Wenn du mir jetzt noch verraten könntest warum du diesen Bogen schlägst könnte ich damit etwas anfangen.
Zu dem davor.
Du hast es richtig erkannt. Da aber der B den Preis von A auch nur bezahlt, weil er in einer Zwangslage ist und demnach auch erpresst wird von A, bleiben die Beispiele gleichwertig.
Nicht ganz. Der Wert einer Flasche Wasser kann durchaus so hoch oder sogar höher sein. Die Arbeitsleistung, um einen Liter Wasser über einen Brunnen aus der Wüste zu ziehen, dort eine Flasche zu produzieren, Vorrat zu halten, bis zufällig ein Verdurstender vorbei kommt, dürfte sehr hoch sein. Gesetz den Fall, jemand hätte so einen Produktions- und Marktplatz in der Wüste, er müsste wohl erheblich abfordern, um nicht Zuzahler zu sein. Selbst, wenn er das Wasser importiert und nur als Händler fungiert, so wäre die Arbeit des Handels immens.
Dennoch ist das eben kein freier Handel, weil der Marktplatz und die speziellen Handelsbedingungen als monopolistisch beschrieben waren.
Das Gegenbeispiel ist unglücklich, denn Raubmorderpressung ist kein Handelsgeschäft. Der Effekt der Aneignung bleibt allerdings der gleiche, weil beide Opfer unfrei ihrer Entscheidung sind.