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Es gab und gibt keine Zustimmung/ Gesetz oder Grundlage für deine ursprüngliche Behauptung. Entweder hast du den Text nicht verstanden, oder missbräuchlich zur Hetze verwendet. Deine Behauptung ist somit in den Mülleimer zu verwerfen.
Lesen hilft. Nach 4 Jahren Schulbesuch wird geduldet.
Du hast wohl auch noch nie von einer Abschiebung aus einer Schule (ok 2 Kovos-Fälle) gehört.
Bald wird durch die AfD das alles zur Sprache kommen.
Und JEDER wird dann wissen, wieviel von den Ghanaern (sicherer Drittstaat) für immer bleiben (100 Prozent) und aus Kamerun hatte ich damals viele kommilitonen, heute sind die nach 1 Jahr beim Jobcenter mit Bleiberecht.
Alles Gemauschel.Oder auf welchem Paragraphen beruhte das wiedereinfliegen vom Ehepaar Bivsi?
Vor Ort wird geduldet dass die Schwarte kracht, auch in Bayern.
Gut, daß Weidel bei dem Wahnsinn von Scheuer dann rausgegangen ist.Der hat nämlich erzählt wie Bayern Illegalität in Legalität wandelt bei nem popeligen zeitweisen Job oder gar kurzfristigem Bemühen in einer Ausbildung.