Mit der Selbstzerstörung hast du recht. Ist ja bei allen rechten Parteien so. Zusätzlich wandert die Rethorik auch immer mehr ins Rechtsextreme ab.
Aber die AfD wird aufgrund des Verhaltens vieler Migranten im Land ÜBER 15 % erreichen. Und ich hoffe, wir auch...
Sehr lustig, wenn jemand ein Wort in die Tastatur haut, das er noch nicht einmal richtig schreiben kann.
Und wenn man sich die Seite dieser lustigen Partei LOA betrachtet, dann ist dies aber so was von daneben.
Ich schrieb schon über die dilettantische Aufmachung, nur noch übertroffen von den Inhalten.
Kleines Beispiel::happy::happy::happy:
<<Wie die links denkende Klientel selbst zugibt, hält sie von Physik und Mathematik nicht viel. Wenn jemand nicht rechnen kann, kann er dann "intellektuell" sein? Sehen Sie, deshalb gibt es "Linksintellektuelle" nicht! <<
Bedarf es eines Beispiels, dass es "Schwachmaten" gibt?
Besonders drollig bei dieser Einmann-Partei ist die Tatsache des Dummenfangs. Da hat der Verantwortliche, Seitengestalter, Vorstand und Zahlmeister in einem seine Kontonummer angegeben. In Erwartung der Spenden, die jetzt reichhaltig fließen werden. LOL
Es dürfte vielleicht nicht allen bekannt sein, dass ein jeder im Land eine Partei gründen kann.
Die Gründung von Parteien ist frei (Artikel 21 Absatz 1 Satz 2 GG). Sie bedarf keiner staatlichen Genehmigung.
Das Parteiengesetz schreibt keine Mindestzahl von Parteimitgliedern vor. Allerdings muss eine Vereinigung auch nach der Zahl ihrer Mitglieder die Ernsthaftigkeit der Mitwirkung an der politischen Willensbildung gewährleisten (§ 2 Abs. 1 Satz 1 PartG). Eine konkrete Mitgliederzahl kann hierfür nicht genannt werden, da die Vereinigung in ihrem Gesamtbild gesehen wird. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 1968 eine im Aufbau befindliche Vereinigung mit 400 Mitgliedern als Partei anerkannt (Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts – BVerfGE 24, 332); der Deutsche Bundestag hat in einer Wahlprüfungsangelegenheit die Parteieigenschaft einer Vereinigung mit 55 Mitgliedern verneint (Beschluss vom 26. Februar 1970 zur Drucksache VI/361, StenBer. S. 1657). Aus den Informationen des Bundesinnenministers