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ach Gottchen ...Versteuern heißt nicht auflösen. Natürlich besteht die Gefahr einer Übernahme. Da könnte man aber durch Kreativität entgegen wirken. Wie wäre es zum Beispiel mit einer treuhänderische Übertragung an die Kommune. Die Mitarbeiter und Nachfahren hätten 10 Jahre Zeit Anteil zu erwerben. Nach 10 Jahren werden nicht veräußerte Anteile frei veräußert.
volkseigene Betriebe 8.0
schon wieder dieses Modell, das schon ein jahrhundertlang bis zum Erbrechen getestet und an die Wand gefahren wurde.