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Eine verfassungskonforme Lösung des Beschneidungsrituals kann es nicht geben.
Das sieht ganz so aus.
Eine Grundgesetzänderung ist wegen der erforderlichen 2/3 Mehrheit ebenfalls kaum vorstellbar.
Wenn man hört, was bisher aus Berlin kommt, dann gibt es eine überwältigende Mehrheit, die die Beschneidung auch weiterhin zulassen will. Von daher wäre eine Verfassungsänderung kein Problem.
Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit müsste dem Recht auf freie Religionsausübung untergeordnet werden, das ist absurd.
Bisher haben wir das gemacht und sind von niemandem deshalb angeklagt worden. Warum ist noch keine, der international operierenden Menschenrechtsorganisationen darauf eingegangen?
Im Grunde ist nur eine Lösung denkbar, die die Auslandsbeschneidung nicht verfolgt.
Ich glaube nicht, dass das juristisch haltbar wäre. Andererseits täte man sich schwer, so etwas zu verfolgen. Es dürften sich immer Ärzte finden, die eine medizinische Indikation bescheinigen.
Muslime könnten sich damit arrangieren, Juden aber wegen des geringen Zeitfensters, das für ihre Beschneidung zur Verfügung steht, nicht.
Dass damit unhygienische Hinterhofbeschneidungen in Drittweltländern gefördert werden, kann kein Argument sein.
Das wäre auch nicht nötig. Warum sollte man so weit reisen, wenn es in Nachbarländern mit vergleichbaren Standards durchgeführt werden kann?
Wir werden uns angesichts zweier statischer, in ihrer absurden Antiquiertheit verharrenden Religionen, die ihre Gläubigen durch das Äquivalent stigmatisierender Brandzeichen an sich binden müssen, wieder einmal bewusst, wie wichtig (auch angesichts unserer eigenen Religion) die Trennung von Kirche und Staat doch ist, das hier ist mal wieder ein leuchtendes Beispiel.
Eine solche Trennung wäre in der Tat anzustreben. Ich denke aber, dass wir vom politischen Gesichtspunkt her ein Interesse daran haben müssen, das Juden in Deutschland ihre Religion weiterhin praktizieren können. Ein Verbot der Beschneidung würde das aber unmöglich machen.