@Nüchtern betrachtet , Du kannst mich gerne auch als "Faschist" bezeichnen....
Nöö, da klage ich nicht dagegen, denn dies ist DEINE MEINUNG! Und eine solche Aussage wird durch die Meinungsfreiheit abgedeckt
Nur Deine Meinung ist für mich so etwas von "Kindergarten", da lache ich nur drüber...
Und ähnlich verhält es sich in diesem Urteil, das Gericht hat dem "Faschisten-Hasser" zugebilligt, das er im Rahmen der Meinungsfreiheit Herrn Höcke als Faschist bezeichnen darf.
Das etwas simpel gestrickte Dorfphilosophen daraus die Aussage kreieren, Herr Höcke sei wirklich ein "Faschist" ist ebenso eine Meinungsbekundung....
Aber ob man Dir den Unterschied zwischen einer Meinung (durch das Gericht abgesegnet als Meinungsfreiheit) oder einer Tatsache begreiflich machen will, es ist eh "für die Katz"....