Aktuelles
  • Hallo Neuanmeldung und User mit 0 Beiträgen bisher (Frischling)
    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

Werden wir nur noch von Irren und Dementen regiert ?

Humanist62

KINDSKOPFENTLARVER
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Die Forderung eines Kalifats ist gleichbedeutend mit der Abschaffung der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Wenn das in der Öffentlichkeit gefordert wird, kann das durchaus als Volksverhetzung betrachtet werden, zumal die Ausgrenzung Ungläubiger damit verbunden ist.
Hier hört dann auch die Religionsfreiheit auf würde ich meinen...
 

Fredericus Rex

Deutscher Bundespräsident
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Es mangelt dem Grundgesetz auf jeden Fall an einer sauberen Gewaltenteilung und direktdemokratischen Elementen.
Nein dem Grundgesetz mangelt es daran nicht!
Das Grundgesetz eine Dreiteilung der Staatsgewalt vorgesehen!
Die Artikel 20 und 92 Grundgesetz nennen drei Staatsgewalten, nämlich
a. die Gesetzgebung,
b. die vollziehende Gewalt und
c. die Rechtsprechung oder rechtsprechende Gewalt.

Man könnte vielleicht sagen dass die Judikative staatsorganisatorischer Bestandteil der Exekutive ist, was aber auf das Bundesverfassungsgericht auch wieder nicht zutrifft UND NICHT die Schuld des Grundgesetzes ist!
 

KurtNabb

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Nein dem Grundgesetz mangelt es daran nicht!
Das Grundgesetz eine Dreiteilung der Staatsgewalt vorgesehen!
Die Artikel 20 und 92 Grundgesetz nennen drei Staatsgewalten, nämlich
a. die Gesetzgebung,
b. die vollziehende Gewalt und
c. die Rechtsprechung oder rechtsprechende Gewalt.

Man könnte vielleicht sagen dass die Judikative staatsorganisatorischer Bestandteil der Exekutive ist, was aber auf das Bundesverfassungsgericht auch wieder nicht zutrifft UND NICHT die Schuld des Grundgesetzes ist!
Die Exekutive macht (in der Regel) die Gesetze, die Judikative ist in vielerlei Hinsicht von Exekutive und Legislative abhängig.

Ganz übel wird's mit der EU, die inzwischen einen ordentlichen Teil unsere Gesetzgebung bestimmt. Dort hat das Parlament nicht Mal ein Legislativrecht.
 

Dummi

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Nein dem Grundgesetz mangelt es daran nicht!
Das Grundgesetz eine Dreiteilung der Staatsgewalt vorgesehen!
Die Artikel 20 und 92 Grundgesetz nennen drei Staatsgewalten, nämlich
a. die Gesetzgebung,
b. die vollziehende Gewalt und
c. die Rechtsprechung oder rechtsprechende Gewalt.

Man könnte vielleicht sagen dass die Judikative staatsorganisatorischer Bestandteil der Exekutive ist, was aber auf das Bundesverfassungsgericht auch wieder nicht zutrifft UND NICHT die Schuld des Grundgesetzes ist!
Und bei allen diesen formalen Taschenspielertricks ist zu beachten:
Keine Macht ist stärker, als die normative Macht des Faktischen.
Da nützt das ganze Palaver über Gewaltenteilung nix, wenn hier der Unterschied zwischen Theorie und Praxis in der real existierenden Praxis deutlich größer ist als in deiner vorgetragenen Theorie :rolleyes:
 
OP
Ophiuchus

Ophiuchus

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Du hast aber selbst dieses Fass aufgemacht und ich halte mich hier an den alten Willy Brandt mit mehr Demokratie wagen ! :cool:
mehr Demokratie wagen setzt voraus , dass schon welche da ist !
Könnte man nicht mal mit einer homöopathischen Dosis anfangen ?
Warum wurde der Jahrestag des KrückenKesetzes (GG) nicht genutzt eine Diskussion über eine Verfassung anzustoßen ?
Wer dem Volk keine Entscheidung zu traut kann nicht demokratisch sein !
Warum unterschlägt das Regime dem Volk die versprochene Verfassung nach einer Wiedervereinigung ?
Dein Williy find ich zum Kotzen , mit seinem Stolpern in Warschau hat er uns zu Knechten auf Ewigkeit gemacht !
 
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frustriert

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Richtig!

undWas ist aus Klima nur geworden?
Gestern hat der Fernseher mir noch erklären wollen,
es wäre das Wichtigste!?!!??

Da immer mehr Gläubige der Klimareligion von ihrem Glauben abfallen, mussten sie das Thema mal wieder auf den Tisch bringen und eine Phantasiestatistik veröffentlichen.

Jeder weiß inzwischen, dass das wichtigste Thema unter den Jugendlichen die Massenmigration ist.
 

frustriert

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Mannheim TÄTER PÖBELT und WILL KRANKENHAUS VERLASSEN​

Der Attentäter aus Mannheim soll wach sein und zeigt keine Reue, ist sehr unfreundlich zum Personal und will raus aus dem Krankenhaus!
Der bekommt für seine Tat die deutsche Staatsbürgerschaft und einen Orden...
 

Fredericus Rex

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Und bei allen diesen formalen Taschenspielertricks ist zu beachten:
Keine Macht ist stärker, als die normative Macht des Faktischen.
Da nützt das ganze Palaver über Gewaltenteilung nix, wenn hier der Unterschied zwischen Theorie und Praxis in der real existierenden Praxis deutlich größer ist als in deiner vorgetragenen Theorie :rolleyes:
Du laberst schon wieder dummes unsinniges Zeug.
Glaubst du wirklich ein politisches Forum ist eine sinnvolle Medium für deine Probleme?
 

Schwarze_Rose

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Du laberst schon wieder dummes unsinniges Zeug.
Glaubst du wirklich ein politisches Forum ist eine sinnvolle Medium für deine Probleme?
Der IQ eines Menschen wird dadurch definiert inwiefern er in der Lage ist Probleme zu lösen.
Je höher der IQ desto mehr Probleme lösbar.
 

KurtNabb

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Und bei allen diesen formalen Taschenspielertricks ist zu beachten:
Keine Macht ist stärker, als die normative Macht des Faktischen.
Da nützt das ganze Palaver über Gewaltenteilung nix, wenn hier der Unterschied zwischen Theorie und Praxis in der real existierenden Praxis deutlich größer ist als in deiner vorgetragenen Theorie :rolleyes:
Nicht mal die Bundesregierung bestreitet ernsthaft, dass die Gewaltenteilung bei uns nicht sauber umgesetzt ist:

Die Gewaltenverschränkung​

In der Verfassungsordnung des Grundgesetzes ist die Teilung der Gewalten nicht als absolute Trennung umgesetzt. Die drei Zweige der Staatsgewalt sind vielmehr aufeinander bezogen, miteinander verschränkt und kontrollieren sich gegenseitig. Beispielsweise werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt (Artikel 94 des Grundgesetzes). Der Gesetzgeber kann die Bundesregierung, eine Bundesministerin oder einen Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigen, Rechtsverordnungen zu erlassen (Artikel 80 Absatz 1 des Grundgesetzes) und ihnen damit im Einzelfall legislative Funktionen übertragen. Die Bundesregierung kann Gesetzesvorlagen in den Deutschen Bundestag einbringen (Artikel 76 des Grundgesetzes) und ist damit in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebunden.
Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung | https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/gewaltenteilung/gewaltenteilung_artikel.html
 

Fredericus Rex

Deutscher Bundespräsident
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Die Exekutive macht (in der Regel) die Gesetze,
So wie im Grundgesetz beschrieben.
die Judikative ist in vielerlei Hinsicht von Exekutive und Legislative abhängig.
Weisungsgebunden sind Staatsanwälte, nicht die Richter.
Und das BVG betrifft das schon gar nicht.
Möglicherweise muss das sowieso geändert werden, da schon der Europäische Gerichtshof die fehlende politische Unabhängigkeit deutscher Staatsanwälte moniert hat.
Ganz übel wird's mit der EU, die inzwischen einen ordentlichen Teil unsere Gesetzgebung bestimmt. Dort hat das Parlament nicht Mal ein Legislativrecht.
Da bist du nicht auf dem Laufenden.
Das ist im Artikel 23 GG geregelt.
 

Aspirin

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Nicht mal die Bundesregierung bestreitet ernsthaft, dass die Gewaltenteilung bei uns nicht sauber umgesetzt ist:

Die Gewaltenverschränkung​

In der Verfassungsordnung des Grundgesetzes ist die Teilung der Gewalten nicht als absolute Trennung umgesetzt. Die drei Zweige der Staatsgewalt sind vielmehr aufeinander bezogen, miteinander verschränkt und kontrollieren sich gegenseitig. Beispielsweise werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt (Artikel 94 des Grundgesetzes). Der Gesetzgeber kann die Bundesregierung, eine Bundesministerin oder einen Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigen, Rechtsverordnungen zu erlassen (Artikel 80 Absatz 1 des Grundgesetzes) und ihnen damit im Einzelfall legislative Funktionen übertragen. Die Bundesregierung kann Gesetzesvorlagen in den Deutschen Bundestag einbringen (Artikel 76 des Grundgesetzes) und ist damit in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebunden.​
Das Forum ist ein Fangbecken.
Warum wurde ich nie gesperrt?
 

KurtNabb

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So wie im Grundgesetz beschrieben.
Eben. Keine Gewaltenteilung, sondern eine Gewaltenverschränkung.
Weisungsgebunden sind Staatsanwälte, nicht die Richter.
Und das BVG betrifft das schon gar nicht.
Möglicherweise muss das sowieso geändert werden, da schon der Europäische Gerichtshof die fehlende politische Unabhängigkeit deutscher Staatsanwälte moniert hat.
Die Richter des BVerfG werden von der Legislative bestimmt, also letztlich von den Parteien ausgeklüngelt.
Da bist du nicht auf dem Laufenden.
Das ist im Artikel 23 GG geregelt.
Was nichts an der gängigen Praxis ändert. EU-Recht steht über Bundesrecht.
 

Dummi

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So wie im Grundgesetz beschrieben.

Weisungsgebunden sind Staatsanwälte, nicht die Richter.
Und das BVG betrifft das schon gar nicht.
Möglicherweise muss das sowieso geändert werden, da schon der Europäische Gerichtshof die fehlende politische Unabhängigkeit deutscher Staatsanwälte moniert hat.

Da bist du nicht auf dem Laufenden.
Das ist im Artikel 23 GG geregelt.
Das Tragische an Leuten wie dir ist wieder mal der Dunning-Kruger-Effekt.
Um zu wissen dass man inkompetent ist, müsste man wissen, was Kompetenz ist.
Und exakt DAS weißt du eben nicht.
Ich auch nicht, ich tue aber auch nicht so als wüsste ich.
Und Du glaubst nur es zu wissen.
Wie soll sich jetzt ein gläubiger Dummi mit einem gläubigen Wissi einigen können?
Konkret:
Würden wir beide akzeptieren, dass unsere Sichtweise unsere Sichtweise und nicht eine Tatsache ist,
dann wäre Einigung möglich.
Deine Sichtweise scheint zu sein: "ein Blick in´s Gesetz hilft der Wahrheitsfindung".
Meine Sichtweise ist: "Dinge sind anders als sie erscheinen sollen".
 

Wolfgang Langer

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Arabische Jugendgang verprügelt deutschen Jungen und keinen stört's |Achtung, Reichelt! vom 21.06.24​

 

Dummi

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Wir leben nun mal in einer 2-Klassengesellschaft, welche nicht konsensfähig ist.
Die erste Klasse besteht aus Menschen, die sich vorstellen können, dass es Dinge gibt, die sie sich nicht vorstellen können.
Die absolute Mehrheit der Menschen zweiter Klasse kann sich das nicht vorstellen.
Mit zweitklassigen Menschen lässt sich aber keine Einigung erzielen, weil sie ja zu wissen glauben.
Das ist das Tragische, weil es die Wirkmächte ermächtigt, mittels Demokratien Mehrheitsmenschen demokratisch zu verführen.
@Fredericus Rex
 
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Die Exekutive macht (in der Regel) die Gesetze, die Judikative ist in vielerlei Hinsicht von Exekutive und Legislative abhängig.

Ganz übel wird's mit der EU, die inzwischen einen ordentlichen Teil unsere Gesetzgebung bestimmt. Dort hat das Parlament nicht Mal ein Legislativrecht.
Doch, sie hat das Recht sich zum Essen einladen zu lassen :ROFLMAO: :ROFLMAO: :ROFLMAO: :ROFLMAO: :ROFLMAO:.
 
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Der IQ eines Menschen wird dadurch definiert inwiefern er in der Lage ist Probleme zu lösen.
Je höher der IQ desto mehr Probleme lösbar.
Das ist schwammig formuliert.
Der IQ gibt an, wie elegant ein Geist in der Lage ist ein Problem zu lösen,
die Menge der Probleme spielt eine untergeordnete Rolle...

Bei dem Ausdruck etwas LÖSEN, ist die Wortwahl "zur Zufriedenheit", "richtig" oder "den Umständen entsprechend zielführend" angebracht um die Menge qualitativ bemessen zu können.

Beispiel:

Ich kann eine Verstopfung im Rohr mit vielen LÖSUNGEN "lösen", die umweltverträglichste, meistens eine mechanische "Lösung" ( welches ja auch keine echte Lösung in dem Sinne ist ) ist hier häufig die beste "Lösung".
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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