- Registriert
- 26 Dez 2015
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 6.591
- Punkte Reaktionen
- 12
- Punkte
- 45.002
- Geschlecht
Guten Tag, die Damen und Herren
ich habe eine ganz sachliche Frage zum Rechtsstatus der BRD.
In einer Diskussion mit ein paar Freunden wurde ich als knapp geisteskrank bezeichnet, weil ich den Standpunkt vertreten habe; die BRD ist unter Besatzungsrecht und nicht souverän...
nach dem Austausch der Infos sah ich allerdings in ein paar nachdenkliche Gesichter, denn...
das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in ewiger Rechtssprechung festgestellt(1973)
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
Nehmen wir das kurz auseinander
BVG: Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich"
MB: die BRD ist kein neugegründeter Staat, sondern der Staat deutsches Reich hat sich einen neuen Namen gegeben.
BVG:es (das deutsche Reich/BRD weil identisch) besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig...
MB: Dies bedeutet, der Staat BRD ist nicht handlungsfähig, weil keine Staatsregierung vorhanden ist.
Das würde heissen, dass der Bundestag und Bundesregierung eine Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes nach Besatzungsrecht ist.
Frage: Bin ich mit meiner Interpretation weit daneben oder existiert ein aktuelleres Urteil mit anderem Inhalt des BVG?
Ich danke euch ab für die Antworten.
mfg
Martin
ich habe eine ganz sachliche Frage zum Rechtsstatus der BRD.
In einer Diskussion mit ein paar Freunden wurde ich als knapp geisteskrank bezeichnet, weil ich den Standpunkt vertreten habe; die BRD ist unter Besatzungsrecht und nicht souverän...
nach dem Austausch der Infos sah ich allerdings in ein paar nachdenkliche Gesichter, denn...
das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in ewiger Rechtssprechung festgestellt(1973)
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
Nehmen wir das kurz auseinander
BVG: Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich"
MB: die BRD ist kein neugegründeter Staat, sondern der Staat deutsches Reich hat sich einen neuen Namen gegeben.
BVG:es (das deutsche Reich/BRD weil identisch) besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig...
MB: Dies bedeutet, der Staat BRD ist nicht handlungsfähig, weil keine Staatsregierung vorhanden ist.
Das würde heissen, dass der Bundestag und Bundesregierung eine Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes nach Besatzungsrecht ist.
Frage: Bin ich mit meiner Interpretation weit daneben oder existiert ein aktuelleres Urteil mit anderem Inhalt des BVG?
Ich danke euch ab für die Antworten.
mfg
Martin