Na, haste wieder ein neues Feindbild gefunden?
Aber trotz Deiner Gesinnungsschnüffelei, ich bin kein Reichsbürger. Mir stößt aber auf das ein Provisorium sprich Grundgesetz (erschaffen als Deutschland in der Teilung lag und es keine einheitliche Verfassung geben konnte) seine eigenen Artikel mit Füßen getreten hat...
Konkret, Artikel 146 des GG in der Fassung bis 1990:
"Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt,
die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Der Text ist doch wohl eindeutig!
Artikel 146 des GG neue Fassung ab 1990:
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das
gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in
Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
In der Neufassung nimmt man die Einheit des deutschen Volkes als gegeben hin ohne nun endlich eine Verfassung zu beschließen.
Und da gibt es noch einen feinen Unterschied, das GG wurde durch den "Parlamentarischen Rat" unter Federführung der Besatzer erarbeitet und beschlossen. Eine Verfassung gehört vom Volk in einer freien Abstimmung beschlossen!
Ich hoffe auch Du verstehst den Unterschied zwischen dem GG und einer wirklichen Verfassung, aber dieser Taschenspielertrick mit dem Artikel 146 ist schon symptomatisch für diesen verlogenen Staat!