700 kWh im Jahr bei optimaler Montage nach süd.
Das multiplizierst du mit deinem kWh-Preis,
den dir dein Freundliches EVU in Rechnung stellt.
Auch beim Nordbalkon. Übrigens Langer zitiert Haus und Grund über Chip, um zu täuschen. Ich zitiere Haus und Grund direkt:
So gehst du vor, wenn du zur Miete wohnst:
Düsseldorf. Wenn
Mieter mit einer
Stecker-Solaranlage selbst
Sonnenstrom erzeugen wollen, brauchen sie dafür unter Umständen die Zustimmung des Vermieters. „Immer dann, wenn das
Solarmodul das äußere Erscheinungsbild des Hauses verändert oder die sichere Befestigung einen Eingriff in die Bausubstanz nötig macht, muss der
Vermieter seine Erlaubnis geben“, erklärt
Konrad Adenauer. Der Präsident von
Haus & Grund Rheinland Westfalen gibt außerdem zu bedenken: „Bei einer vermieteten
Eigentumswohnung kann der Vermieter die Anbringung manchmal nicht erlauben, selbst wenn er persönlich nichts dagegen hat, weil die
Eigentümerversammlung solch eine Veränderung ausgeschlossen hat.“
Vermieter können ihre Zustimmung außerdem an Bedingungen knüpfen. „Wir empfehlen Vermietern, eine
Stecker-Solaranlage nur zu erlauben, wenn alle Arbeiten daran von einer Fachfirma erledigt werden und der
Mieter eine
Haftpflichtversicherung abschließt, die im Zweifel für Schäden aufkommt, die durch die Anlage entstehen“, rät Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Ein Veto-Recht haben die
Nachbarn: Werden sie durch Reflexionen der
Solaranlage geblendet, können sie die Entfernung des Moduls verlangen.
Stecker-Solaranlage: Elektrische Sicherheit nicht vernachlässigen
Ein wichtiger Aspekt ist zudem die elektrische Sicherheit. „Eine
Stecker-PV-Anlage darf man nicht einfach in jede
Steckdose stecken“, sagt Amaya. „Es ist eine sogenannte
Energiesteckdose nötig. Die kann der
Mieter sich von einem
Elektriker installieren lassen. Eine Erlaubnis des Vermieters dafür ist dann nötig, wenn bei der Montage in die
Bausubstanz eingegriffen wird, weil zum Beispiel eine Leitung unter Putz gelegt wird.“ Außerdem muss das
Stromnetz der
Wohnung die
Stromeinspeisung verkraften können. Wenn eine Aufrüstung nötig ist, muss der
Vermieter zustimmen, ein Elektriker die Arbeiten ausführen und der Mieter die Kosten tragen.
Überschüssiger Strom aus dem
Solarmodul fließt zurück ins öffentliche Netz – das geht mit einem Standard-
Stromzähler nicht: „Mieter müssen zum Betrieb einer
Stecker-PV-Anlage einen
Zweirichtungszähler installieren lassen. Das können sie selbst beim Netzbetreiber in Auftrag geben, müssen aber auch die Kosten selbst tragen“, informiert
Konrad Adenauer. Um für den überschüssigen Strom eine
Einspeisevergütung zu bekommen, muss der Mieter seine
Solaranlage spätestens am Tag der Inbetriebnahme online bei der Bundesnetzagentur anmelden.
Auf dem Balkon Solarstrom erzeugen: Was dürfen Mieter? | Haus & Grund Rheinland Westfalen (hausundgrund-verband.de)