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Es gibt keine Rangordnung unter den Menschrechten und über den Bekanntheitsgrad der Menschenrechte hast Du sicherlich keine soziologische Studie gemacht. Was Du als "wichtigstes Menschenrecht" verstehst, bleibt obendrein - wie immer bei Dir - nebulös.
Gäbe es keine mehr und weniger wichtigen §§,
wäre die systematische Subsumtion,
ein wichtiger Bereich jener,
die sich mit „Rechtswissenschaft“ beschäftigen,
Nonsens.
gelöschter Account der Rechtsgelehrte ...
Warum erwähnst Du,
ich hätte über den Bekanntheitsgrad der Menschenrechte
keine soziologische Studie gemacht?
Hat das jemand behauptet?
Oder ist das mal wieder Quatsch, entsprungen deinem Hirn,
das sich von verwirrtem Erfahrungswissen nährt?
Dass dieses Recht DAS WICHTIGSTE MENSCHENRECHT ist,
wurde mir nach entsprechenden Hinweisen
öffentlich aktiver Rechtsgelehrter bewusst,
nachdem ich mit diesem Recht für mich und andere
ein Vielfaches an Recht ermöglicht hatte als Juristen.
Davon auszugehen, dass andere nichts kennen, was dir unbekannt ist,
werte ich als behandlungsbedürftige psychische Erkrankung.
Menschen, die glauben, sie wüssten so viel wie der Allwissende,
gibt es zwar sehr viel, doch entsteht damit noch lange keine Normalität.
Arschkarte.