immer langsam mit den junge Pferden.
Es ist innerhalb der ganzen komplizierten Geschichte des Finanzausgleich innerhalb der BRD viel zu beachten.
Das Land NRW darf z.B. bei dem Lamento um die Klage von Bayern nicht so laut sein. Es profitiert von einem anderen Mechanismus, den die Länder im Zuge der Änderung des Jahressteuergesetzes 2001 dem Bund abgetrotzt haben.
http://www.buzer.de/gesetz/1608/a22996.htm.
Nach dem dort gesetzlich verankerten Berechnungsschema profitiert NRW an der Verteilung der Bundessteuern! wesentlich. Zurecht! denn je mehr Einwohner, je mehr Köpfe, die als Konsumenten die Steueraufkommen (bes. Umsatzsteuer) aufbringen.
Alles klar?
Also wenn das BVerfG den gesamten Finanzausgleich betrachtet, wird es was wahrscheinlich machen......? :kopfkratz:
Die Klage Bayerns abschmetter und eine "Konsolidierung" der verästelten Lage verlangen.
Echt.