Die Lösung des ganzen Dilemmas steht doch gleich in Nr. 1 der Allgemeinverfügung:
Verboten sind nur „nicht angezeigt“e Spaziergänge.
Da Ostfildern mehr als 35.000 Einwohner hat (lt. Google, Stand 2008), muß bloß mal jeder 10. einfach seinen „Spaziergang“ anmelden, also pro Tag über 3.000 Anmeldungen.
Ein gegen Corona gerichteter Zusammenhang läßt sich dabei ohne weiteres konstruieren, etwa:
Wir melden unseren Spaziergang zur nächsten Kaufhalle an, wahrscheinlich werden wir weniger als 3 Personen sein.
Dabei finden wir es blöd, daß wir wegen Corona eine Maske mitnehmen müssen.
WICHTIG: Verboten sind nur Spaziergänge, die sich gegen die Coronamaßnahmen richten, daher unbedingt den Bezug zu den Corona-Maßnahmen herstellen!
Der Spaziergang beginnt wahrscheinlich um 16:30 an unserem Auto auf dem Parkplatz, führt durch die Gegend, in der die Einkaufswagen geparkt sind, und endet wahrscheinlich um 16:32 Uhr am Eingang der Kaufhalle.
Mögliche Verzögerungen könnten sich ergeben, wenn nicht sofort genügend Einkaufswagen zur Verfügung stünden; hier bitte wir die Polizei um Mithilfe, damit genügend (1, in Worten Eins) Einkaufswagen vorhanden sind.
(Nicht vergessen, auch den Spaziergang von der Kaufhalle zurück zum Auto anmelden!)
Spätestens nach 3 Tagen dürfte die Verfügung im (elektronischen) Papierkorb landen, wo sie auch hingehört.
Wäre übrigens eine echte deutsche Lösung, schön obrigkeitshörig und auch im Sinne von Spaziergangsgegnern, da sich die Polizei auf mögliche Durchbruchsversuche an der Absperrung der Einkaufswagen durch nicht an dem angezeigtem Spaziergang teilnehmende Kaufhallen-Besucher vorbereiten könnte.
Die Absperrung der Kaufhalle durch die Polizei dürfte zudem dazu führen, daß der Einkauf schnell und ohne Wartezeit erledigt werden kann; ist die Absperrung frühzeitig genug erfolgt, dann dürfte auch das Warenangebot in der Kaufhalle noch recht umfangreich und nicht durch Engpässe wegen unterbrochener Lieferketten erheblich in Mitleidenschaft gezogen sein.
Problematisch könnte eventuell nur die Reaktion der Polizei auf einen mitgenommenen Einkaufswagen werden, schließlich könnte dieser auch mißbraucht und damit ein Polizist überfahren werden.
Da die Polizei oft eine der größten Gruppen der Demonstranten stellt, ist die Anmeldung auch nicht unzweckmäßig.
Schließlich werden dann wenigsten 10 Polizisten den Einkauf absichern, insbesondere falls man die Anmeldung noch mit (den) rechten Parolen spickt, wie "Freiheit auch für Ungeimpfte!" o.ä.
Natürlich kann es auch passieren, daß die Polizei den Einkaufsspaziergang untersagt, weil schon zu viele andere ihren Einkaufspaziergang angemeldet haben.
Da gibt es mehrere Lösungen:
1. Am nächsten Tag zum Einkaufen spazieren gehen (Anmeldung nicht vergessen!): Es lohnt sich sowieso am angezeigten Tag nicht, weil das Angebot durch die anderen Einkaufsspaziergänger ausgedünnt ist.
2. Sich einfach einem anderen (wichtig: angemeldeten) Einkaufsspaziergang anschließen. Sollte dieser dadurch zu groß werden, kann man sich als Ordner zu Verfügung stellen (und sich dadurch einen Einkaufswagen sichern).
3. Rechtliche Schritte einleiten. Das Verwaltungsgericht wird sich über die vielen Eilanträge auf Zulassung der Einkaufsspaziergänge freuen.