In einem Urteil vom 27.05.2019: (Az. C-508/18, C-82/19, C-509/18) Hat der Europäische Gerichtshof befunden, dass die deutsche Justiz nicht unabhängig sei. Was eigentlich ein Skandal sein dürfte, findet in den Mainstream-Medien jedoch kaum Beachtung. Mit diesem Urteil bestätigt der EuGH nicht nur, dass die deutsche Justiz nicht unabhängig vom Bundesjustizminister ist, sondern legt nahe, dass Deutschland somit kein Rechtsstaat im herkömmlichen Sinn der Gewaltenteilung sei.
Zu dieser Erkenntnis kam es, weil der EuGH urteilte, dass die deutschen Staatsanwaltschaften nicht zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls befugt sind. Der EuGH begründete dies damit, dass die deutschen Staatsanwaltschaften „keine hinreichende Gewähr für ihre Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive böten. Hingegen biete der Generalstaatsanwalt von Litauen eine solche Gewähr für Unabhängigkeit, urteilte der EuGH am 27.05.2019......