@ sportsgeist
Wenn du dir die kleine Mühe machen würdest die Quellen welche man dir extra noch als aktive Internetlinks präsentiert auch mal anzuschauen, dann wäre dies in puncto themenbezogener Diskussion sicher äußerst hilfreich Forenkollege...
Also, hier extra für dich ein Auszug:
''Nach der gängigen Definition handelt heimtückisch, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tat ausnutzt.
Dies ermöglicht eine sehr weite Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Heimtücke, wodurch praktisch jede überraschende Tötung zum Heimtückemord wird, dem eine lebenslange Freiheitsstrafe folgt. Es besteht praktisch kein Raum für die Berücksichtigung entlastender Motive. Daher ist eine einschränkende Auslegung der Heimtücke erforderlich.''
Der letzte (und gefettete) Satz ist entscheident.
Die Staatsanwatlschaft muss demnach gar nicht die Heimtücke beweisen! Sondern der Anwalt des dringens Tatverdächtigen versuchen die Heimtücke als nicht gegeben dem Richter plausibel darzulegen. Auf Grund von eben solchen Einschränkungen der Schuldfähigkeit.
Was normal schwierig werden dürfte, weil der mutmassliche Mörder nicht nur einen ihm unbekannten minderjährigen Jungen vor den Zug gestoßen hat, sondern auch noch eine alte Frau vor den Zug werfen wollte.
Daher versucht man seitens der Verteidigung jetzt den mutmaßlichen Täter für geisteskrank zu erklären (umgangsspachlich). Eben damit eine solche Einschränkung gegeben ist/wäre.
In dem Falle eines solchen psychiatrischen Gutachtens welches auf zumindest verminderte Schuldfähigkeit ''kommt'', würde die Staatsanwaltschaft NICHT auf Heimtücke plädieren, weil sie dies vor Gericht nicht durchsetzen könnte!
Völlig logisch.
Deshalb ist dieses psychiatrische Gutachten so elementar in diesem Fall.
Wenn der Täter als voll schuldfähig eingestuft wird/werden würde, müßte er ohne Migrantenbonus eigentlich
25 Jahre bis lebenlang hinter Gittern. Eben wg. besagter Heimtücke.
Siehste Forenkollege, wieder was gelernt. (Einfach die Quellen nutzen wenn man sich schon die Mühe macht für dich)