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so... ^^
"Spinnen" wa mal diesen Gesetzentwurf weiter....
Es ist ja angestrebt, das man "Mutti" notfalls per Gerichtsverfahren dazu verdonnern möchte, den Namen des "Erzeugers" preiszugeben,
wenn notwendig mit "Zwangsgeld" (bei Hartz4 wohl Sanktionen) und ggf "Ordnungshaft".
Dem bisherigen "Unterhaltspflichtigen" gewährt man dann die Möglichkeit, befristet auf 2 Jahre, den Erzeuger in "Regreß" zunehmen und von diesen Unterhaltszahlungen einzuklagen.
so weit so gut ^^
§ 197
Dreißigjährige Verjährungsfrist
(1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,......*g
3. rechtskräftig festgestellte Ansprüche,
4. Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren Urkunden,
also kann unter ganz schlechten Umständen, innerhalb dieser Frist passieren, das nun n ehemalig Zahlender an die "Türe" klopft und einem n Gerichtsbeschluß vorlegt,
der einem zu nem "Vaterschaftstest" zwingt, von nem Kind det man nie wollte und bisher nicht von dessen "Existenz" wußte*g
Sollte nun dieser "Vaterschaftstest" positiv beschieden und das Gericht entscheiden, muss man dem bisherigen "Unterhaltszahlenden" die letzten Zwei Jahre "Rückerstatten" ^^
(Selbstbehalt 1080€ aktuell)
Nun kann man denken, is ja nicht so schlimm, was sind schon Zwei Jahre und schließlich hatte man ja die 5 Minuten "Spass" und steht deswegen in der "Pflicht"....
"Aber" ^^
is ja nun nicht das Ende von diesem "Possenstück"!
Bekanntlich ächszt der Staat unter der steigenden "Sozial-Last" der Hartz4 und Sozialhilfe Verpflichtungen...
dem "Gesetzentwurf" noch schnell n "Passus" angehängt, die Hart4 Gesetze angepaßt,
und schon ist man auf Lebenszeit "Unterhaltsverpflichtet" ^^
Is ja dann ne schöne Vorstellung, irgendwann, kurz bevor Mann in Rente geht, steht der "Mittellose Sproß" und übergibt ne gerichtliche "Unterhaltsforderung" *Roffl......
(Kehrseite der Medaille: Es geht dann auch umgekehrt, falls man im "Rentenalter" bedürftig wird, verweist der Staat einen an die Kinder anstelle "Hartz4" gibt es dann eben "Unterhalt"!)
"Spinnen" wa mal diesen Gesetzentwurf weiter....
Es ist ja angestrebt, das man "Mutti" notfalls per Gerichtsverfahren dazu verdonnern möchte, den Namen des "Erzeugers" preiszugeben,
wenn notwendig mit "Zwangsgeld" (bei Hartz4 wohl Sanktionen) und ggf "Ordnungshaft".
Dem bisherigen "Unterhaltspflichtigen" gewährt man dann die Möglichkeit, befristet auf 2 Jahre, den Erzeuger in "Regreß" zunehmen und von diesen Unterhaltszahlungen einzuklagen.
so weit so gut ^^
§ 197
Dreißigjährige Verjährungsfrist
(1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,......*g
3. rechtskräftig festgestellte Ansprüche,
4. Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren Urkunden,
also kann unter ganz schlechten Umständen, innerhalb dieser Frist passieren, das nun n ehemalig Zahlender an die "Türe" klopft und einem n Gerichtsbeschluß vorlegt,
der einem zu nem "Vaterschaftstest" zwingt, von nem Kind det man nie wollte und bisher nicht von dessen "Existenz" wußte*g
Sollte nun dieser "Vaterschaftstest" positiv beschieden und das Gericht entscheiden, muss man dem bisherigen "Unterhaltszahlenden" die letzten Zwei Jahre "Rückerstatten" ^^
(Selbstbehalt 1080€ aktuell)
Nun kann man denken, is ja nicht so schlimm, was sind schon Zwei Jahre und schließlich hatte man ja die 5 Minuten "Spass" und steht deswegen in der "Pflicht"....
"Aber" ^^
is ja nun nicht das Ende von diesem "Possenstück"!
Bekanntlich ächszt der Staat unter der steigenden "Sozial-Last" der Hartz4 und Sozialhilfe Verpflichtungen...
dem "Gesetzentwurf" noch schnell n "Passus" angehängt, die Hart4 Gesetze angepaßt,
und schon ist man auf Lebenszeit "Unterhaltsverpflichtet" ^^
Is ja dann ne schöne Vorstellung, irgendwann, kurz bevor Mann in Rente geht, steht der "Mittellose Sproß" und übergibt ne gerichtliche "Unterhaltsforderung" *Roffl......
(Kehrseite der Medaille: Es geht dann auch umgekehrt, falls man im "Rentenalter" bedürftig wird, verweist der Staat einen an die Kinder anstelle "Hartz4" gibt es dann eben "Unterhalt"!)