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Gelöschtes Mitglied 3961
# Meldung der TAGESSCHAU vom 24.01.2019: Flüchtlingsbürgen müssen keine Rückforderungen befürchten
"Menschen, die vor 2016 Bürgschaften für Asylbewerber übernommen haben, müssen sich laut Arbeitsminister Heil keine Sorgen mehr machen. Bund und Länder wollen die Kosten übernehmen."
Die Kommentare auf diese politische Entscheidung sind ebenso homogen, wie sie vorhersehbar waren.
[...]
[COLOR="#808080"]Wie sieht das eigentlich das Gesetz??[/COLOR]
UND:
FAZIT:
Wer im Interesse der Migration geltendes Recht aussetzt, der vermittelt dem Volk, auf das er dieses Recht weiterhin anwendet, dass die Rechtssicherheit in diesem Land eine Frage der Hautfarbe, resp. der Ethnie ist.
Dieses Verhalten ist nicht mehr vermittelbar, weil Verfassungswidrig und gehört somit in die Zuständigkeiten des Staatsschutzes. )
"Menschen, die vor 2016 Bürgschaften für Asylbewerber übernommen haben, müssen sich laut Arbeitsminister Heil keine Sorgen mehr machen. Bund und Länder wollen die Kosten übernehmen."
Die Kommentare auf diese politische Entscheidung sind ebenso homogen, wie sie vorhersehbar waren.
[...]
[COLOR="#808080"]Wie sieht das eigentlich das Gesetz??[/COLOR]
BGB § 765 Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaft schrieb:(1) Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen.
UND:
BGB § 772 Vollstreckungs- und Verwertungspflicht des Gläubigers schrieb:(1) Besteht die Bürgschaft für eine Geldforderung, so muss die Zwangsvollstreckung in die beweglichen Sachen des Hauptschuldners an seinem Wohnsitz und, wenn der Hauptschuldner an einem anderen Orte eine gewerbliche Niederlassung hat, auch an diesem Orte, in Ermangelung eines Wohnsitzes und einer gewerblichen Niederlassung an seinem Aufenthaltsort versucht werden.
FAZIT:
Wer im Interesse der Migration geltendes Recht aussetzt, der vermittelt dem Volk, auf das er dieses Recht weiterhin anwendet, dass die Rechtssicherheit in diesem Land eine Frage der Hautfarbe, resp. der Ethnie ist.
Dieses Verhalten ist nicht mehr vermittelbar, weil Verfassungswidrig und gehört somit in die Zuständigkeiten des Staatsschutzes. )