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Dürfen Menschen eine Todesstrafe verhängen?

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Dürfen Menschen eine Todesstrafe verhängen?


Trotz internationaler Proteste
Reyhaneh Jabbari im Iran gehängt


25.10.2014, 10:20 Uhr | AFP Immer wieder wurde die Hinrichtung verschoben - jetzt ist Jabbari gehängt worden. (Quelle: dpa)

Trotz internationaler Appelle ist im Iran die 26-jährige Innenarchitektin Reyhaneh Jabbari nach fünf Jahren in der Todeszelle gehängt worden. Das berichtete die staatliche Nachrichtenagentur Irna und beruft sich auf die Staatsanwaltschaft in Teheran. In einer Nachricht auf einer Facebookseite, auf der zur Rettung des Lebens der jungen Frau aufgerufen worden war, wurde die Hinrichtung bestätigt.

Unseer Mitgefühl für die Eltern und Geschwister.
 

Marla

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Meiner Ansicht nach gibt es keine haltbaren Argumente zur Rechtfertigung der Todesstrafe.
 

zwei2Raben

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Trotz internationaler Proteste
Reyhaneh Jabbari im Iran gehängt


25.10.2014, 10:20 Uhr | AFP Immer wieder wurde die Hinrichtung verschoben - jetzt ist Jabbari gehängt worden. (Quelle: dpa)

Trotz internationaler Appelle ist im Iran die 26-jährige Innenarchitektin Reyhaneh Jabbari nach fünf Jahren in der Todeszelle gehängt worden. Das berichtete die staatliche Nachrichtenagentur Irna und beruft sich auf die Staatsanwaltschaft in Teheran. In einer Nachricht auf einer Facebookseite, auf der zur Rettung des Lebens der jungen Frau aufgerufen worden war, wurde die Hinrichtung bestätigt.

Unseer Mitgefühl für die Eltern und Geschwister.

Entschuldige, aber dieses Thema ist falsch formuliert. Es gehört mit dem Namen Jabbari in der Überschrift in das Unterforum Naher Osten.

Denn es handelt sich um einen sehr speziellen Fall, der mit der allgemeinen Diskussion über Todesstrafe nicht zu tun hat. Korrigiere das bitte.

-------

Mein Beileid und meine Anteilnahme an alle Opfer sexueller Gewalt und für alle, die sich gegen Übergriffe wehren müssen. Es ist eine ganz besondere Brutalität, dass Opfer immer wieder vor Gerichten fälschlich für Täter gehalten werden oder aus Niederen Motiven bewusst nochmals zu Opfern gemacht werden.
Keiner kann Opfer zu Tätern machen außer sie selbst. Wer über Opfer lügt und behauptet, dass sie Täter wären macht sich an ihnen schuldig. Opfer werden auch nicht automatisch zu Tätern, sondern nur durch Mithilfe Dritter.
 

zwei2Raben

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Meiner Ansicht nach gibt es keine haltbaren Argumente zur Rechtfertigung der Todesstrafe.

Jedenfalls heute und in zivilisierten Gesellschaften nicht.
Früher sah das anders aus. Da war die Todesstrafe oft die einzige Möglichkeit sicherzustellen, dass ein Täter nicht mehr mordet. Gefängnisse waren nicht sicher genug.

Das Problem ist, dass der Staat aus niederen Motiven tötet. Er zerstört dadurch das Vertrauen der Bevölkerung. Man kann das gut in USA sehen. Das Mißtrauen ist so umfassend, dass der Staat nur noch durch Gewalt funktioniert.
 

Selters

Die alte Mitte
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Ein zentrales Anliegen des Strafrechts ist es, einen Täter-Opfer-Ausgleich herzustellen.

Wenn mich jemand um 100 Tsd Euro schädigt, dann ist ein wesentlicher Punkt
des Strafverfahrens immer der, dass der Täter mir diese 100 Tsd Euro wieder
zukommen lassen muss.

Die Todessstrafe hätte aus dieser Sicht betrachtet dann eigentlich nur dann eine Berechtigung,
wenn der Täter-Opfer-Ausgleich nicht mehr umsetzbar ist.
Das ist vor allem dann der Fall, wenn das Opfer als Folge der Straftat tot ist.
Wir können den Toten nicht mehr zum Leben wieder erwecken. Das kann selbst
das beste Strafrecht nicht organisieren.
Deshalb wäre hier die einzige Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs die,
dass auch der Täter den Tod durch die Umsetzung des Strafrechts erleidet.
 
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Trotz internationaler Proteste
Reyhaneh Jabbari im Iran gehängt


25.10.2014, 10:20 Uhr | AFP Immer wieder wurde die Hinrichtung verschoben - jetzt ist Jabbari gehängt worden. (Quelle: dpa)

Trotz internationaler Appelle ist im Iran die 26-jährige Innenarchitektin Reyhaneh Jabbari nach fünf Jahren in der Todeszelle gehängt worden. Das berichtete die staatliche Nachrichtenagentur Irna und beruft sich auf die Staatsanwaltschaft in Teheran. In einer Nachricht auf einer Facebookseite, auf der zur Rettung des Lebens der jungen Frau aufgerufen worden war, wurde die Hinrichtung bestätigt.

Unseer Mitgefühl für die Eltern und Geschwister.
Bei einer Anzeige einer Vergewaltigung werden die Opfer nicht ernst genommen. Es ist eine staatliche Entscheidung um Opfer einzuschüchtern. Wenn das Gesetz Mord verbietet, dann darf der Staat auch nicht.

Weltweiten Verbot von Todesstrafe durchsetzen und wird es Horror nicht mehr geben.
 

Marla

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Bei einer Anzeige einer Vergewaltigung werden die Opfer nicht ernst genommen.

---

Nun ich denke nicht, dass das immer so ist, aber auch ich meine eine gewisse Tendenz gen Zweifel zu beobachten.

Speziell in diesem furchtbaren Fall, würde die Hinrichtung angeblich nicht erfolgt sein, wenn die Frau den "Vorwurf" der (versuchten?) Vergewaltigung zurück genommen hätte. Das ist unglaublich!
 
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Ein zentrales Anliegen des Strafrechts ist es, einen Täter-Opfer-Ausgleich herzustellen.

Wenn mich jemand um 100 Tsd Euro schädigt, dann ist ein wesentlicher Punkt
des Strafverfahrens immer der, dass der Täter mir diese 100 Tsd Euro wieder
zukommen lassen muss.

Die Todessstrafe hätte aus dieser Sicht betrachtet dann eigentlich nur dann eine Berechtigung,
wenn der Täter-Opfer-Ausgleich nicht mehr umsetzbar ist.
Das ist vor allem dann der Fall, wenn das Opfer als Folge der Straftat tot ist.
Wir können den Toten nicht mehr zum Leben wieder erwecken. Das kann selbst
das beste Strafrecht nicht organisieren.
Deshalb wäre hier die einzige Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs die,
dass auch der Täter den Tod durch die Umsetzung des Strafrechts erleidet.
So funktioniert unser Strafrecht nicht. Stattdessen verfolgt es drei Zwecke: Generalprävention, Spezialprävention und Vergeltung.

Generalprävention bedeutet, dass der Rest der Gesellschaft von weiteren Straftaten abgehalten wird. Sie wird durch Abschreckung (negative Generalprävention) und durch die mit der Strafe verbundene Bestätigung der Rechtsordnung (positive Spezialprävention) erreicht. Mit der Generalprävention lässt sich grundsätzlich jede Strafe rechtfertigen, auch die Todesstrafe. Ihr Problem liegt darin, dass sie zu einer Instrumentalisierung des Straftäters führt, wenn sie einseitig in den Fokus gerät. So etwa in Amerika. Dort kann man in manchen Bundesstaaten für Jahrzehnte ins Gefängnis wandern, obwohl man nur dreimal einen Ladendiebstahl begangen hat. So etwas ist schlicht und ergreifend barbarisch.

Die Spezialprävention läuft entweder auf eine Abschreckung des Straftäters (negative Spezialprävention) oder auf seine Resozialisierung (positive Spezialprävention) hinaus. In jedem Fall geht es darum, ihn von weiteren Straftaten abzuhalten. Die Spezialprävention kann ebenfalls zur Rechtfertigung der Todesstrafe herangezogen werden. Speziell die Resozialisierung wird oft als besonders menschlich betrachtet, aber diesen Ruf halte ich für nur teilweise gerechtfertigt. Diese ganzen Gehirnwäsche-Experimente zur Zeit des kalten Krieges ließen sich zum Teil durchaus als Resozialisierungsversuche auffassen.

Dann gibt es noch die Vergeltung. Die dürfte ziemlich einleuchtend sein: Die Strafe dient zur Vergeltung des begangenen Unrechts. Klingt sehr archaisch, andererseits sollte man bedenken, dass von all diesen Strafzwecken nur die Vergeltung irgendwas mit Gerechtigkeit zu tun hat. Ob es jemals gerecht ist, jemandem zum Tode zu verurteilen, darüber kann man sich herzlich streiten.

Wie gesagt: In Deutschland werden alle diese Strafzwecke anerkannt. Nach oben hin ist die Strafe durch das Schuldprinzip, demzufolge die Strafe nicht höher sein darf als es der Schuld des Täters angemessen wäre, die Menschenwürdegarantie und das absolute Verbot der Todesstrafe begrenzt.

Der Täter-Opfer-Ausgleich war ein Versuch des Gesetzgebers, den Opferschutz etwas mehr in den Fokus zu rücken. Zu keiner Zeit war er jemals ein unabdingliches Element des Strafrechts. Eigentlich ist es Sache des Zivilrechts, einen gerechten Ausgleich zwischen Geschädigtem und Schädiger herzustellen.

Nach unserer momentanen Rechtslage ist die Todesstrafe selbstverständlich nicht zu rechtfertigen, wegen dem Art. 102 GG. In dieser Debatte kann also nur von der Rechtslage wie sie sein soll, nicht wie sie ist, ausgegangen werden.

EDIT: Was es den Fall von Reyhaneh Jabbari angeht: Der Vollzug der Todesstrafe war dort vielleicht legal, aber ethisch trotzdem absolut verwerflich. Ich glaube nicht, dass es dazu noch viel zu sagen gibt.
 
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Commander

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Jedenfalls heute und in zivilisierten Gesellschaften nicht.
Früher sah das anders aus. Da war die Todesstrafe oft die einzige Möglichkeit sicherzustellen, dass ein Täter nicht mehr mordet. Gefängnisse waren nicht sicher genug.

Redeste vom Mittelalter? Nein, die Todesstrafe wurde aus religiösen Motiven verhängt, weil wenn der Täter tot ist muß Gott/Allah über ihn entscheiden, bzw wurde er sogar vor der Hölle bewahrt.

Die neuzeitlichen Todesstrafen sind entweder wegen vermeintlicher Abschreckung oder Beibehaltung der Religion eingeführt/erhalten worden.

Ausbruchsicherheit war noch nie der Zweck, bzw selbst im mittelalterlichen Kerker konnte man schon Ausbrüche erschweren.
 

Le Bon

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Der Vollzug der Todesstrafe war dort vielleicht legal, aber ethisch trotzdem absolut verwerflich. Ich glaube nicht, dass es dazu noch viel zu sagen gibt.
Meiner Auffassung nach, ist das Töten eines "Monsters";) nur dann ethisch vertretbar, falls man 100% weiß (keine Indizien, kein Schaizz!), daß der/die Täter/in einen anderen "Kollegen" aus niederen Motiven, als da sind Geldgier, Gier, Eifersucht, Rache/Vergeltung, Vorteilnahme, etc, getötet hat.

Ich habe in Nahost mehrfach Enthauptungen gesehen (konnte mich nicht drücken, da das als Affront angesehen worden wäre:mad:) und möchte keinem so was zumuten. Ich hänge mich mal aus dem Fenster und behaupte, daß weltweit bestimmt über 20% der Hingerichteten unschuldig waren.

Das Töten eines anderen Monsters in Selbstverteidigung finde ich allerdings völlig okay. Ich hätte einige Kollegen nicht mehr, wenn die das nicht angewendet hätten. Ich gehe nach dem Verursacherprinzip und der goldenen Regel.
 
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Meiner Auffassung nach, ist das Töten eines "Monsters";) nur dann ethisch vertretbar, falls man 100% weiß (keine Indizien, kein Schaizz!), daß der/die Täter/in einen anderen "Kollegen" aus niederen Motiven, als da sind Geldgier, Gier, Eifersucht, Rache/Vergeltung, Vorteilnahme, etc, getötet hat.
Das ist eines der Probleme mit der Todesstrafe: Wann weiß man schon mit hundertprozentiger Sicherheit, dass jemand ein Verbrechen begangen hat?

Ich habe in Nahost mehrfach Enthauptungen gesehen (konnte mich nicht drücken, da das als Affront angesehen worden wäre:mad:) und möchte keinem so was zumuten. Ich hänge mich mal aus dem Fenster und behaupte, daß weltweit bestimmt über 20% der Hingerichteten unschuldig waren.
Die Zahl klingt plausibel. Vielleicht sind es sogar mehr. Immerhin sind die Länder, in denen die Todesstrafe verhängt wird, nicht gerade für ihre Rechtsstaatlichkeit bekannt. Am rechtsstaatlichsten ist da vermutlich Amerika.

Das Töten eines anderen Monsters in Selbstverteidigung finde ich allerdings völlig okay. Ich hätte einige Kollegen nicht mehr, wenn die das nicht angewendet hätten. Ich gehe nach dem Verursacherprinzip und der goldenen Regel.
Kann ich so unterschreiben. Viele Leute wissen es nicht, aber Deutschland hat schon eines der am weitesten reichenden Notwehrrechte überhaupt. Bei uns können sogar gezielte Todesschüsse gerechtfertigt sein, wenn die Umstände es erfordern. Ich denke, dass das deutsche Notwehrrecht kaum verbessert werden kann; wenn es eine Sache gibt, die unser Recht richtig macht, dann diese.
 

Commander

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Notwehr und Todesstrafe sind zwar unterschiedliche Themen, aber das Notwehrrecht ist in Deutschland mehr als fragwürdig.

Selbst wenn dich jetzt einer in der U-Bahn (nur als Beispiel) bedroht und du sprühst ihm jetzt Pfefferspray/Tränengas ins Gesicht, um zu vermeiden zusammengeschlagen/ausgeraubt zu werden, würdest du wegen Körperverletzung verurteilt werden, weil der Richter meint das sei nicht verhältnismäßig gewesen. Obwohl das Zeug weder lebensgefährlich noch schwer verletzen würde.
Diese Fälle hatte es bereits gegeben.
 
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Notwehr und Todesstrafe sind zwar unterschiedliche Themen, aber das Notwehrrecht ist in Deutschland mehr als fragwürdig.

Selbst wenn dich jetzt einer in der U-Bahn (nur als Beispiel) bedroht und du sprühst ihm jetzt Pfefferspray/Tränengas ins Gesicht, um zu vermeiden zusammengeschlagen/ausgeraubt zu werden, würdest du wegen Körperverletzung verurteilt werden, weil der Richter meint das sei nicht verhältnismäßig gewesen. Obwohl das Zeug weder lebensgefährlich noch schwer verletzen würde.
Diese Fälle hatte es bereits gegeben.
Damit stellen sich diese Richter sowohl gegen die ganz herrschende Lehre als auch gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung. Solche Ausreißer gibt es leider immer.
 

Selters

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Wenn jemand einen anderen ermordet und das Strafrecht den Fall so abhandelt,
dass der Täter nach ein paar Jahren Inhaftierung wieder ein vergleichsweise normales Leben organisieren und führen kann, dann benachteiligt das Strafrecht das Opfer gegenüber dem Täter. Es stellt den Täter damit grundsätzlich besser als das Opfer, wertet den Täter faktisch moralisch auf gegenüber dem Opfer, weil dann das Strafrecht dem Täter mehr Rechte einräumt als dem Opfer.
 

Marla

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Wenn jemand einen anderen ermordet und das Strafrecht den Fall so abhandelt,
dass der Täter nach ein paar Jahren Inhaftierung wieder ein vergleichsweise normales Leben organisieren und führen kann, dann benachteiligt das Strafrecht das Opfer gegenüber dem Täter. Es stellt den Täter damit grundsätzlich besser als das Opfer, wertet den Täter faktisch moralisch auf gegenüber dem Opfer, weil dann das Strafrecht dem Täter mehr Rechte einräumt als dem Opfer.

---

Welche Strafe würdest Du denn für angemessen halten?
 
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Wenn jemand einen anderen ermordet und das Strafrecht den Fall so abhandelt,
dass der Täter nach ein paar Jahren Inhaftierung wieder ein vergleichsweise normales Leben organisieren und führen kann, dann benachteiligt das Strafrecht das Opfer gegenüber dem Täter. Es stellt den Täter damit grundsätzlich besser als das Opfer, wertet den Täter faktisch moralisch auf gegenüber dem Opfer, weil dann das Strafrecht dem Täter mehr Rechte einräumt als dem Opfer.

Will man also die Täter gleich stellen. ?...
 
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Mord gehört immer bestraft. Doch selbst wenn jemand allein nur aus der lust heraus einen Mord begeht sollte der Jenige höchstens nur für immer hinter Gittern bleiben. Es kommt oft das argument, was wäre wenn jemand betroffen wäre den man geliebt hat? Würde man da nicht auch den Tod des Mörders verlangen? Die Antwort ist eindeutig JA.
Trotzdem bin ich ein Gegner der Todesstrafe. Wieso? Weil Mord immer Mord bleibt und eine Gesellschaft bzw die Gesetzgebung Mord verhindern sollte so gut es geht. Keiner wird wieder Lebendig durch den Tod seines Mörders.
Es gibt immer wieder Urteile die sich im nachhinein als falsch rausgestellt haben. Wäre dann nicht mehr rückgängig zu machen wenn der Verurteilte tod ist. Wer ist dann dran? Wird dann der Richter hingerichtet? Die Anwälte? In dem Fall würde sich die ganze Gesellschaft zum Mörder eines Unschuldigen machen.
 

Selters

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Welche Strafe würdest Du denn für angemessen halten?

Das kann ich im Moment noch gar nicht beantworten.
Ich versuche nur über das Thema zu reflektieren und bewusst
einen Aspekt in Spiel zu bringen, der in solchen Diskussionen
gerne vernachlässigt wird.

Das, worauf ich hinaus will, reduziert sich ja bei weitem nicht
auf die Frage Todesstrafe ja oder nein, sondern stellt ein grundsätzliches
Problem in unserem Rechtssystem dar.
Es ist nämlich stark konsequent täterfixiert.

Das beginnt schon damit, dass unterschiedliches Recht bei gleichen Tatfolgen
gesprochen wird, z.B. weil man im Rechtsystem Motive und Umstände einer Tat
berücksichtigt. Das ist zwar verständlich und formal nachvollziehbar,
hat aber Konsequenzen.

Wenn Du Opfer einer Tat wirst, dann hast du die Folgen der Tat zu tragen und zu erleiden.
Diese Folgen für Dich als Opfer sind völlig unabhängig von den Umständen, unter denen
der Täter die Tat vollbrachte. Ob er eine schwere Kindheit hatte oder einfach nur aus
blankem Egoismus die Tat vorsätzlich und böswillig vollbrachte, ob die Tat nur versehentlich
geschah, spielt für dich als Opfer insofern keine Rolle, wenn die Folgen für dich dieselben sind.

Das Ergebnis einer Tat ist für das Opfer dasselbe, egal wie sie zustande kam.
Das Rechtssystem macht durch seine Täterfixierung aber einen künstlichen Unterschied,
der vom Ergebnis der Tat aus gesehen überhaupt nicht besteht.
 

Zweifler

Deutscher Bundeskanzler
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In aller Kürze:

1) Dagegen: Todesstrafe ist endgültig und eventuelle Justizirrtümer sind nicht korrigierbar.

2) Dafür: Todesstrafe für Terroristen, Mörder, Vergewaltiger, Kinderschänder..., die voraussichtlich welche bleiben werden, ist notwendig zum Schutz der Allgemeinheit - nicht als "gerechte Strafe", "Sühne" o.ä.

Mir scheint, dass "wir" zwischen diesen Alternativen gemäß aktueller Kriminalitäts-/Terrorismus-Situation entscheiden müssen.
Bis jetzt würde ich für Europa sagen, dass keine Todesstrafe nötig ist.
Es könnte sich aber sehr wohl ändern...

Zweifler
 
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Notwehr und Todesstrafe sind zwar unterschiedliche Themen, aber das Notwehrrecht ist in Deutschland mehr als fragwürdig.

Selbst wenn dich jetzt einer in der U-Bahn (nur als Beispiel) bedroht und du sprühst ihm jetzt Pfefferspray/Tränengas ins Gesicht, um zu vermeiden zusammengeschlagen/ausgeraubt zu werden, würdest du wegen Körperverletzung verurteilt werden, weil der Richter meint das sei nicht verhältnismäßig gewesen. Obwohl das Zeug weder lebensgefährlich noch schwer verletzen würde.
Diese Fälle hatte es bereits gegeben.

Es ist tatsächlich eine kranke Gesellschaft, die die Sicherheit des Bürgers nicht garantieren kann und sein Eigentum nicht garantiert faktisch verbietet, dass man tödliche Notwehr ausübt. Eine solche Gesellschaftsordnung ist kaum legitim. Sie hat ihren Bezug zur Realität verloren.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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