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Merkel will das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes) einschränken. Das Infektionsschutzgesetz, das sie durch Bundestag und Bundesrat peitscht, erlaubt es den Gesundheitsämtern, einen Bürger zu verdächtigen, mit Corona angesteckt zu sein, und ihn deshalb einer ärztlichen Zwangsuntersuchung zu unterziehen. Dazu gehört unter anderem Blutabnahme:
§§ 25 bis 32 IfSG Infektionsschutzgesetz | https://www.buzer.de/s1.htm?a=25-32&ag=2148
Solch eine Blutabnahme ist Körperverletzung und deshalb als Zwangsmaßnahme aus gutem Grund geächtet.
Und noch ein Aspekt:
Hat das Regime eine Bluprobe von dir, die es auswerten kann, weiß es viel über dich: über deine DNA, deine Krankheiten. Die DDR, in der Merkel sozialisiert wurde, ließ durch die Stasi unter anderem Geruchsproben von Verdächtigen sammeln, richtete ein Archiv für Geruchsproben ein. Eine Blutprobe ist viel besser, weil sie viel mehr über den Verdächtigen verrät - lässt Merkel vom neuen Verfassungsschutzchef Haldenwang eine Blutbank als Archiv einrichten?
§§ 25 bis 32 IfSG Infektionsschutzgesetz | https://www.buzer.de/s1.htm?a=25-32&ag=2148
Solch eine Blutabnahme ist Körperverletzung und deshalb als Zwangsmaßnahme aus gutem Grund geächtet.
Und noch ein Aspekt:
Hat das Regime eine Bluprobe von dir, die es auswerten kann, weiß es viel über dich: über deine DNA, deine Krankheiten. Die DDR, in der Merkel sozialisiert wurde, ließ durch die Stasi unter anderem Geruchsproben von Verdächtigen sammeln, richtete ein Archiv für Geruchsproben ein. Eine Blutprobe ist viel besser, weil sie viel mehr über den Verdächtigen verrät - lässt Merkel vom neuen Verfassungsschutzchef Haldenwang eine Blutbank als Archiv einrichten?