Die meisten Menschen, also das normale Volk, hat aber gar keine Ahnung von dem, was in so einer Verfassung stehen sollte.
Ich gestehe, dass ich nicht einmal weiß ob meine Annahme zutrifft, dass ganz normale Bürger - ausdrücklich abseits aller realexistierenden Politdarsteller - eine Verfassung gebende Versammlung initiieren könnten.
Eine selbst gegebene Verfassung kann sich doch weitestgehend am Grundgesetz orientieren.
Wichtig ist doch nur die
Rechenschaftspflicht und Haftungspflicht der Volksvertreter gegenüber dem Volk und Sanktionsmöglichkeiten seitens des Volkes gegenüber seinen Repräsentanten, falls das nicht geschieht.
Konkret meine ich damit die Neufassung des Art. 38 des Grundgesetzes in seinem ersten Absatz.
Es darf nicht sein, dass der Abgeordnete theoretisch das ganze Volk vertritt, nach dem Komma aber niemandem - außer sich selbst - verpflichtet ist, nach dem von unserer Außenministerin völlig rechtskonform rausgehauenen Motto: "...
egal was meine deutschen Wähler denken".
Fazit:
Eine gute Verfassung muss das Volk vor irrlichternden Repräsentanten wirksam schützen können.
Artikel 38 Grundgesetz:
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind
Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und
nur ihrem Gewissen unterworfen.