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Wird man reich, wenn man andere reicher macht?

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jk's meinung

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Nein genau das ist die rechtliche Situation und Definition -oder meinst du im ernst man könnte Abmachungen die auf der Bedrohung von Leib und Leben basieren rechtlich einklagen....Alter lass doch dein Forenleben ruhen - je mehr du schreibst umso lächerlicher machst du dich... meine Fresse
Ich weis, deswegen sind meine 15 Punkte in der Abschlussnote vom Privatrecht vollkomen ungerechtfertigt. Lassen wir es einfach sein. Mehr als dich darauf hinzuweisen das dein Freiwillig dazu erfunden ist, kann ich nicht. Der Rest ist dein Bier.
 

sportsgeist

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Ich weis, deswegen sind meine 15 Punkte in der Abschlussnote vom Privatrecht vollkomen ungerechtfertigt. Lassen wir es einfach sein. Mehr als dich darauf hinzuweisen das dein Freiwillig dazu erfunden ist, kann ich nicht. Der Rest ist dein Bier.
dann sollte dir aber klar sein, dass es für den Tatbestand der "Nötigung" ... oder schlimmer ... handfester illegaler Taten bedarf.

wenn das Taxi am Flughafen davonbraust und mich einfach stehen läßt, weil ich dem Fahrer gar so wenig Geld bieten will, ist das keine Nötigung, sondern sein gutes Recht im Sinne der Vertragsfreiheit !!
 

jk's meinung

Deutscher Bundeskanzler
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Es geht doch lediglich darum, das zunächst ein Vertrag zustande kommt. Dass dieser um Nachgang durch andere Rechtsvorschriften nichtig wird ist bei der aktuellen Rechtslage in der BRD auch klar.

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G

Gelöschtes Mitglied 2265

Nichts anderes wurde geschrieben, die unterscheidung war aber auch hier subjektiv (Wert für den Konsumenten) und einer objektiv absoluten Bestimmung des Wertes.

Der Wert für den Konsumenten wäre
==> bloße Wertvorstellung

eine "objektiv absolute Bestimmung des Wertes" wäre ebenso
==> bloße Wertvorstellung.
Nur, wenn sich etwas außerhalb menschlicher Vorstellung realisiert, ist es die objektive Realität.

Du redest also in beiden Fällen nicht vom Wert einer Ware.
Davon abgesehen weiß jeder, dass es bei Waren und Dienstleistungen keine absoluten Werte gibt. Das erkennt man schon als einfaches Marktsubjekt beim Beobachten dauerhaften Preisverfalls bestimmter Waren.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöschtes Mitglied 2265

ich verkaufe dir einen Stuhl und du gibst mir dafür einen Tisch, beide sind glücklich - beide sind besser gestellt als vorher - für beide zum Vorteil
Aus einem Gefühl des Glücklichseins nach einem Handel lassen sich keine wirtschaftlichen Vor- oder Nachteile ableiten. Hans im Glück war nach Dichtung der Grimms auch immer glücklich nach jedem Tausch.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2265

und damit ist die Geschichte auch schon zu Ende, da nicht weiter diskutierenswert.
kriminelles Handeln ist außerhalb jeder freien Kontraktion unter freien Vertragspartnern und damit ... salute
Ha, ha, als ob ein Handel unter monopolistischem Rahmen "freier" Austausch wäre. Was für ein Eigentor ...
 
G

Gelöschtes Mitglied 2265

Wenn du mir jetzt noch verraten könntest warum du diesen Bogen schlägst könnte ich damit etwas anfangen.

Zu dem davor.

Du hast es richtig erkannt. Da aber der B den Preis von A auch nur bezahlt, weil er in einer Zwangslage ist und demnach auch erpresst wird von A, bleiben die Beispiele gleichwertig.

Nicht ganz. Der Wert einer Flasche Wasser kann durchaus so hoch oder sogar höher sein. Die Arbeitsleistung, um einen Liter Wasser über einen Brunnen aus der Wüste zu ziehen, dort eine Flasche zu produzieren, Vorrat zu halten, bis zufällig ein Verdurstender vorbei kommt, dürfte sehr hoch sein. Gesetz den Fall, jemand hätte so einen Produktions- und Marktplatz in der Wüste, er müsste wohl erheblich abfordern, um nicht Zuzahler zu sein. Selbst, wenn er das Wasser importiert und nur als Händler fungiert, so wäre die Arbeit des Handels immens.
Dennoch ist das eben kein freier Handel, weil der Marktplatz und die speziellen Handelsbedingungen als monopolistisch beschrieben waren.

Das Gegenbeispiel ist unglücklich, denn Raubmorderpressung ist kein Handelsgeschäft. Der Effekt der Aneignung bleibt allerdings der gleiche, weil beide Opfer unfrei ihrer Entscheidung sind.
 

Trantor

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Aus einem Gefühl des Glücklichseins nach einem Handel lassen sich keine wirtschaftlichen Vor- oder Nachteile ableiten. Hans im Glück war nach Dichtung der Grimms auch immer glücklich nach jedem Tausch.

Vor und Nachteile sind immer nur auch subjektive Masstäbe - deine Masstäbe die du für andere anlegst sind nicht relevant - das solltet ihr arbeits-und wertheoretiker endlich mal einsehen. relevant für mich ist nur meine Beurteilung, relevant für jemand anderen ist nur seine Beurteilung - entsprechend dem ist für mich wesentlich wichtiger ob ich durch den Handel glücklicher wurde als wenn du mir erzählst ich hätte irgendwelche Vor-oder Nachteile auf Basis irgendwelcher kruden Theorien oder ansätze.
Und ja das gilt auch für Hans im Glück, abwohl anznehmen ist das Hans irgendwann eben nichtmehr ganz so glücklich mit seinen Entscheidungen ist - aber dahingehend steht das unter dem Stichwort Eigenverantwortung.
 

Trantor

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==> bloße Wertvorstellung

eine "objektiv absolute Bestimmung des Wertes" wäre ebenso
==> bloße Wertvorstellung.
Nur, wenn sich etwas außerhalb menschlicher Vorstellung realisiert, ist es die objektive Realität.

Du redest also in beiden Fällen nicht vom Wert einer Ware.
Davon abgesehen weiß jeder, dass es bei Waren und Dienstleistungen keine absoluten Werte gibt. Das erkennt man schon als einfaches Marktsubjekt beim Beobachten dauerhaften Preisverfalls bestimmter Waren.


Ich schrieb schon zum 5.Mal das es überhaupt keine Objektivität gibt.
Sundern immer nur die subjektive Beimessung des Anbieters als auch des Nachfragers.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2265

Ein vorteilhaftes Geschäft wird ein Tausch, wenn die Situation von beiden Vertragsparteien verbessert wird und zwar verglichen mit der Situation, wenn dieser Tausch nicht zu Stande gekommen wäre.
Das ist - bezogen aufs Wirtschaftliche (Gegenstand dieses Forums) falsch. Egal, wie oft Du diesen naiven Schmonz wiederholst.
Unter wirtschaftlichem Gesichtspunkt zählt ausschließlich ein Mehr an Wert, um als "Vorteil" oder "+" oder "Gewinn" gerechnet werden zu können. Siehe auch alle entsprechenden Definitionen BWL/ VWL.
 

Trantor

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Nein genau das ist die rechtliche Situation und Definition -oder meinst du im ernst man könnte Abmachungen die auf der Bedrohung von Leib und Leben basieren rechtlich einklagen....Alter lass doch dein Forenleben ruhen - je mehr du schreibst umso lächerlicher machst du dich... meine Fresse

und wenn dus noch 5mal widerholst, nochmals die Frage, kannst du darauf denn nicht antworten oder bist du wieder nur im Trollmodus?

oder meinst du im ernst man könnte Abmachungen die auf der Bedrohung von Leib und Leben basieren rechtlich einklagen?
 

Trantor

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