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Endlich bin ich aus diesem kack Krankenkassenzwangssystem draussen!
Mit Verzug ins Ausland abgemeldet bin ich ehh schon seit 2007 , so viel Geld für nichts im Monat verpuffen (über 3000EUR/Jahr) , das geht auf keine Kuhhaut. Das kriegt man nur wieder raus, sollte man chronisch krank werden.
Dieses verfickte BRD-Zwangssystem kann mich mal am Allerwertesten.
Hier meine Kündigung:
https://drive.google.com/file/d/0BzrNVbjQHEswVUk5d3BqZGRjc1U/edit?usp=sharing
Hier die Kündigungsbestätigung:
http://staatschuldenluege.files.wordpress.com/2014/01/kraka.png
§1BGB jeder kann über seine Angelegenheiten selber entscheiden. Wenn nicht muß man denjenigen schon nach §6 BGB entmündigen...
Ehhh den gibs ja nimmer...wer soll einen dann noch entmündigen?!
----------------------------
Input? Hoffe auf eine rege Diskussion, die vielleicht zu einem brauchbaren Konsens führt, dem mehrere folgen können :winken:
Versicherungskaufmann:
Wenn du keinen Nachversicherer abliefern kannst oder eine Meldebescheinigung aus dem Ausland, dann lassen die dich nicht gehen!
Ich:
OK, aber sie haben mir die Kündigung bestätigt, und der Rest da werden wir sehen ob ich das muß was die verlangen. Nach §1 BGB kann ich meine Angelegeneheiten selber regeln, und die dürfen nach §677BGB nichts regeln was ich nicht auch will. Und ein Angebot was meine Bedürfnisse abdeckt können sie mir wegen den Vorgaben des Gesetzgeber nicht anbieten.
Versicherungskaufmann:
Gut dann wird es auf ein Mahnverfahren hinauslaufen
Ich:
Gut, was wenn die nichts finden was zu holen wäre?
Versicherungskaufmann:
Ja DANN werden die dir wohl kündigen!
Ich:
Ja warum denn dann nicht gleich so? Und wieso kündigen dürfen, wenn es keinen Nachweis für einen Nachversicherer gibt, denn den werden sie dann trotzdem nicht von mir erhalten!
Versicherungskaufmann:
Mhhhh keine Ahnung!
Mit Verzug ins Ausland abgemeldet bin ich ehh schon seit 2007 , so viel Geld für nichts im Monat verpuffen (über 3000EUR/Jahr) , das geht auf keine Kuhhaut. Das kriegt man nur wieder raus, sollte man chronisch krank werden.
Dieses verfickte BRD-Zwangssystem kann mich mal am Allerwertesten.
Hier meine Kündigung:
https://drive.google.com/file/d/0BzrNVbjQHEswVUk5d3BqZGRjc1U/edit?usp=sharing
Hier die Kündigungsbestätigung:
http://staatschuldenluege.files.wordpress.com/2014/01/kraka.png
§1BGB jeder kann über seine Angelegenheiten selber entscheiden. Wenn nicht muß man denjenigen schon nach §6 BGB entmündigen...
Ehhh den gibs ja nimmer...wer soll einen dann noch entmündigen?!
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Versicherungskaufmann:
Wenn du keinen Nachversicherer abliefern kannst oder eine Meldebescheinigung aus dem Ausland, dann lassen die dich nicht gehen!
Ich:
OK, aber sie haben mir die Kündigung bestätigt, und der Rest da werden wir sehen ob ich das muß was die verlangen. Nach §1 BGB kann ich meine Angelegeneheiten selber regeln, und die dürfen nach §677BGB nichts regeln was ich nicht auch will. Und ein Angebot was meine Bedürfnisse abdeckt können sie mir wegen den Vorgaben des Gesetzgeber nicht anbieten.
Versicherungskaufmann:
Gut dann wird es auf ein Mahnverfahren hinauslaufen
Ich:
Gut, was wenn die nichts finden was zu holen wäre?
Versicherungskaufmann:
Ja DANN werden die dir wohl kündigen!
Ich:
Ja warum denn dann nicht gleich so? Und wieso kündigen dürfen, wenn es keinen Nachweis für einen Nachversicherer gibt, denn den werden sie dann trotzdem nicht von mir erhalten!
Versicherungskaufmann:
Mhhhh keine Ahnung!
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