de jure gesehen wahrscheinlich nicht, wobei ich mir beim Akt der Vermögenspfändung durch den Gerichtsvollzieher nun auch nicht sicher bin, ob das nicht auch schon de jure eine Enteignung ist ??!
Nein, es gibt eigentlich viele verschiedene Arten.
Enteignung, Pfändung/Beschlagnahmung (Requirierung), Abschöpfung und die Einziehung decken dabei den größten Teil ab.
1) Enteignung ist die zu entschädigende Vergemeinschaftung von privatem Eigentum bei (sehr bedeutendem) öffentlichen Interesse. Der Klassiker war früher zum Beispiel bei Dörfern die wegen des Tagebaus weg mussten.
2) Pfändung dient der Bedienung vorher angesammelter Schuld und ist technisch eine Beschlagnahmung, da es keine Kompensation gibt. Da es aber vom Prinzip eher eine Art "Bilanzbereinigung" ist, wird das gelegentlich auch getrennt gesehen. Im Falle eines Krieges für militärischen Bedarf ist eine ersatzlose Beschlagnahmung (z.B. von LKW) dann eine Requirierung.
3) Beschlagnahmung allein gestellt ist in der Regel die vorläufige, nicht kompensierte Einziehung von Vermögenswerten, Beweisen... nach jeweils relevanter PO, in der Regel natürlich StPO.
3) Abschöpfung/Einziehung (früher Verfall) ist die Form der engültigen und unkompensierten Beschlagnahmung auf Basis eines gültigen Urteils, wo bei Abschöpfung eigentlich die Anteile bezieht, die durch illegale Aktivitäten als zusätzliches Vermögen entstanden sind.