Wieso einzelne Posten? Schon allein diese Frage zeigt auf,
wie wenig Sie von dieser Materie wissen.
Steuern, also die finanzielle Zwangsenteignung durch den Staat unter Strafandrohung -
ermöglicht eine Menge von
Volksverwaltungs-Aufgaben zu leisten, welche auch damit alles
vom Volk finanziert wird.
"Was ist der argumentative Sinn, einzelne Posten . . . " dann ziehen Sie einmal diese "einzelnen Posten zusammen" welche sich diese
"parasitäre Volksverwaltung - oder besser bezeichnet - Volksdiktatur sich als erstes zuspricht!"
Nur weil Ihnen dazu das Wissen und die Zahlen fehlen, Ihnen also unbekannt sind, darf es dann das so nicht geben?
Ihre eingeforderte Steuererleichterung zu benennen, wäre doch damit schon erreicht, wenn unsere Volks - "Eigentümer", was der Staat auch ganz klar definiert, seinen Leibeigenen und Arbeitssklaven für seine Ernährung - ohne Steuereinforderung zugestehen würde.
Was in Ihrer Illusionswelt Sie aber als ganz normal empfinden, das bei jedem Essen, das Sie zu sich nehmen, Sie als Leibeigener dem Staat,
seine Zwangsabgabe dafür geleistet haben. Ebenso, beim Wohnen!
"Gleichzeitig hat die Kostenpauschale aber einen
demokratischen Sinn,", was schon allein aufzeigt, daß Ihnen der Begriff -
"Demokratie" - im Zusammenhang mit dem "parasitären und diktatorischen Staatssystem" unbekannt ist.
Ihnen kommt nicht in den Sinn, das jeder bei seiner Steuererklärung seinen Nachweis erbringen muß dem Staat gegenüber,
der durch seine Finanz- und Regelungs-Gesetze - jedem Bürger nur das zugesteht, was der Staat für angemessen hält.
Nur für sich, nimmt sich der finanzielle Selbstbedienungs-Laden alle erdenklichen Freiheiten heraus,
weil eben unter einer
DIKTATUR niemand etwas dagegen unternehmen kann!
Und bevor Sie reflektieren möchten, müssen Sie sich erst einmal in die Staatspolitische Materie hineinarbeiten,
wo man selbst auf zehn Jahre zurückblicken kann.
Dann weis man auch wovon man spricht und muß nicht glauben, vor allem seine Argumente auf Geglaubten aufbauen.
zB.
Nach Herstellung des Einvernehmens zwischen den zuständigen Bundesressorts und den Landesjustizverwaltungen macht das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zum Zweck der einheitlichen Verwaltungspraxis der mit der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO) vom 19. Oktober 1956 befassten Behörden die vom 19. Juli 2018 an geltende Fassung der Allgemeinen Einführung in die Rechtshilfeordnung für Zivilsachen und des Allgemeinen Teils dieser Rechtshilfeordnung bekannt.
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Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für Regionale Informationen zum Klimahandeln (RegIKlim)
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Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschüsse gemäß § 91 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
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Dreißigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertdreiundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung
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Bekanntmachung des Standards XPersonenstandsregister
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Trotz einer günstigen konjunkturellen Entwicklung ist es in den zurückliegenden Jahren nicht gelungen, alle Leistungsberechtigten
zu den Bedingungen des Marktes in den
allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Erklärtes Ziel des Bundesprogrammes ist es,
unter anderem (zwangsweise) den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt
zu erleichtern.
Hierzu werden seit dem Jahr 2015 bis zum Programmende am 31. Dezember 2018 Arbeitsverhältnisse gefördert,
die zusätzlich und wettbewerbsneutral sind sowie auch im öffentlichen Interesse liegen. Das Programm hat modellhaften Charakter.
Insbesondere Langzeitleistungsbezieher mit gesundheitlichen Einschränkungen oder mit Kindern in der Bedarfsgemeinschaft sollen dabei
stärker in den Mittelpunkt der Integrationsanstrengungen der Jobcenter rücken (
https://bit.ly/2MlGK01).
Schon klar, um was es dabei dem Staat geht !