- Registriert
- 30 Aug 2013
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 12.692
- Punkte Reaktionen
- 11
- Punkte
- 0
- Website
- www.verstaendigung.de
- Geschlecht
Geliebter Kampf zwischen Mächtigen und Ohnmächtigen
In einem eher feindseeligen Miteinander und Nebeneinander,
das sich mangels freundschaftlicher Gemeinsamkeiten
zusehens in ein Aneinandervorbei und Gegeneinander verwandelt,
könnte eine korrekt arbeitende Justiz den jeweils Schwächeren helfen,
ihre Interessen gegen Mächtige durchzusetzen.
Denn die Justiz hat das Recht auf's letzte Wort, auf Gewalt,
und könnte sogar die Bundeskanzlerin hinter Gitter bringen,
beispielsweise wenn ihr nachgewiesen wird,
dass sie vorsätzlich effiziente Entlastung für's Volk ignorierte.
(Im Ernst: Sowas darf nicht passieren in einem System,
das demokratische Verhältnisse will,
weil sowas Tolles einfach nicht übersehen werden darf
und die Politik ja generell, um glaubwürdig zu sein,
dem Volk auf's Maul schauen muss - nicht unter die Bettdecke ...)
Doch wie schwer bis unmöglich es ist, sein gutes Recht zu bekommen,
wissen sogar Juristen, die ja auch mal mit Unrecht und Willkür
rücksichtsloser Mitmenschen konfrontiert sind.
Dann bleibt unter Umständen nicht mal den besten Rechtsanwälten
und Richtern der Gang zum Gericht erspart.
Es werden Anträge gestellt (Klagen formuiliert, Beweise beigefügt)
und Klage-Erwiderungen geschrieben, ebenfalls mit Beweisen unterstützt.
Irgendwann kommt es zur mündlichen Verhandlung,
in der nach dem Willen des Gesetzgebers alles geschehen muss,
damit die Einschaltung von Rechtsmittelinstanzen
(Berufungs- und Revisionsgerichte) nicht vorprogrammiert ist,
alle also ihr Bestes geben, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen.
Dass aber selbst stundenlange Verhandlungen
selten mehr als ein paar Seiten Protokoll ergeben,
obwohl der Gesetzgeber auch bestimmt hat,
dass alles ins Protokoll aufzunehmen ist, was wesentlich ist,
liegt nicht an der Sparsamkeit des Spruchkörpers,
des zuständigen Senats des Gerichtes,
der sich als rechtsprechendes Organ im Einzelfall
nicht nur um Recht bemühen muss, sondern um Gerechtigkeit.
Dass mit ein paar Sätzen, die oft nur die Ergebnisse
mühsamen Ringens zusammenfassen, ist weise, altbewährte Taktik,
um Verfahren rasch beenden zu können,
gerne mit aufgezwungenem Deal, Vergleich,
weil damit das Risiko von Reklamationen in Richtung NULL schrumpft.
Schlie§lich sind die cleveren Richter so fit, dass sie selbstverständlich
nur das protokollieren, was ihre Richtertaten unangreifbar macht.
Beinahe unfa§bar dabei, das nicht nur die Parteien,
sondern auch so manche Anwälte davon ausgehen,
dass mündliche Verhandlungen
vor allem ergänzende, bewahrheitende Wirkung entfalten
zu den im Vorfeld schon sehr sorgfältig zusammengestellten
und mit knappen Fristsetzungen gerne unter Zeitnöten entstandenen Akten,
sodass ein mancher auch schon mal vergessen hat,
alle seine zuvor schriftlich gestellten Anträge
(z. B. auf Zahlung, Herausgabe etc.) erneut zu stellen,
sodass Richter dann auch nur ziemlich dummen Urteilen kommen können,
die so manchen Rechtsuchenden schon an der Welt verzweifeln ließen,
wenn der Richter verga§, den einen oder anderen Posten ins Protokoll aufzunehmen ...
Der Gesetzgeber hat nämlich bestimmt,
dass nur die Anträge gelten,
die mündlich in der Verhandlung gestellt werden.
Als gäbe es mit der gewaltigen Auslegungsproblematik
und der mangelhaften Volksaufklärung in Sachen Recht
nicht schon genug Fallstricke im Rechtssystem.
Und aus diesem Grund sind auch umfassende Protokolle,
die tatsächlich jedes Wort, jede zu lange Nachdenkpause,
ja sogar den Furz eines Schwächeanfalles wiedergeben,
unverzichtbar. - Natürlich nur, sofern Rechtsuchenden was daran liegt,
ihr gutes Recht zu bekommen und sich damit gegen Willkür Mächtiger,
gegen Unrecht, gegen Ungerechtigkeiten durchzusetzen.
---
Warum aber bestraft das Volk sich selbst, indem es sich Gesetze bastelt,
die Gerechtigkeit derart erschweren, dass dieser so begehrte IDEALZUSTAND
für viele zu einer Fata Morgana wurde, zu einem Hirngespinst,
und sie wie blöde mit den Schultern zucken und die Stirn in Falten legen,
bittet man sie um eine praktikable Erklärung für ein gerechtes Geben und Nehmen?
Immerhin gibt es ja nicht das Geringste,
was mit einem gerechten Geben und Nehmen
nicht GEMEINSAMES ZUFRIEDENSEIN entstehen lie§e,
DAS WEITEREM NICHT IM WEGE IST,
also genau das wäre, was sich alle wünschen,
die nicht plemplem sind ...
In einem eher feindseeligen Miteinander und Nebeneinander,
das sich mangels freundschaftlicher Gemeinsamkeiten
zusehens in ein Aneinandervorbei und Gegeneinander verwandelt,
könnte eine korrekt arbeitende Justiz den jeweils Schwächeren helfen,
ihre Interessen gegen Mächtige durchzusetzen.
Denn die Justiz hat das Recht auf's letzte Wort, auf Gewalt,
und könnte sogar die Bundeskanzlerin hinter Gitter bringen,
beispielsweise wenn ihr nachgewiesen wird,
dass sie vorsätzlich effiziente Entlastung für's Volk ignorierte.
(Im Ernst: Sowas darf nicht passieren in einem System,
das demokratische Verhältnisse will,
weil sowas Tolles einfach nicht übersehen werden darf
und die Politik ja generell, um glaubwürdig zu sein,
dem Volk auf's Maul schauen muss - nicht unter die Bettdecke ...)
Doch wie schwer bis unmöglich es ist, sein gutes Recht zu bekommen,
wissen sogar Juristen, die ja auch mal mit Unrecht und Willkür
rücksichtsloser Mitmenschen konfrontiert sind.
Dann bleibt unter Umständen nicht mal den besten Rechtsanwälten
und Richtern der Gang zum Gericht erspart.
Es werden Anträge gestellt (Klagen formuiliert, Beweise beigefügt)
und Klage-Erwiderungen geschrieben, ebenfalls mit Beweisen unterstützt.
Irgendwann kommt es zur mündlichen Verhandlung,
in der nach dem Willen des Gesetzgebers alles geschehen muss,
damit die Einschaltung von Rechtsmittelinstanzen
(Berufungs- und Revisionsgerichte) nicht vorprogrammiert ist,
alle also ihr Bestes geben, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen.
Dass aber selbst stundenlange Verhandlungen
selten mehr als ein paar Seiten Protokoll ergeben,
obwohl der Gesetzgeber auch bestimmt hat,
dass alles ins Protokoll aufzunehmen ist, was wesentlich ist,
liegt nicht an der Sparsamkeit des Spruchkörpers,
des zuständigen Senats des Gerichtes,
der sich als rechtsprechendes Organ im Einzelfall
nicht nur um Recht bemühen muss, sondern um Gerechtigkeit.
Dass mit ein paar Sätzen, die oft nur die Ergebnisse
mühsamen Ringens zusammenfassen, ist weise, altbewährte Taktik,
um Verfahren rasch beenden zu können,
gerne mit aufgezwungenem Deal, Vergleich,
weil damit das Risiko von Reklamationen in Richtung NULL schrumpft.
Schlie§lich sind die cleveren Richter so fit, dass sie selbstverständlich
nur das protokollieren, was ihre Richtertaten unangreifbar macht.
Beinahe unfa§bar dabei, das nicht nur die Parteien,
sondern auch so manche Anwälte davon ausgehen,
dass mündliche Verhandlungen
vor allem ergänzende, bewahrheitende Wirkung entfalten
zu den im Vorfeld schon sehr sorgfältig zusammengestellten
und mit knappen Fristsetzungen gerne unter Zeitnöten entstandenen Akten,
sodass ein mancher auch schon mal vergessen hat,
alle seine zuvor schriftlich gestellten Anträge
(z. B. auf Zahlung, Herausgabe etc.) erneut zu stellen,
sodass Richter dann auch nur ziemlich dummen Urteilen kommen können,
die so manchen Rechtsuchenden schon an der Welt verzweifeln ließen,
wenn der Richter verga§, den einen oder anderen Posten ins Protokoll aufzunehmen ...
Der Gesetzgeber hat nämlich bestimmt,
dass nur die Anträge gelten,
die mündlich in der Verhandlung gestellt werden.
Als gäbe es mit der gewaltigen Auslegungsproblematik
und der mangelhaften Volksaufklärung in Sachen Recht
nicht schon genug Fallstricke im Rechtssystem.
Und aus diesem Grund sind auch umfassende Protokolle,
die tatsächlich jedes Wort, jede zu lange Nachdenkpause,
ja sogar den Furz eines Schwächeanfalles wiedergeben,
unverzichtbar. - Natürlich nur, sofern Rechtsuchenden was daran liegt,
ihr gutes Recht zu bekommen und sich damit gegen Willkür Mächtiger,
gegen Unrecht, gegen Ungerechtigkeiten durchzusetzen.
---
Warum aber bestraft das Volk sich selbst, indem es sich Gesetze bastelt,
die Gerechtigkeit derart erschweren, dass dieser so begehrte IDEALZUSTAND
für viele zu einer Fata Morgana wurde, zu einem Hirngespinst,
und sie wie blöde mit den Schultern zucken und die Stirn in Falten legen,
bittet man sie um eine praktikable Erklärung für ein gerechtes Geben und Nehmen?
Immerhin gibt es ja nicht das Geringste,
was mit einem gerechten Geben und Nehmen
nicht GEMEINSAMES ZUFRIEDENSEIN entstehen lie§e,
DAS WEITEREM NICHT IM WEGE IST,
also genau das wäre, was sich alle wünschen,
die nicht plemplem sind ...