Horst Seehofer hat es gegenüber der Bundeskanzlerin bislang immer mit gutem Zureden probiert. Er vergißt dabei, das Frauen keine kompromissfähigen Diplomaten sind, sondern mitdemkopfdurchdiewand gebaute Sturköpfe.
Die CSU bereitet nun eine Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht vor und hat dazu den prominenten Ex-Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio als Gutachter herbei geholt.
Udo Di Fabio sagte (in den Nordbayerischen Nachrichten vom 13.01.16):
"Geltendes Recht wird nicht beachtet. Das europäische Dublin- und Schengensystem ist zusammen gebrochen."
Nach Ansicht des Gutachters ist inzwischen "belegt", dass wirksame Grenzkontrollen in Deutschland zusammengebrochen sind, "und die Länder sich dadurch mit einer beträchtlichen Krisensituation konfrontiert sehen". Der Bund sei aber verpflichtet, so zu handeln, dass den Ländern die Ausübung ihrer staatlichen Befugnisse möglich ist. Zwar dürfe der Bund die Sicherung der Grenzen etwa auf die EU übertragen, bleibe aber "im Falle des nachweisbaren Leistungsverlustes europäischer Systeme" in der Verantwortung für wirksamen Grenzschutz. Weder nach dem Grundgesetz noch nach dem Völker- oder Europarecht bestehe zudem eine Verpflichtung zum Schutz aller bedrohten Menschen. Es gebe weder eine Verpflichtung zur unbegrenzten Aufnahme von Opfern eines Bürgerkrieges, noch begründe die europäische Menschenrechtskonvention ein "Menschenrecht auf ungehinderte Einreise". Artikel 16a des Grundgesetzes gewähre zudem Asyl bei politischer Verfolgung nur dann, wenn die Einreise nicht über einen sicheren Drittstaat erfolgte. Laut di Fabio hat der Bund deshalb nur zwei rechtlich saubere Möglicheiten im Umgang mit der Flüchtlingskrise:
Entweder, es gelte das durch die Einreise aus sicheren Drittstaaten begrenzte Asylrecht. Oder aber ein "weiterer Flüchtlingsbegriff" nach UN-Vorgaben, "der aber dann klare Kontingentierung, wirksame Verteilungsmechanismen und die Formulierung sowie Durchsetzung von Kapazitätsgrenzen erfordert".
CSU-Landtagsfraktionschef Thomas Kreuzer schlägt vor, eine Obergrenze bzw. ein Kontingent für Deutschland festzulegen. Einen Antrag, in dieses Kontingent aufgenommen zu werden, sollen Flüchtlinge allerdings nicht an der deutschen Grenze, sondern nur in den Ländern stellen können, in die sie zuerst geflohen sind. Syrien-Flüchtlinge also z. B. im Libanon oder der Türkei. Gleichzeitig solle Deutschland an seiner Außengrenze wieder nach geltendem Recht verfahren und Flüchtlinge abweisen, die aus sicheren Drittstaaten wie Österreich kommen.