So wie im Grundgesetz beschrieben.
Weisungsgebunden sind Staatsanwälte, nicht die Richter.
Und das BVG betrifft das schon gar nicht.
Möglicherweise muss das sowieso geändert werden, da schon der Europäische Gerichtshof die fehlende politische Unabhängigkeit deutscher Staatsanwälte moniert hat.
Da bist du nicht auf dem Laufenden.
Das ist im Artikel 23 GG geregelt.
Das Tragische an Leuten wie dir ist wieder mal der Dunning-Kruger-Effekt.
Um zu wissen dass man inkompetent ist, müsste man wissen, was Kompetenz ist.
Und exakt DAS weißt du eben nicht.
Ich auch nicht, ich tue aber auch nicht so als wüsste ich.
Und Du glaubst nur es zu wissen.
Wie soll sich jetzt ein gläubiger Dummi mit einem gläubigen Wissi einigen können?
Konkret:
Würden wir beide akzeptieren, dass unsere Sichtweise unsere Sichtweise und nicht eine Tatsache ist,
dann wäre Einigung möglich.
Deine Sichtweise scheint zu sein: "ein Blick in´s Gesetz hilft der Wahrheitsfindung".
Meine Sichtweise ist: "Dinge sind anders als sie erscheinen sollen".