#33.103
in anderem Thread:
Wo und wie denn ?!
Den
Artikel eines Journalisten aus dem
"Feuilleton" eines "Presseorganes" zu verlinken und dessen Inhalt dann auch noch
falsch darzustellen, ist kein "Beleg" !
Dein vermeintlicher "Bezug" war weder die Bundesregierung noch das urteilende Gericht, sondern ein Feuilleton-Artikel!
Nenne doch mal das
von dir nicht belegte Urteil des Verfassungsgerichtes von 1954,
wenigstens das Aktenzeichen und den "Kernsatz" des Urteils !!!
Ich schreibe normalerweise,da man das Geschriebene auch lesen kann.
Da hätte man ebenso vom letzinstanzlichen Urteil das AZ Finden können,das da lautet:
Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 16.07.1954, Az.: BVerwG I A 23.53,damit könnte man wiederum selbst den gewünschten "Kernsatz"finden und ebenso den Streitwert,der übrigens auf 10.000Dm festgelegt wurde.ich weiss auch nicht,ob die ziemlich frische Drucksache im Bundestag als Anfrage der "Linken" als Artikel eines Journalisten aus dem Feuilleton eines Presseorgans angesehen werden sollte,der Gedanke gefällt mir aber,könnte auf den Stellenwert der Anfragen dieser Partei hindeuten.
https://dserver.bundestag.de/btd/19/270/1927078.pdf
Sagen wirs mal so,das dennoch jetzt solche Fragen bezüglich einen nicht erbrachten Nachweis meinerseits erfolgen,zeigt wenigstens eine schlampige Lesart.Die Urteile unter Angabe des AZ lassen sich in den üblichen Datenbanken (Dejure u.a) ungekürzt finden,normalerweise Kostenpflichtig.
Möchtest du denn jetzt so Argumentieren,das die FDJ nicht verboten ist,weil ich versehentlich das Verfassungsgericht angegeben habe und das letztinstanzliche Verbot vom zuständigen Verwaltungsgericht bestätigt wurde? In den USA könnte das funktionieren,wenn der zuständige Richter es so in sein Urteil geschrieben hätte.Pech nur,das ich kein zuständiger Richter bin und das Verfahren in Deutschland war.Ich darf schonmal einen Schreibfehler machen ohne das es rechtliche Konsequenzen hat oder die Aufhebung eines Urteil bedeutet.
Aber irgendeinen Journalistenartikel hatte ich auch verlinkt.Nebst anderen Links.
Eigentlich war ich immer davon überzeugt,das auch dieses Verbotsurteil zum linken Allgemeinwissen gehört.
Eigentlich findet man auch alles über Google,mit den üblichen,wenigen Schlagworten.Selbst Wiki weiss einiges zum FDJ Verbot samt weiterführenden Links.
Eigentlich verstehe ich die erneute Nachfrage nicht,ausser wenn schlampig gelesen wurde oder alles bis zum Kartoffelbrei noch vorgekaut werden muss.
Die Tatsache bleibt,das die FDJ in Westdeutschland als Verfassungsfeindlich und sonstigen üblichen Schnickschnack verboten wurde und immer noch ist.Was nach dem Mauerfall zum Thema FDJ erfolgte ist Wiederbetätigung und durch die Duldung einwandfreie Rechtsbeugung.Wobei wir wieder bei einem ehemaligen Mitglied einer verfassungsfeindlichen und verbotenen Organisation sind,welches Deutschland regiert.Das Problem ist ganz offensichtlich,selbst ohne verschwundene StaSi Akten.
Trotz erneuter überflüssiger Diskussion ist die FDJ jetzt immer noch Verboten.
Hab ich eigentlich schon gesagt,das die KPD in Deutschland ebenso verboten ist?
Glaubst du mir? Vertrau mir einfach.