Also so lange die Bedürftigskeitprüfung nicht auch ausgesetzt wird, ist H4 immer noch nicht bedingungslos.
Ganz einfach weil die nicht durchsetzbar sind.
1. Muss die Faulheit bewiesen sein, wenn man sagt man habe sich ja beworben, aber man wurde nicht eingstellt, können die auch nicht sanktionieren.
Der H4ler muss schon deutlich sagen dass er kein Bock auf Arbeit, Bildung oder ABM hat. Aber genau das macht von denen nur eine ganz kleine Minderheit.
2. Wenn die einen sanktionieren können die den auch nicht einfach auf der Straße hungern lassen, der Staat ist verpflichtet die Existenzbedürfnisse zu gewähren.
Einfach so mal kürzen, oder gar streichen geht so einfach nicht.
3. Fast jeder sanktionierte klagt vorm Sozialgericht, und in den meisten Fällen erfolgreich. Da bleibt für den Staat schon aus rationalen Gründen nicht mehr viel übrig als zu resignieren.
Ich unke mal einfach ins Blaue :
Angenommen, ab Herbst fahren die den Coronaalarm wieder hoch. Und egal, ob jeder jeden anstecken kann, sie werden faktenresistent, um Ungespritzte weiter zu nötigen, bestimmt auf die 3G-Regel am Arbeitsplatz zurückgreifen.
Mit dieser Willkür wäre eine rote Linie bei Recht und Rationalität überschritten. Es würden sicher nicht wenige sein, die dann sich den täglichen diskriminierenden Tests verweigern und gekündigt würden.
Zwar könnte die sogenannte Arbeitsagentur, die übrigens keine ist, da kein Dienstleister seine " Kunden " sanktionieren darf sollten die ein Angebot ablehnen, eine Sperrzeit verhängen und würde der Regelsatz für H4 ebenfalls dann noch an Bedingungen geknüpft, also der Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme, die bei fehlender Bereitschaft zu diskriminierenden Tests gar nicht möglich ist.... könnte Blut fließen.