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1. Rettungsschwimmer gelten im Allgemeinen als selbstlose und hilfsbereite Menschen. Dennoch erlernen sie Befreiungsgriffe, um im Ernstfall sich von einem klammernden Ertrinkenden befreien zu können. "Eigenschutz" geht vor Rettungseinsatz, dies ist eine allgemein anerkannte und praktizierte Vorgehensweise. Niemand hat etwas davon, wenn sich der Retter verunfallt neben das Unfallopfer legt. Im übertragenem Sinn könnte man dies auf die Flüchtlingskrise übertragen. Wie viele Flüchtlinge kann Deutschland aufnehmen, ohne sich selbst (durch politische Instabilität) zu gefährden? M. E. ist das eine berechtigte Frage.
2. Unser Staat gründet auf die FDGO, welche maßgeblich auf die Grundrechte (insbesondere den Menschenrechten) aufbaut.
Ein Bekenntnis zu beiden Prinzipien würde einiges erleichtern. Wer ist dazu imstande?
2. Unser Staat gründet auf die FDGO, welche maßgeblich auf die Grundrechte (insbesondere den Menschenrechten) aufbaut.
Ein Bekenntnis zu beiden Prinzipien würde einiges erleichtern. Wer ist dazu imstande?