A
agano
Flucht nach vorn, Ergebnis gleich NULL.
Warum das Ergebnis gleich Null ist? Für die Kirche herrschen immer noch andere Gesetze, als für die Normalbürger. Der Kirchenmann wird bei Kindesmissbrauch so gut wie nicht bestraft, der Normalbürger kommt in den Knast. Wenn also die Verjährungsfrist aktiv wird, was ich im Übrigen begrüße, gilt das anscheinend nur für den Normalbürger, kaum aber für den Kirchenmann, weshalb hier kaum … etwas ordentliches erreicht wurde. Der Kirchenmann gehört bei solch einem Verbrechen genau so in den Knast, wie jeder andere Bürger auch!!!
Wenn man hier unten den Bericht liest, könnte man denken, es ginge gar nicht um das Problem Kirchenmänner und Kindesmissbrauch, sondern ausschließlich um Kindesmissbrauch durch den Normalbürger. Deshalb ist hier etwas ganz und gar nicht Stimmig. richard
Warum das Ergebnis gleich Null ist? Für die Kirche herrschen immer noch andere Gesetze, als für die Normalbürger. Der Kirchenmann wird bei Kindesmissbrauch so gut wie nicht bestraft, der Normalbürger kommt in den Knast. Wenn also die Verjährungsfrist aktiv wird, was ich im Übrigen begrüße, gilt das anscheinend nur für den Normalbürger, kaum aber für den Kirchenmann, weshalb hier kaum … etwas ordentliches erreicht wurde. Der Kirchenmann gehört bei solch einem Verbrechen genau so in den Knast, wie jeder andere Bürger auch!!!
Wenn man hier unten den Bericht liest, könnte man denken, es ginge gar nicht um das Problem Kirchenmänner und Kindesmissbrauch, sondern ausschließlich um Kindesmissbrauch durch den Normalbürger. Deshalb ist hier etwas ganz und gar nicht Stimmig. richard
Runder Tisch zum Kindesmissbrauch .
http://www.tagesschau.de/inland/rundertisch124.html
"Verschweigen und vertuschen hat ein Ende"
Die Bundesregierung hat eine positive Zwischenbilanz des sogenannten Runden Tisches zum Thema Kindesmissbrauch gezogen. "Verschweigen, vertuschen und verdrängen hat ein Ende", erklärten Familienministerin Kristina Schröder, Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Forschungsministerin Annette Schavan nach der dritten Sitzung des Gremiums in Berlin. Sie verwiesen auf geplante Gesetzesänderungen und weitere Elemente einer "nachhaltigen Strategie zum Schutz gegen sexuellen Missbrauch".
Verjährungsfristen werden verlängert
Rechte von Opfern sexueller Gewalt sollen nach dem Willen der Bundesregierung gestärkt werden. Ein Gesetzentwurf sieht vor, die zivilrechtlichen Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche von derzeit drei auf 30 Jahre zu verlängern. In Ermittlungs- und Strafverfahren sollen Opfer nicht mehrmals vernommen werden.