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Die vielen Spenden kommen auch daher zustande, daß viele Großverdiener "Spenden" immernoch dazu benutzen können, um Steuern zu sparen. Sich also auf kosten der Gesellschaft bereichern können. :winken::winken:
Wie kann man sich denn durch Steuern sparen bereichern?
Als Spenden an Parteien zählen alle über die Mitgliedsbeiträge hinausgehenden Zahlungen an die Partei. Damit sind z.B. auch Aufnahmegebühren als Spenden zu werten. Spenden an politische Parteien werden zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen bei Alleinstehenden bis zu 1.650 Euro und bei Verheirateten bis zu 3.300 Euro. Die Steuerersparnis beträgt also bis zu 825 Euro bzw. 1.650 Euro. Ist der Spendenbetrag höher, kann der Restbetrag bis zu einem weiteren Höchstbetrag von 1.650 Euro bei Ledigen und 3.300 Euro bei Verheirateten als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Somit sind Zuwendungen an politische Parteien bis zur Höhe von insgesamt 3.300 Euro / 6.600 Euro (Alleinstehende/Verheiratete) steuerbegünstigt. Die Spenden müssen mit einer Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.