FSA - Kämpfer Deiner Demokratie
Deutscher Bundestag – Drucksache 17/14612
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/146/1714612.pdf
Und? Was hat die Bundesregierung geantwortet?
Passt wahrscheinlich nicht so richtig in dein politisches Bild.
Deshalb habe ICH das für dich gemacht.
Dabei habe ich mich auf die Fragen und Antworten der FSA betreffend beschränkt.
Und hier sind sie:
Frage schrieb:
1. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die humanitäre und militärische Lage in den kurdischen Gebieten im Norden und Nord- osten Syriens seit Mitte Juli 2013 vor?
Die einzelnen Organisationen der Vereinten Nationen, so u. a. Welternährungs- programm (WFP), Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) und Kinderhilfs- werk (UNICEF), berichten kontinuierlich über die humanitäre Lage sowie die Maßnahmen in den jeweiligen Regionen. Zusammengeführt werden diese In- formationen vor allem durch VN-OCHA, das für die Koordinierung der inter- nationalen Hilfe in der Arabischen Republik Syrien zuständig ist. Die relative Stabilität im Norden und Nordosten Syriens hat dazu geführt, dass hier viele Binnenvertriebene Zuflucht suchen, so dass ein erhöhter Bedarf an humanitärer Hilfe zu verzeichnen ist. Diesen Bedarf zu decken, ist durch den relativ guten humanitären Zugang leichter als in anderen Regionen, die stärker durch Kampfhandlungen betroffen sind. Ein umfassendes und präzises militärisches Lagebild ist aufgrund der dynami-schen Entwicklung nicht verfügbar.
Frage schrieb:
2. Welche bewaffneten Gruppen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in welchem Umfang an den Gefechten in den kurdischen Gebieten im Nor- den Syriens seit Mitte Juli 2013 beteiligt?
Die militärische Lage im Norden Syriens ist geprägt von mehreren sich über- schneidenden Konfliktlinien, so dass eine eindeutige Zuordnung zu kämpfen- den Gruppen und anderen lokalen Akteuren nur schwer möglich ist. An den Gefechten waren nach Kenntnis der Bundesregierung unter anderem bewaffnete Kräfte der „Partiya Yekitiya Demokrat“ (Partei der Demokratischen Union, PYD) beteiligt sowie in einem nicht näher bekannten Umfang die jihadistischen Gruppierungen Jabhat al-Nusra (JaN) und Islamischer Staat von Irak und Großsyrien (ISIG). Daneben gibt es auch im syrisch-kurdischen Lager Spannungen und Konflikte. Der PKK-nahen PYD und ihrer militärischen Organisation, der YPG, wird da- bei vorgeworfen, gegen andere syrisch-kurdische Organisationen vorzugehen und dabei auch Gewalt einzusetzen. So gibt es Berichte darüber, dass die PYD/ YPG in jüngerer Zeit Demonstrationen in den kurdischen Gebieten mit Gewalt aufgelöst habe, wobei PYD-kritische Demonstranten zu Tode gekommen sein sollen. Der PYD wird auch vorgeworfen, mit dem Assad-Regime zu kollaborie- ren und insbesondere in der Anfangsphase der Protestbewegung 2011 gegen regimekritische kurdische Aktivisten vorgegangen zu sein. In diesem Zusam- menhang wird die Ermordung des bekannten Aktivisten Mishal Al-Tammo ge- nannt. Auch wenn nicht alle Vorwürfe überprüfbar sind, gibt das der PYD/YPG vorgeworfene Verhalten aus Sicht der Bundesregierung Anlass zu tiefer Sorge.
Frage schrieb:
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die politischen Ziele dieser Gruppen und ihr Verhältnis zum humanitären Kriegsvöl-kerrecht?
Zu den politischen Zielen der PYD und ihrem Verhältnis zum humanitären Völkerrecht lassen sich über deren offen zugänglichen Verlautbarungen hinaus keine belastbaren Aussagen treffen. Jabhat al-Nusra (JaN) und der Islamische Staat von Irak und Großsyrien (ISIG) verfolgen Ziele der al-Qaida.
Frage schrieb:
b) Welche dieser Gruppierungen stehen auf einer Terrorliste der Europä- ischen Union, der USA oder des UN-Sicherheitsrates?
Die JaN und ISIG sind, zum Teil unter anderer Bezeichnung, von den Sanktionslisten der Vereinigten Staaten von Amerika und der Vereinten Nationen erfasst.
Frage schrieb:
e) In welchem Verhältnis stehen diese Gruppen nach Kenntnis der Bun- desregierung zur Nationalen Koordination der syrischen Opposition und zur FSA?
Die Nationale Koalition und die Freie Syrische Armee haben öffentlich eine Zusammenarbeit mit extremistischen und terroristischen Gruppierungen abge- lehnt. Aus diesem Grunde gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung keine systematische Zusammenarbeit mit der PYD, PYD- nahe stehenden bewaffne- ten Gruppierungen oder der JaN.
Frage schrieb:
4. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von einem Kommandanten- treffen der Freien Syrischen Armee am 26. Juli 2013 in Gaziantep?
Die Bundesregierung hat aus nicht belastbaren Quellen Kenntnis von diesem Treffen.
Frage schrieb:
a) Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit auf diesem Treffen oder bei anderer Gelegenheit Drohungen gegenüber der FSA oder von Teilen der FSA gegenüber der PYD, der zum Schutze der kurdischen Bevölkerung außerhalb der kurdischen Siedlungsgebiete gebildeten El-Ekrad- Front oder generell der kurdischen Bevölkerung Syriens geäußert wurden?
Der Bundesregierung liegen Informationen vor, wonach sich der militärische Chef der Freien Syrischen Armee General Salim Idris im Vorfeld des angesprochenen Treffens gegen die Politik der PYD sowie gegen die Schaffung einer autonomen kurdischen Region ausgesprochen hat
Frage schrieb:
b) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über einen Beschluss der FSA- Kommandanten auf diesem Treffen, die Al-Nusra-Front mit Waffen und Munition aus FSA-Beständen zu unterstützen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Über einen solchen Beschluss liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Frage schrieb:
5. Inwieweit agieren djihadistische Kampfgruppen wie die Al-Nusra-Front nach Erkenntnissen der Bundesregierung von türkischem Territorium aus?
Es liegen Hinweise vor, dass die Grenzgebiete aufgrund der instabilen Lage in Syrien von einer Reihe unterschiedlicher Akteure genutzt werden, darunter auch von jihadistischen Gruppen.
Frage schrieb:
13. Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass die an den Gefechten in den kurdischen Gebieten im Norden Syriens seit Mitte Juli 2013 beteiligten bewaffneten Gruppen von humanitären Hilfsleistungen der Bundesregierung oder der EU profitiert haben?
a) Wie verläuft die Zusammenarbeit mit den an den Gefechten in den kurdischen Gebieten im Norden Syriens seit Mitte Juli 2013 beteilig- ten bewaffneten Gruppen bei der humanitären Hilfe?
b) Wie verlief zuvor die Zusammenarbeit mit den an den Gefechten in den kurdischen Gebieten im Norden Syriens seit Mitte Juli 2013 betei- ligten bewaffneten Gruppen bei der humanitären Hilfe?
Die EU und die Bundesregierung leisten humanitäre Hilfe gemäß den humani- tären Grundsätzen der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit. Dies bedeutet auch für die in Syrien geleistete Hilfe, dass die Hilfe unabhängig davon erfolgt, ob sich Betroffene in Gebieten befinden, die durch das Regime oder die Opposition kontrolliert werden. Zudem besagt das humanitäre Prinzip der Unparteilichkeit, dass humanitäre Hilfe ausschließlich aufgrund der Bedürftigkeit geleistet wird, ohne Unterscheidung zwischen den ein- zelnen betroffenen Bevölkerungsgruppen. Diesen Grundsätzen folgt auch die in den kurdischen Gebieten bereitgestellte humanitäre Hilfe, wenn ein entsprechender humanitärer Bedarf vorliegt. Es erfolgt keine Zusammenarbeit in der Umsetzung humanitärer Hilfe mit den Konfliktparteien. Sie sind aufgefordert, humanitären Organisationen Zugang zu den Betroffenen zu gewähren.
Frage schrieb:
14. Inwiefern hat das Büro der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zu- sammenarbeit (GIZ) GmbH in Gaziantep „unmittelbare Hilfe“ zur „Ver- besserung der Lebensbedingungen der Menschen in den nördlichen Ge- bieten Syriens“ geleistet, und wenn ja, wann und in welcher Form?
Das Büro der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in Gaziantep soll durch Hilfs- und Wiederaufbaumaßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation der Bevölkerung beitragen. Dabei wird auf eine enge Ein- bindung der Bevölkerung zur Befriedigung von deren dringendsten Bedürfnis- sen Wert gelegt. Bisherige Maßnahmen umfassten u. a. die Lieferung von Dialysemitteln an örtliche Krankenhäuser, von Saatkartoffeln, von Insektenver- nichtungsmitteln sowie die Lieferung von Ersatzteilen zur Wasseraufbereitung.