Eine Zulassung wird nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt. Die wichtigste: Das Produkt muss nachweislich sicher sein und seine Nutzung - Anbau, Verarbeitung, Verzehr - darf keine schädlichen Auswirkungen mit sich bringen - weder für die Gesundheit von Menschen und Tieren noch für die Umwelt. Ein
GVO-Produkt muss nach dem derzeitigen Stand des Wissens genau so sicher sein wie ein konventionelles Vergleichsprodukt. Ist das nicht der Fall oder
konnten nicht alle Zweifel ausgeräumt, ist die Genehmigung zu versagen.............................................
Der Anspruch auf Wahlfreiheit
Neben dem wissenschaftlich fundierten Sicherheitsnachweis ist noch ein weiterer Grundsatz im EU-Rechtssystem verankert - die Wahlfreiheit. Unabhängig von Sicherheitsaspekten sollen Konsumenten, aber auch Landwirte und Lebensmittelhersteller zwischen Produkten mit und ohne Gentechnik wählen können. Wer keine gentechnisch veränderten Produkte will, hat darauf einen rechtlich verbrieften Anspruch.
Quelle