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Ein Redner in Berlin sagte:
man müsse „offen und ehrlich versuchen, die russischen Gründe für die militärische Sonderoperation in der Ukraine zu verstehen“
Folge:
Verurteilung wegen „Billigung von Straftaten nach Paragraph 140 Strafgesetzbuch“ lt Strafbefehl des Berliner Amtsgerichts Tiergarten. Dort heißt es zunächst allgemein, er sei angeklagt, „ein Verbrechen der Aggression (§13 des Völkerstrafgesetzbuches) in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich in einer Versammlung gebilligt zu haben“.
Skandal-Urteil in Berlin: Amtsgericht verurteilt Friedensaktivisten wegen Rede „Nie wieder Krieg gegen Russland“ | https://www.nachdenkseiten.de/?p=92952
Hier kann man mehr zu diesen Schandurteil lesen.
man müsse „offen und ehrlich versuchen, die russischen Gründe für die militärische Sonderoperation in der Ukraine zu verstehen“
Folge:
Verurteilung wegen „Billigung von Straftaten nach Paragraph 140 Strafgesetzbuch“ lt Strafbefehl des Berliner Amtsgerichts Tiergarten. Dort heißt es zunächst allgemein, er sei angeklagt, „ein Verbrechen der Aggression (§13 des Völkerstrafgesetzbuches) in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich in einer Versammlung gebilligt zu haben“.
Skandal-Urteil in Berlin: Amtsgericht verurteilt Friedensaktivisten wegen Rede „Nie wieder Krieg gegen Russland“ | https://www.nachdenkseiten.de/?p=92952
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