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Dürfen die so etwas?

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Dürfen die so etwas?

Bei der letzten Grillparty gab es zur fortgeschrittenen Stunde eine heiße Diskussion. Und zwar ergriff einer der Gäste mit der Frage das Wort: Geschlechtsverkehr unter Eltern und Kinder und Bruder und Schwester ist ja vom Gesetz her verboten. Wissen wir ja alle. Wenn aber zwei Schwestern oder 2 Brüder geschlechtlich verkehren, ist das auch verboten? Es ging natürlich heiß her in der Diskussion. Aber wir kamen auf keinen gemeinsamen Nenner. Die Frage steht bis jetzt noch offen. Im Internet konnte man auch nichts darüber finden, es heißt immer nur, der Geschlechtsverkehr zwischen der 1. Blutlinie wäre verboten. Also Eltern - Kinder oder Bruder und Schwester. Wie ist Eure Meinung darüber? Oder Euer Wissen.
 
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Bei der letzten Grillparty gab es zur fortgeschrittenen Stunde eine heiße Diskussion. Und zwar ergriff einer der Gäste mit der Frage das Wort: Geschlechtsverkehr unter Eltern und Kinder und Bruder und Schwester ist ja vom Gesetz her verboten. Wissen wir ja alle. Wenn aber zwei Schwestern oder 2 Brüder geschlechtlich verkehren, ist das auch verboten? Es ging natürlich heiß her in der Diskussion. Aber wir kamen auf keinen gemeinsamen Nenner. Die Frage steht bis jetzt noch offen. Im Internet konnte man auch nichts darüber finden, es heißt immer nur, der Geschlechtsverkehr zwischen der 1. Blutlinie wäre verboten. Also Eltern - Kinder oder Bruder und Schwester. Wie ist Eure Meinung darüber? Oder Euer Wissen.

Die Rechtslage ist klar http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__173.html.
Beischlaf unter Geschwistern steht generell unter Strafe.
 
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Die Rechtslage ist klar http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__173.html.
Beischlaf unter Geschwistern steht generell unter Strafe.

§ 173 StGB ist erst dann klar, wenn die Tat per Schwangerschaft überführt wird. Es soll der Gemeinschaft keine Kosten entstehen, weil die daraus entstehende Kinder schwerwiegende gesundheitliche Probleme und oder Mängel haben. Die Zellen lassen sich nicht gut teilen. § 173 StGB kann praktisch vor dieser Handlung nicht schützen, wenn z.B. das Geschlechtsverkehr per Verhütung erfolgt. § 173 StGB bezieht sich auf Volljährige.

Bei homosexuellen Handlungen ist § 173 StGB praktisch nicht anwendbar. Geschwister gleiches Geschlechts dürfen unter Art. 2 GG (Freie Entfaltung der Persönlichkeit) fallen und "Geschlechtsverkehr" vollziehen, ohne dass sie vor Strafrichter in Angst und Panik geraten. Viele Richter bzw. Juristen halten sich daraus und mischen sich nicht ein. Es gibt aber religiösen Richter und Juristen, das darf man nicht vergessen. Es kommt darauf an wer den Sachverhalt behandelt.

Also, nicht mal die Juristen sind einig ob die o.g. Handlung strafbar ist oder nicht. Einige Juristen wollen sogar § 173 StGB abschaffen. Und wenn man sich die heutige Gesellschaft ansieht (man wiest nicht wer mit wem) werden einige Strafvorschriften gestrichen oder sind schon (nicht offiziell) gestrichen.
 
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§ 173 StGB ist erst dann klar, wenn die Tat per Schwangerschaft überführt wird.
Überführt werden kann man auch z.B. durch Augenzeugen. Wenn auch praktisch kaum relevant.

Es soll der Gemeinschaft keine Kosten entstehen, weil die daraus entstehende Kinder schwerwiegende gesundheitliche Probleme und oder Mängel haben [...] § 173 StGB kann praktisch vor dieser Handlung nicht schützen, wenn z.B. das Geschlechtsverkehr per Verhütung erfolgt. [...] Bei homosexuellen Handlungen ist § 173 StGB praktisch nicht anwendbar.
Nach meiner Meinung ist es nur fair, dass Handlungen, die auf Beiderseitigkeit (zweier Erwachsener) beruhen und keinen gesellschaftlichen Schaden hinterlassen, gesellschaftlich praktisch auch nicht sanktioniert werden können. Auf dem anderen Blatt steht, was solche Fälle für die betroffene Familie bedeuten können.

Also, nicht mal die Juristen sind einig ob die o.g. Handlung strafbar ist oder nicht.
Das es derzeit strafbar ist, steht aber ganz klar im Gesetz (bis auf die von Dir richtig erwähnte Ausnahme bei Minderjährigkeit). Ich glaube, Du meinst "Strafwürdigkeit" nicht "Strafbarkeit" ...
 
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Alles was unter Verbot steht sind natürliche Vorkommnisse die ideologisch zugelassen werden oder nicht. Verbote werden ideologisch Argumentativ ausgesprochen. Früher gab es keinen Verbot und Menschen mehrten sich unter die Familie mit. Dann kam die biblische Geschichte (biblische Töchter sollen mit dem Vater Geschlechtsverkehr vollzogen haben) dass Sünde sei (natürliches Vorkommen kann keine Sünde sein) wenn in geraden Linie Geschlechtsverkehr vollzogen wird (Ärzte haben mitbekommen warum behinderten Mensch geboren waren/werden). Prompt wurde neue Sünde geboren. Die Religiösen nahmen dies zur Gesetz, erst in Bibel dann im Gesetz auf (man braucht ja Argument dass bei einer Mehrheit funktioniert). Im Laufe der Zeit wurde selbstbestimmte Persönlichkeit wieder auferweckt und in Verfassung eingetragen. Demnach darf jeder Mensch seine Persönlichkeit bestimmen unter die Voraussetzung, wie du eben schon angesprochen hast, dass der Allgemeinheit gut tut. Nun, heute gibt es mehr als 7 Milliarden Menschen. Die argumentative Ideologie von damals findet kein Gehör mehr und die Menschen können im Bezug auf die sexuelle Entfaltung und Bestätigung alles tun was sie wollen. Was die Familie sagt spielt für die Ideologie keine Rolle mehr, den in der Bibel steht dass Familien zerstört werden und wird daran gehalten. Juristen kümmern sich darum nicht mehr. Nicht zu vergessen dass früher Homosexuelle durch Ideologen ermordet gewesen waren (findet auch heute noch in einigen Staaten statt).

§ 173 StGB spricht zwar über die Strafbarkeit, findet jedoch (durch Juristen) kein Gehör für Strafmündigkeit (anders Notwendigkeit) statt. Homosexualität ist erlaubt. Wenn zwei Männer oder zwei Frauen miteinander Geschlechtsverkehr vollziehen, sei es in der geraden Linie oder außerhalb dieser, schadet der Gesellschaft nicht, eher nur der alten Ideologisten, weil sie dadurch kein ewiges Leben bekommen können ;) - Auf Kosten andere Menschen ewiges Leben erlangen ist nicht nur lächerlich und brutal, sondern ist ein schlimmer Verbrechen gegen die Menschheit. § 173 StGB behandelt Lesben nicht. Wenn aber die Lesben straffrei bleiben, dann auch die Schwulen (Gleichbehandlungsgrundsatz).

Was man heute noch argumentieren kann bzw. könnte, was es Familie angeht, wäre eine solche Handlung auf Rücksicht der Eltern bis zur Volljährigkeit zu untersagen. Danach tritt das völliges Selbstbestimmungsrecht und der Mensch darf sich selbst entfalten, ohne dass man ihm in seiner Sexualität irgendwelche Ideologie predigen kann. Ich bin d.R.a. dass man homosexuelle Menschen nicht bestrafen kann und darf, wozu auch immer?
 
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Bei der letzten Grillparty gab es zur fortgeschrittenen Stunde eine heiße Diskussion. Und zwar ergriff einer der Gäste mit der Frage das Wort: Geschlechtsverkehr unter Eltern und Kinder und Bruder und Schwester ist ja vom Gesetz her verboten. Wissen wir ja alle. Wenn aber zwei Schwestern oder 2 Brüder geschlechtlich verkehren, ist das auch verboten? Es ging natürlich heiß her in der Diskussion. Aber wir kamen auf keinen gemeinsamen Nenner. Die Frage steht bis jetzt noch offen. Im Internet konnte man auch nichts darüber finden, es heißt immer nur, der Geschlechtsverkehr zwischen der 1. Blutlinie wäre verboten. Also Eltern - Kinder oder Bruder und Schwester. Wie ist Eure Meinung darüber? Oder Euer Wissen.

Vielleicht solltest Du Dir Gedanken machen, in welch "illustrer" Runde Du da so sitzt.
Dass über so einen Scheis.sdreck überhaupt "diskutiert" wird, spricht in gewisser Weise schon für sich. Dass Du Tage später so einen inneren Druck verspürst, dies hier dann auch noch öffentlich zu tun hinterlässt ebenfalls ein kleines Geschmäckle!
Überhaupt, was ist das Ganze für ne dekadente Scheissgesellschaft, wo sich Leute zusammensetzen und so ne kranke Mistkacke "diskutieren" müssen? Habt ihr dabei auch elegant den kleine Finger beim Biersaufen abgespreizt und mit errötenden Wangen hinter der vorgehaltenen Hand gekichert, wenn es mal wieder zu viele schmutzige Details in der "Diskussion" gab!
Naja. Macht nix. Du wirst hier genug Intelligenzler und Einzeller finden, die Dir mit Rat und Tat zur Seite springen!
 
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Vielleicht solltest Du Dir Gedanken machen, in welch "illustrer" Runde Du da so sitzt.
Dass über so einen Scheis.sdreck überhaupt "diskutiert" wird, spricht in gewisser Weise schon für sich. Dass Du Tage später so einen inneren Druck verspürst, dies hier dann auch noch öffentlich zu tun hinterlässt ebenfalls ein kleines Geschmäckle!
Überhaupt, was ist das Ganze für ne dekadente Scheissgesellschaft, wo sich Leute zusammensetzen und so ne kranke Mistkacke "diskutieren" müssen? Habt ihr dabei auch elegant den kleine Finger beim Biersaufen abgespreizt und mit errötenden Wangen hinter der vorgehaltenen Hand gekichert, wenn es mal wieder zu viele schmutzige Details in der "Diskussion" gab!
Naja. Macht nix. Du wirst hier genug Intelligenzler und Einzeller finden, die Dir mit Rat und Tat zur Seite springen!

Nun, über diese "Illustre Runde" werde ich mir keinen Kopf und auch keine Gedanken machen müssen, denn diese besteht aus vollwertigen Mitgliedern der Gesellschaft. Es ging lediglich darum, wie der Gesetzgeber diese "Sache" behandelt.
Nachdenken (Die Gedanken sind frei) und darüber diskutieren darf und sollte man über alles. Die Anwendung und Ausführung dieser Gedankengänge stehen wiederum auf einem ganz anderen Blatt.
Über Ethik möchte ich hier nicht diskutieren, denn dabei möchte ich meinem Gegenüber in die Augen schauen. Das geschriebene Wort im Netz allgemein muß nicht unbedingt mit der wahren Gesinnung des Schreibers übereinstimmen.

Und nun an die von Dir genannten "Intelligenzler und Einzeller", welche meine Frage richtig verstanden haben:
Vielen Dank für Eure Mühe und Euer Sachverständnis. Die gezeigten Links habe ich vorher nicht finden können. Sie waren sehr hilfreich. Danke und weiter so.

Ach ja, Herr Schmitz, noch etwas: Ich habe viele Treads und Postings in diesem Board gelesen und mir fiel auf, dass Sie über viele Schreiber hier sehr ungehalten reagieren. Warum eigentlich? Sie dürfen sich nicht wundern, wenn niemand mehr auf Ihre Schreiben reagiert und Sie ignoriert.
 
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Unverständlich wie Menschen überhaupt erst das Bedürfnis dazu entwickeln können. Sobald jemand ein solches Verlangen entwickelt, sollte man sich doch mal ernsthaft fragen, was da falsch läuft und welche Dinge man evtl. mal aufarbeiten sollte.
Hinter solch abwegigen Gedanken steckt doch sicherlich immer iein Knicks in der Psyche ;)

An den Gesetzen sieht man erst, wie verdorben manche Menschen offensichtlich sind. Dass man sowas überhaupt erst verbieten muss und das nicht jeder selbst checken kann kopfkratz::nono:
 
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Unverständlich wie Menschen überhaupt erst das Bedürfnis dazu entwickeln können. Sobald jemand ein solches Verlangen entwickelt, sollte man sich doch mal ernsthaft fragen, was da falsch läuft und welche Dinge man evtl. mal aufarbeiten sollte.
Hinter solch abwegigen Gedanken steckt doch sicherlich immer iein Knicks in der Psyche ;)

An den Gesetzen sieht man erst, wie verdorben manche Menschen offensichtlich sind. Dass man sowas überhaupt erst verbieten muss und das nicht jeder selbst checken kann kopfkratz::nono:

Das hat primär mit Psyche nichts zu tun. Man ist nicht krank, weil man so sein muss wie von Anderen erwartet wird. Jeder von uns hat seine eigene genetische Veranlagung die uns unsere Sexualität, Partnerschaft und Gesundheit steuert und natürlich vieles mehr. Bei der Mädels scheint eine sekundäre Neugier zu sein, oder ist eben die Primäre der sie nicht bewusst sind. Aus diesem Grund muss eine aktive ärztliche sexuelle Aufklärung erfolgen, sonst kann der Mensch seine Sexualität verlieren.
 
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...

Über Ethik möchte ich hier nicht diskutieren, denn dabei möchte ich meinem Gegenüber in die Augen schauen. Das geschriebene Wort im Netz allgemein muß nicht unbedingt mit der wahren Gesinnung des Schreibers übereinstimmen.

...

Was wäre denn die Begründung, warum das geschriebene Wort nicht mit der wahren Gesinnung in Einklang gebracht werden kann? Implizit hast Du Dich doch schon selber in diese Usergruppe eingeordnet.

Die Antwort von [MENTION=673]BillSchmitz[/MENTION] passt schon und bedarf keinerlei Bestätigung.
 
OP
H
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Was wäre denn die Begründung, warum das geschriebene Wort nicht mit der wahren Gesinnung in Einklang gebracht werden kann? Implizit hast Du Dich doch schon selber in diese Usergruppe eingeordnet.

Die Antwort von [MENTION=673]BillSchmitz[/MENTION] passt schon und bedarf keinerlei Bestätigung.

Wie wahr.....wie wahr....... Die Worte von Herrn Schmitz bedürfen wirklich keiner Bestätigung, weil man sie nicht bestätigen kaaahhannnnn.
 

Pommes

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Bei der letzten Grillparty gab es zur fortgeschrittenen Stunde eine heiße Diskussion. Und zwar ergriff einer der Gäste mit der Frage das Wort: Geschlechtsverkehr unter Eltern und Kinder und Bruder und Schwester ist ja vom Gesetz her verboten. Wissen wir ja alle. Wenn aber zwei Schwestern oder 2 Brüder geschlechtlich verkehren, ist das auch verboten? Es ging natürlich heiß her in der Diskussion. Aber wir kamen auf keinen gemeinsamen Nenner. Die Frage steht bis jetzt noch offen. Im Internet konnte man auch nichts darüber finden, es heißt immer nur, der Geschlechtsverkehr zwischen der 1. Blutlinie wäre verboten. Also Eltern - Kinder oder Bruder und Schwester. Wie ist Eure Meinung darüber? Oder Euer Wissen.

Ich hab mal bei Wikipedia nachgesehen und folgender Beitrag erscheint mir denkwürdig.
Zitat:
Lévi-Strauss

Laut dem französischen Ethnologen Claude Lévi-Strauss kann es sich bei der Ablehnung des Inzests nicht um eine rationale Regel zur Verhinderung von Erbschäden bei Kindern inzestuöser Paarungen handeln, da

a) dieser Erklärungsansatz erst in der Neuzeit aufgetaucht sei, das Inzestverbot jedoch ein weit älteres Phänomen sei und

b) die Gefahr von Erbschäden überhaupt erst durch die Regel des Inzestverbots zustande komme, da nur die direkten inzestuösen Nachkommen eines exogam geprägten Elternpaares „extremen Variationen“[18] unterlägen und bei einer Etablierung der Endogamie die Folgegenerationen keine erhöhte Gefahr von Erbschäden zu erwarten hätten. „Die zeitweilige Gefahr endogamer Verbindungen resultiert, falls sie überhaupt existiert, offensichtlich aus einer Tradition der Exogamie oder »Pangamie«; sie kann nicht deren Ursache sein“ (1948).
[...]
Lévi-Strauss verortet angesichts der Erklärungsschwierigkeiten im Inzestverbot den Übergang von Natur zu Kultur. Jede Heirat sei „eine dramatische Begegnung zwischen der Natur und der Kultur, zwischen der Allianz und der Verwandtschaft“. Die Heirat sei die „Schlichtung zwischen zwei Lieben: der elterlichen Liebe und der ehelichen Liebe“. Das Inzestverbot sei entstanden, weil „die biologische Familie nicht mehr allein ist und sich mit anderen Familien verschwägern muss, um zu überleben“.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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