polemische Verwirrung zu stiften.
Bedingungslos bedeutet in der ersten Stufe der Einführung:
Du als Erwerbsloser, Hartz-4-er oder sonstiger Geringverdiener unter 800 Euro netto, bekommst ein Grundeinkommen von 800,-Euro steuerfrei inclusive Abzug der Sozialabgaben und Rentenbeiträge ein Leben lang ausgezahlt, wobei die Rentenbeiträge schon wieder mit dem Einkommen abgedeckt sind.
Alle anderen Arbeitnehmer, die darüber liegen, bekommen das BGE nicht, es sei denn, sie fallen wegen Krankheit oder sonstigen Behinderungen auf ein Sozialhilfe-Niveau zurück.
Das bedeutet natürlich auch, dass alle Beschäftigungsverhältnisse, die weniger als das BGE einbringen, nur in Form eines freiwilligen Zuverdienstes wahrgenommen werden und entsprechend weniger Zulauf haben.
Viele dieser "Beschäftigungen" sind ohnehin nur das Ergebnis von künstlich aufgeblähten Scheintätigkeiten, die keine echte nutzbringende Nachfrage haben.
Andererseits hat aber der abgesicherte BGE-ler doch die Motivation und den Tätigkeitsdrang echt interessante Arbeitsplätze anzunehmen, die ihm einen mentalen und finanziellen Zugewinn versprechen.
Es kommt dann lediglich auf den Betrieb, dessen Betriebsklima und den sonstigen personal verträglichen Umgang am Arbeitsplatz an.
Natürlich ist die Überlegung nicht von der Hand zu weisen, dass ein BGE-ler in Situationen unsensibler Behandlung oder unerwarteter Belastung schneller Widerspruch einlegt, und deutlicher als früher das Betriebsklima mitbestimmt
und auch schneller kündigt.
Das weiss der Betriebsleiter aber selbst und wird seine Arbeitsbedingungen so anpassen, dass sie wenig auffällig ein Maximum an Nutzen erbringen - dafür ist er ja auch als Unternehmer geschult.
Das ist eine Frage der Erziehung.
Verantwortungsbewußte Eltern/Mütter/Väter werden verantwortungsbewußte Kinder haben.
Kitas und Schulen können dabei helfen.
Anstatt über Abtreibung und alleinerziehende Mütter zu jammern, sollten die Ursachen bekämpft werden nicht die Folgen.
Also gäbe es keinen finanziellen Anreiz, für weniger als 800€ im Monat zu arbeiten, also würde das auch niemand tun. Schön!In beiden Fällen 800 €.
Laut deiner Definition ist das BGE somit nicht Bedingungslos.
Ein BGE bekommt nämlich JEDER sogar der Millionär, genau dafür steht ja auch das B.
Aber es können wahrscheinlich viele das BGE nicht vom Arbeitslosengeld/ALG2/Sozialhilfe unterscheiden. Diese sollen zwar durch das BGE auch ersetzt werden, nur wird das BGE nicht allein auf die dafür nötige Bedürftigkeit stehen.
Anderenfalls könnte man auch einfach nur die Regelsätze für diese 3 anheben anstatt das BGE einzuführen.
Natürlich geht es immer um die Ursachen. Aber es wird wohl immer Leute geben, die durchs Raster fallen. Alkohol ist auch ein Problem, aber durch Erziehung wird man die Kinder nicht dazu bringen, keinen zu trinken. Einfach nur darauf zu hoffen, dass es weniger ungewollte Schwangerschaften gibt? Naja, ich sag mal so. Ich könnte damit leben...
Vielleicht wäre eine Verkürzung der Lebensarbeitszeit eine bessere Variante.
Eine,entsprechend der steigenden A-Produktivität,sinkende Lebensarbeitszeit würde aber bedeuten das die Unternehmen bei voller Auslastung mehr Personal brauchen werden.Das löst die künftig zu erwartenden Probleme nicht. Denn wenn immer weniger Arbeitsplätze durch Automatisierung vorhanden sind, muss man ein neues System entwickeln, das den Wegfall der Arbeitsplätze finanziell kompensiert.
Ich stimme Ihnen in Ihrer Analyse durchaus zu bin mir aber unter den gesellschaftlichen Verhältnissen unter denen wir leben nicht sicher,ob ein bGE am Ende nicht eher problematisch wird.Mit Einführung eines bGE (auf das ja dann jeder Anspruch hat,egal wie hoch sein Verdienst ist) wird es mit Sicherheit keine weiteren Sozialleistungen geben.Diese wird man mit dem bGE für abgegolten erklären.Nun muß ein bGE am Ende doch finanziert werden.Das wird man mit großer Sicherheit über Verbrauchs-und andere Steuern realisieren.Für Menschen mit guten Arbeitseinkommen +bGE sicher kein Thema.Für AN mit geringen oder keinem Arbeitseinkommen wird ein bGE weiterhin nicht zum Leben reichen.Am Ende werden von einem bGE wieder nur die eher besser Gestellten profitieren,wie immer in dieser Gesellschaft.Es gibt schlicht zu viele Arbeitsplätze, die nicht einmal mehr für einen relativ bescheidenen Lebensstil ausreichen.
Entweder durch Steuervorteile, wenn statt Maschinen weiterhin die Menschen arbeiten können und man am Standort DE bleibt.
Oder durch Erhebung einer "Steuer" für den Wegfall der Arbeitsplätze.
Auch eine Möglichkeit wäre Jobsharing, mehr Homeoffices und mehr Flexibilität auf Seite der AG, statt immer nur auf der Seite der AN.
Das Hauptproblem ist doch, dass das jetzige Sozialsystem/Rentensystem zusammen bricht. Es ist kein wirkliches Solidarsystem, so lange privilegierte Gruppen (Beamte, Unternehmer, Gutverdiener, reine Kapitaleigner) daran nicht teilnehmen müssen.
Das BGE hätte aus meiner Sicht vor allem den Vorteil, dass bestimmte anstrengende und unbeliebte Arbeiten endlich mal der Stellenwert beigemessen wird, den sie verdienen! Als hochwertig angesehene Posten - die in Relation gesehen oft jedoch kaum Wertzuwachs bringen - werden dann evtl. herabqualifiziert und angemessen, statt über bezahlt.
Wird der Müll nicht mehr weg gefahren, oder die Kanäle nicht mehr gereinigt ist es uns idR viel wert, wenn dies wieder jemand macht.
Können Patienten in KH oder Pflegeheim nicht mehr versorgt werden, muss man halt entsprechend bezahlen, damit das jemand macht.
Evtl. überdenkt man, ob ein hochdotierter Posten, der kaum Arbeit leistet oder Gewinn produziert nicht abgeschafft, oder geringer bezahlt werden könnte.
Arbeit hat eben viele Gesichter und Bedeutungen und zeichnet sich gerade nicht nur durch Gelderwerb aus.
TM, die es besonders bemängelt, dass die Bewertung/Entlohnung verschiedener Arbeiten/Tätigkeiten total aus dem Ruder läuft
Das löst die künftig zu erwartenden Probleme nicht. Denn wenn immer weniger Arbeitsplätze durch Automatisierung vorhanden sind, muss man ein neues System entwickeln, das den Wegfall der Arbeitsplätze finanziell kompensiert.
Es gibt schlicht zu viele Arbeitsplätze, die nicht einmal mehr für einen relativ bescheidenen Lebensstil ausreichen.
Entweder durch Steuervorteile, wenn statt Maschinen weiterhin die Menschen arbeiten können und man am Standort DE bleibt.
Oder durch Erhebung einer "Steuer" für den Wegfall der Arbeitsplätze.
Auch eine Möglichkeit wäre Jobsharing, mehr Homeoffices und mehr Flexibilität auf Seite der AG, statt immer nur auf der Seite der AN.
Das Hauptproblem ist doch, dass das jetzige Sozialsystem/Rentensystem zusammen bricht. Es ist kein wirkliches Solidarsystem, so lange privilegierte Gruppen (Beamte, Unternehmer, Gutverdiener, reine Kapitaleigner) daran nicht teilnehmen müssen.
Das BGE hätte aus meiner Sicht vor allem den Vorteil, dass bestimmte anstrengende und unbeliebte Arbeiten endlich mal der Stellenwert beigemessen wird, den sie verdienen! Als hochwertig angesehene Posten - die in Relation gesehen oft jedoch kaum Wertzuwachs bringen - werden dann evtl. herabqualifiziert und angemessen, statt über bezahlt.
Wird der Müll nicht mehr weg gefahren, oder die Kanäle nicht mehr gereinigt ist es uns idR viel wert, wenn dies wieder jemand macht.
Können Patienten in KH oder Pflegeheim nicht mehr versorgt werden, muss man halt entsprechend bezahlen, damit das jemand macht.
Evtl. überdenkt man, ob ein hochdotierter Posten, der kaum Arbeit leistet oder Gewinn produziert nicht abgeschafft, oder geringer bezahlt werden könnte.
Arbeit hat eben viele Gesichter und Bedeutungen und zeichnet sich gerade nicht nur durch Gelderwerb aus.
TM, die es besonders bemängelt, dass die Bewertung/Entlohnung verschiedener Arbeiten/Tätigkeiten total aus dem Ruder läuft
Eine,entsprechend der steigenden A-Produktivität,sinkende Lebensarbeitszeit würde aber bedeuten das die Unternehmen bei voller Auslastung mehr Personal brauchen werden.
Ich stimme Ihnen in Ihrer Analyse durchaus zu bin mir aber unter den gesellschaftlichen Verhältnissen unter denen wir leben nicht sicher,ob ein bGE am Ende nicht eher problematisch wird.Mit Einführung eines bGE (auf das ja dann jeder Anspruch hat,egal wie hoch sein Verdienst ist) wird es mit Sicherheit keine weiteren Sozialleistungen geben.Diese wird man mit dem bGE für abgegolten erklären.Nun muß ein bGE am Ende doch finanziert werden.Das wird man mit großer Sicherheit über Verbrauchs-und andere Steuern realisieren.Für Menschen mit guten Arbeitseinkommen +bGE sicher kein Thema.Für AN mit geringen oder keinem Arbeitseinkommen wird ein bGE weiterhin nicht zum Leben reichen.Am Ende werden von einem bGE wieder nur die eher besser Gestellten profitieren,wie immer in dieser Gesellschaft.