Aktuelles
  • Hallo Neuanmeldung und User mit 0 Beiträgen bisher (Frischling)
    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

Artikel 146 Grundgesetz - Was sagt er aus?

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

Dr. Nötigenfalls

stoppt Globalisierung !
Registriert
20 Feb 2012
Zuletzt online:
Beiträge
6.342
Punkte Reaktionen
18
Punkte
34.102
Geschlecht
--
Es handelt sich bei den Leuten, die das Grundgesetz in Frage stellen, nicht um welche die für das GG stehen. Meist nennen sie sich Reichsbürger und wollen in den Verhältnissen des damaligen Reiches leben. Es ist kaum vorstellbar, würde man tatsächlich über das GG abstimmen und 97% würden dafür stimmen, dass dan plötzlich alle dies anerkennen würden. Würden sie dann alle Ausländer nach dem Grundgestz behandeln, wonach alle in Deutschland Lebenden, ihre Würde nicht angetastet werden dürfte? Man stelle sich vor, es gäbe den Zusatz, wer die Würde des Menschen antastet wird nicht unter 5 Jahre bestraft! Wären genau diese die das GG zur Abstimmung bringen wollen, dazu immer noch bereit?

Welche Würde meist du denn ?
Etwa "Die" Würde,wo du bei einem Meldeverstoss (Alg II) sofort 33 % für 3 Monate gestrichen bekommst,und dir dein Fressen aus den Mülltonnen holen sollst ?
Das ich nicht lache.
Aber 6.3 Milliarden Sozialhilfe für Ausländer zahlen die nichtmal aus der EU sind.

Korruptes Politiker Pack !
http://www.transparency.de/was-ist-korruption.2176.0.html

und dämliches Volk,das nichtmal wählen geht !!!
Wählt endlich die etablierten ab !
 

Le Bon

Antisatanist & Foren Ass
Registriert
18 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
51.806
Punkte Reaktionen
29.034
Punkte
104.042
Ort
Hamborch
Geschlecht
An der Front schießt man mir die Beine weg, weil ich an die Rechtmäßigkeit des Krieges geglaubt habe
Im KZ foltert man mich, weil ich genug Arsch in der Hose hatte, zu diesem Krieg NEIN zu sagen.
Das nennt man auch die A-Karte. Und die haben alle autochthonen Deutschen in der Tasche. Egal welcher Ideologie sie anhängen. Ich hoffe nur, daß es die Gutmenschen zuerst erwischt!:mad:
 

Le Bon

Antisatanist & Foren Ass
Registriert
18 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
51.806
Punkte Reaktionen
29.034
Punkte
104.042
Ort
Hamborch
Geschlecht
und dämliches Volk,das nichtmal wählen geht !!!
Wählt endlich die etablierten ab !
Ich habe Dir einen Pluspunkt für Deinen post gegeben. Die o.a. Betrachtung schließe ich aus. Liest Du:

Emma Goldman schrieb:
Würden Wahlen was verändern, wären sie verboten"!"
Horst Seehofer schrieb:
Es ist so wie Sie sagen: Diejenigen, die entscheiden, haben....sind nicht gewählt und diejenigen, die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden.

Überleg Dir das mit dem Wählen nochmal.;)

Was den 146 angeht: Wer zu wenig Hirnmasse hat, kann natürlich nicht zwischen GG und Verfassung unterscheiden, auch wenn im Text des 146 ein Verfalldatum für das GG angegeben ist.
Wie vollpfostig
kann man sein?
 
Zuletzt bearbeitet:

Pommes

Freiwirtschaftler
Registriert
22 Jun 2009
Zuletzt online:
Beiträge
54.278
Punkte Reaktionen
20.646
Punkte
69.820
Geschlecht
Wir alle kennen ja den Artikel 146 Grundgesetz:

Spätestens, seitdem gewisse User angefangen haben, ihn alle zwei Stunden in einem gewissen Thread zu zitieren. Angeblich soll dieser Artikel beweisen, dass das Grundgesetz selbst davon ausgeht, dass es keine Verfassung sei. Das ist, schlicht und ergreifend, falsch, und ich bin es leid, dies den Leuten ständig zu erklären, nur, damit mir dein ein anderes Argument an den Kopf geworfen wird. Natürlich kommt keine stringente Diskussion zustande, wenn ein Diskussionspartner mit zehn verschiendenen Argumenten jonglieren muss, während der andere Gesprächspartner seine Argumente einfach auswechselt. Einen separaten Thread für eines der am häufigsten gebrachten Argumente zu eröffnen war allso dringend nötig

Wie dem auch sei: Die logische Struktur des Art. 146 sieht wie folgt aus:

Das hier ist meine Darstellung. Und jetzt warte ich auf die Gegendarstellung. Kein Carlo Schmid, kein Personalausweis; ich möchte wissen, inwiefern ich die logische Struktur dieses Satzes nicht verstanden habe.

Es ist aber nix vom deutschen Volk beschlossen und schon gar nicht vom ganzen deutschen Volk und deswegen ist das Grundgesetz auch Grundgesetz und nicht Verfassung.
 

Dr. Nötigenfalls

stoppt Globalisierung !
Registriert
20 Feb 2012
Zuletzt online:
Beiträge
6.342
Punkte Reaktionen
18
Punkte
34.102
Geschlecht
--
Ich habe Dir einen Pluspunkt für Deinen post gegeben. Die o.a. Betrachtung schließe ich aus. Liest Du:




Überleg Dir das mit dem Wählen nochmal.;)

Was den 146 angeht: Wer zu wenig Hirnmasse hat, kann natürlich nicht zwischen GG und Verfassung unterscheiden, auch wenn im Text des 146 ein Verfalldatum für das GG angegeben ist.
Wie vollpfostig
kann man sein?

Lern mal Aussagekräftig und Konkret Statements abzugeben,anstatt deinen Coolnessfaktor zu polieren.
Ich habe von dem was du schriebst nichts verstehen können.

Danke für den Punkt.
Aber wenn du schreibst das du oben angegebene Betrachtung ausschliesst,ists mir ein Rätsel wofür du überhaupt den Punkt vergeben hast.
 

Le Bon

Antisatanist & Foren Ass
Registriert
18 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
51.806
Punkte Reaktionen
29.034
Punkte
104.042
Ort
Hamborch
Geschlecht
Lern mal Aussagekräftig und Konkret Statements abzugeben,anstatt deinen Coolnessfaktor zu polieren.
Ich habe von dem was du schriebst nichts verstehen können.
Das verstehe ich jetzt nicht. Aber ich versuche es zu erklären. Was meinen "Coolnessfactor" angeht, so lese ich das das erste Mal. Cool!:cool: Aber ich brauche meine Coolness nicht zu polieren. Die ist shiny enough;).

Danke für den Punkt.
Da nich füa;)

Du schriebst:
Welche Würde meist du denn ?
Etwa "Die" Würde,wo du bei einem Meldeverstoss (Alg II) sofort 33 % für 3 Monate gestrichen bekommst,und dir dein Fressen aus den Mülltonnen holen sollst ?
Das ich nicht lache.
Aber 6.3 Milliarden Sozialhilfe für Ausländer zahlen die nicht mal aus der EU sind.

Korruptes Politiker Pack !
Und dafür gab's 'nen Punkt!

Für Deine, entschuldige, hellblaue Ansicht der Möglichkeit, durch Wahlen etwas zu verändern, hätte ich ihn Dir nicht gegeben. Das ist Wunschdenken. Volksvertreter vertreten das Volk ebenso gut, wie Zitronenfaltern Zitronen falten;). Das ist natürlich nicht von mir, trifft aber den Punkt!

Anmerkung an die Moderation: Könnte man diesen Faden, nicht mit diesem zusammenlegen. Es ist unwirtschaftlich in 2 Fäden dasselbe zu posten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
6 Feb 2014
Zuletzt online:
Beiträge
4.558
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
du hast gerade sehr schoen die verletzung der abkommen zu wiedervereinigung dokumentiert.
auch wenn das nicht sinn und zweck war. haste fein gemacht und evtl. triffste ja bald mal ein thema richtig.:giggle::giggle::giggle:

das hat auch nix mit nato zu tun, denn die usa sind nicht die nato, die nato ist ein buendis und da sind die armeen der laender drin, deswegen muss die usa nicht vor ort sein.

bei uns ist das sehr deutlich, denn wir bezahlen die usa streitkraefte, was ja nur ein besetztes land machen wuerde.
normal waere es, wie es in der ukraine und russland war. also das die usa bei uns dafuer ein gewisses gebiet pachtet und dafuer gut bezahlt . das waere keine besatzungsmacht.
aber bei uns ist es so, das die brd die usstreitkraefte bezahlen muss. na? faellt dir der unterschied auf??

http://library.fes.de/pdf-files/bueros/seoul/06056.pdf
 
Registriert
6 Feb 2014
Zuletzt online:
Beiträge
4.558
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
Welche Würde meist du denn ?
Etwa "Die" Würde,wo du bei einem Meldeverstoss (Alg II) sofort 33 % für 3 Monate gestrichen bekommst,und dir dein Fressen aus den Mülltonnen holen sollst ?
Das ich nicht lache.
Aber 6.3 Milliarden Sozialhilfe für Ausländer zahlen die nichtmal aus der EU sind.

Korruptes Politiker Pack !
http://www.transparency.de/was-ist-korruption.2176.0.html

und dämliches Volk,das nichtmal wählen geht !!!
Wählt endlich die etablierten ab !

2.4 Einreise zum Zweck des Sozialhilfebezugs (Um-Zu-Regelung)
„Ausländer, die eingereist sind, um Sozialhilfe zu erlangen, haben keinen
Anspruch auf Sozialhilfe” (§ 23 Abs. 3 SGB XII, ebenso § 1a Nr. 1 AsylbLG

Asylbewerber).
Sind Ausländer eingereist, um sich
ärztlich behandeln
zu lassen, „soll Hilfe bei Krankheit insoweit nur zur
Behebung eines akut lebensbedrohlichen Zustandes oder für eine unaufschiebbare und unabweisbar gebotene
Behandlung einer schweren oder ansteckenden Erkrankung geleistet werden“ (§ 23 Abs. 3 Satz 2 SGB XII;

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Eckpunkte_SGB_II_XII_Auslaender.pdf

Krankheit).
Voraussetzung ist, dass dieser Zweck für den Einreiseentschlussprägendwar. „Es ist nicht ausreichend, wenn
der Sozialhilfebezug ... anderen Einreisezwecken untergeordnet (ist) und in diesem Sinne (nur) billigend in
Kauf genommen wird.“ (BVerwG 04.06.1992
-
ZfSH/SGB 1993, 70)
Der Leistungsausschluss gilt nicht, wenn jemand zB vor allem wegen einer allgemeinen oder individuellen
Gefahr für Leib und Leben
in seinem Heimatland, zur Herstellung einer familiären Gemeinschaft (OVG HH08.02.1993
-
FEVS 1994, 251f.) oder wegen einer Arbeit
splatzzusage nach Deutschland eingereist ist.
Der Leistungsausschluss gilt nicht für Ausländer aus einem Unterzeichner
-
Staat des Europäischen Fürsorgeabkommens EFA
(BSG-Urteil v. 19.10.2010, B 14 AS 23/10 Rà1.3!)
In der Praxis trifft der Ausschluss vor allemTouristen. Touristen sind vom Alg II ausgeschlossen (→1.5). Sie
können aber in unvorhergesehenen Notfällen (Notlage erst nach Einreise aufgetreten, z.B. Unfall, Krankheit)
zumindest die unabweisbare Sozialhilfe und ggf. Krankenhilfe beanspruchen. Ist der legale Aufenthalt abgelau-
fen, werden Touristen ausreisepflichtig und können ggf. Leistungen nach AsylbLG beanspruchen. Dort gilt der
Ausschluss entsprechend (§ 1a AsylbLG,

Asylbewerber).
Wie beim Ausschluss wegen Aufenthalts allein zum Zweck der Arbeitssuche muss
auch hier geprüft werden, ob Sozialhilfe als
Ermessensleistung gewährt wird. Die im Einzelfall unabweisbaren Leistungen müssen in
jedem Fall gewährt werden (→2.5).
 
Registriert
8 Sep 2013
Zuletzt online:
Beiträge
5.254
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Wir alle kennen ja den Artikel 146 Grundgesetz:

Spätestens, seitdem gewisse User angefangen haben, ihn alle zwei Stunden in einem gewissen Thread zu zitieren. Angeblich soll dieser Artikel beweisen, dass das Grundgesetz selbst davon ausgeht, dass es keine Verfassung sei. Das ist, schlicht und ergreifend, falsch, und ich bin es leid, dies den Leuten ständig zu erklären, nur, damit mir dein ein anderes Argument an den Kopf geworfen wird. Natürlich kommt keine stringente Diskussion zustande, wenn ein Diskussionspartner mit zehn verschiendenen Argumenten jonglieren muss, während der andere Gesprächspartner seine Argumente einfach auswechselt. Einen separaten Thread für eines der am häufigsten gebrachten Argumente zu eröffnen war allso dringend nötig

Wie dem auch sei: Die logische Struktur des Art. 146 sieht wie folgt aus:

Das hier ist meine Darstellung. Und jetzt warte ich auf die Gegendarstellung. Kein Carlo Schmid, kein Personalausweis; ich möchte wissen, inwiefern ich die logische Struktur dieses Satzes nicht verstanden habe.

Obwohl eine Verfassung nicht Verfassung heißen muß um eine Verfassung zu sein, ist tatsächlich das gg vor der Wiedervereinigung in der Schule und in zumindest der Jura Light des vwl Studiums als keine bzw nur provisorische Verfassung bezeichnet worden. Es wurde damit begründet, daß man es mit einer Verfassung ersetzen würde, wenn Deutschland wieder vereint wäre und dies mit der Bezeichnung Grundgesetz ausdrücken wolle.
Dennoch ist es eine Verfassung, ob man will oder nicht.
 
Registriert
6 Feb 2014
Zuletzt online:
Beiträge
4.558
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
vergiss die propaganda blaetter

Was bitte schön soll daran Propaganda sein? Es ist eine Sachliche Antwort und keine Werbung für irgendwem? Aus welchen Grund sollte man bei dieser Antwort jemanden wählen oder nicht? Welcher Fakt dieser Antwort ist falsch? Oder geht es dir nur um streuen von Vorurteilen von Rechtspopulisten?
 

Lutz

lutzaha.de
Premiumuser +
Registriert
3 Mrz 2013
Zuletzt online:
Beiträge
1.956
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
Es handelt sich bei den Leuten, die das Grundgesetz in Frage stellen, nicht um welche die für das GG stehen.

Genau anders rum ist es :

Die Leute, wie Du, die aus den GG, eine Verfassung machen wollen,
die im GG eine Verfassung sehen, die stellen das GG in Frage.

Das GG ist gut wie es ist, seiner Situation entsprechend, nach dem
Krieg, besetzt Land, somit Kolonie und doch gut und mit Geltungsdauer,
Ablaufzeitpunkt, mit einer kongreten Aufgabenstellung.

Eine vom freien Volk beschlossene Verfassung !
Also immer schön eines nach dem anderen, wir wollen alle frei sein und
eine Verfassung, vom Volk, für eine freie souveräne Regierung haben.

Schon das GG, als Verfassung zu nennen, mißachtet das GG, mißachtet das
noch nicht freie Volk, mißachte die noch nicht freie Regierung, die laut dem
gültigem GG, immer noch nur die Verwalter, in diesem Wirtschaftsgebiet sind.
 
Registriert
6 Feb 2014
Zuletzt online:
Beiträge
4.558
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
Genau anders rum ist es :

Die Leute, wie Du, die aus den GG, eine Verfassung machen wollen,
die im GG eine Verfassung sehen, die stellen das GG in Frage.

Das GG ist gut wie es ist, seiner Situation entsprechend, nach dem
Krieg, besetzt Land, somit Kolonie und doch gut und mit Geltungsdauer,
Ablaufzeitpunkt, mit einer kongreten Aufgabenstellung.

Eine vom freien Volk beschlossene Verfassung !
Also immer schön eines nach dem anderen, wir wollen alle frei sein und
eine Verfassung, vom Volk, für eine freie souveräne Regierung haben.

Schon das GG, als Verfassung zu nennen, mißachtet das GG, mißachtet das
noch nicht freie Volk, mißachte die noch nicht freie Regierung, die laut dem
gültigem GG, immer noch nur die Verwalter, in diesem Wirtschaftsgebiet sind.

Nur die Juristen und auch höchste Richter sehen dies anders. Reichsbürger wurden nach allen Regeln der Kunst abgeschmettert und somit ist deine Auffassung so falsch wie es nur sein kann.

Geltungsdauer

Gemäß Art. 146 GG verliert das Grundgesetz seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde. Einen Aufruf, eine derartige Verfassung zu beschließen, enthält das Grundgesetz jedoch nicht. Der ursprüngliche Text der Präambel wies dem Grundgesetz bis 1990 als Aufgabe zu, „dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben“. Die Präambel alter Fassung wurde abgeschlossen mit dem Satz „Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“[29]

In der Umformulierung infolge des Einigungsvertrages von 1990 wurde nun vereinfacht und ohne Einschränkungen festgestellt, dass „sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt[30] dieses Grundgesetz gegeben“ habe. „Die Deutschen in den Ländern [Aufzählung der Bundesländer] haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“[29]

In Artikel 146 wurde durch den Einigungsvertrag hinter den Worten „Dieses Grundgesetz“ der Nebensatz „das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt“ eingefügt, um klarzustellen, dass der Artikel auch nach Herstellung der deutschen Einheit weiterhin gelte.

Die Textpassagen dieses Grundgesetz-Artikels werden gelegentlich dahin gehend interpretiert, nur eine direkt – also plebiszitär – beschlossene Verfassung erfülle das staatsrechtliche Programm des Grundgesetzes und der provisorische Zustand sei weiterhin gegeben. Mehrheitlich wird in der Staats- und Rechtswissenschaft darin jedoch kein demokratisches Defizit gesehen, denn das Prinzip der repräsentativen Demokratie, das hier letztlich zur Anwendung kommt, sei qualitativ und demokratietheoretisch nicht mangelhaft, sondern eine graduelle und systematische Grundentscheidung. Auch habe das Grundgesetz in seiner alten Fassung von einer freien Entscheidung des Volkes gesprochen – als Kontrast zur politischen Unfreiheit der Deutschen in der DDR –, nie jedoch von einer direkten Entscheidung. Daher seien besondere plebiszitäre Anforderungen hieraus nicht herleitbar. Das deutsche Volk habe durch den verfassungsändernden Gesetzgeber der Jahre 1990–94 stets frei und kontinuierlich gesprochen; es „hat im Grundgesetz eine gültige, würdige und respektierte Verfassung gefunden, unter der es ein freies, freiheitliches, demokratisches Leben in einem sozialen und föderativen Rechtsstaat führen kann“.[31] Vielmehr schließe der belassene Artikel 146 eine Verfassungsreform mit Aufhebung des Grundgesetzes zwar nicht aus, er verlange sie aber auch nicht.[32]

Es ist nur scheinbar ein Widerspruch, dass diese gesamtdeutsche Verfassung weiterhin die Bezeichnung „Grundgesetz“ trägt. Das Grundgesetz erfüllt nicht nur alle Funktionen einer Verfassung und hat sich bereits im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik als solche gefestigt, sondern wird auch den Legitimitätsanforderungen an eine Verfassung gerecht. Die Beibehaltung des ursprünglichen Namens Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist historisch bedingt und lässt sich auch als Respekt vor der Arbeit des Parlamentarischen Rates deuten. Gegenwärtig lautet daher die Feststellung zur Verfassungsgesetzgebung vereinfacht: Das Grundgesetz ist die Verfassung.[33]
 
Registriert
6 Feb 2014
Zuletzt online:
Beiträge
4.558
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
Genau anders rum ist es :

Die Leute, wie Du, die aus den GG, eine Verfassung machen wollen,
die im GG eine Verfassung sehen, die stellen das GG in Frage.

Das GG ist gut wie es ist, seiner Situation entsprechend, nach dem
Krieg, besetzt Land, somit Kolonie und doch gut und mit Geltungsdauer,
Ablaufzeitpunkt, mit einer kongreten Aufgabenstellung.

Eine vom freien Volk beschlossene Verfassung !
Also immer schön eines nach dem anderen, wir wollen alle frei sein und
eine Verfassung, vom Volk, für eine freie souveräne Regierung haben.

Schon das GG, als Verfassung zu nennen, mißachtet das GG, mißachtet das
noch nicht freie Volk, mißachte die noch nicht freie Regierung, die laut dem
gültigem GG, immer noch nur die Verwalter, in diesem Wirtschaftsgebiet sind.

http://www.bpb.de/themen/IIYYMS,0,0,1990:_Grundgesetz_oder_neue_Verfassung.html
 

taz

Frischling
Registriert
20 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
7.634
Punkte Reaktionen
4
Punkte
0
Geschlecht
--
Nur die Juristen und auch höchste Richter sehen dies anders. Reichsbürger wurden nach allen Regeln der Kunst abgeschmettert und somit ist deine Auffassung so falsch wie es nur sein kann.

Geltungsdauer

Gemäß Art. 146 GG verliert das Grundgesetz seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde. Einen Aufruf, eine derartige Verfassung zu beschließen, enthält das Grundgesetz jedoch nicht. Der ursprüngliche Text der Präambel wies dem Grundgesetz bis 1990 als Aufgabe zu, „dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben“. Die Präambel alter Fassung wurde abgeschlossen mit dem Satz „Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“[29]

In der Umformulierung infolge des Einigungsvertrages von 1990 wurde nun vereinfacht und ohne Einschränkungen festgestellt, dass „sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt[30] dieses Grundgesetz gegeben“ habe. „Die Deutschen in den Ländern [Aufzählung der Bundesländer] haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“[29]

In Artikel 146 wurde durch den Einigungsvertrag hinter den Worten „Dieses Grundgesetz“ der Nebensatz „das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt“ eingefügt, um klarzustellen, dass der Artikel auch nach Herstellung der deutschen Einheit weiterhin gelte.

Die Textpassagen dieses Grundgesetz-Artikels werden gelegentlich dahin gehend interpretiert, nur eine direkt – also plebiszitär – beschlossene Verfassung erfülle das staatsrechtliche Programm des Grundgesetzes und der provisorische Zustand sei weiterhin gegeben. Mehrheitlich wird in der Staats- und Rechtswissenschaft darin jedoch kein demokratisches Defizit gesehen, denn das Prinzip der repräsentativen Demokratie, das hier letztlich zur Anwendung kommt, sei qualitativ und demokratietheoretisch nicht mangelhaft, sondern eine graduelle und systematische Grundentscheidung. Auch habe das Grundgesetz in seiner alten Fassung von einer freien Entscheidung des Volkes gesprochen – als Kontrast zur politischen Unfreiheit der Deutschen in der DDR –, nie jedoch von einer direkten Entscheidung. Daher seien besondere plebiszitäre Anforderungen hieraus nicht herleitbar. Das deutsche Volk habe durch den verfassungsändernden Gesetzgeber der Jahre 1990–94 stets frei und kontinuierlich gesprochen; es „hat im Grundgesetz eine gültige, würdige und respektierte Verfassung gefunden, unter der es ein freies, freiheitliches, demokratisches Leben in einem sozialen und föderativen Rechtsstaat führen kann“.[31] Vielmehr schließe der belassene Artikel 146 eine Verfassungsreform mit Aufhebung des Grundgesetzes zwar nicht aus, er verlange sie aber auch nicht.[32]

Es ist nur scheinbar ein Widerspruch, dass diese gesamtdeutsche Verfassung weiterhin die Bezeichnung „Grundgesetz“ trägt. Das Grundgesetz erfüllt nicht nur alle Funktionen einer Verfassung und hat sich bereits im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik als solche gefestigt, sondern wird auch den Legitimitätsanforderungen an eine Verfassung gerecht. Die Beibehaltung des ursprünglichen Namens Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist historisch bedingt und lässt sich auch als Respekt vor der Arbeit des Parlamentarischen Rates deuten. Gegenwärtig lautet daher die Feststellung zur Verfassungsgesetzgebung vereinfacht: Das Grundgesetz ist die Verfassung.[33]

ja ganz richtig das deutsche volk wurde betrogen und belogen und um sein recht einer eigenen verfassung gebracht, zugleich sabotierte und trat man das ansehen und den wunsch der gruender der brd mit fuessen.
also ein haufen ehrloser, betrueger fuerte dies durch und das deutsche volk ist zu fett um sein recht durchzusetzen. naja das deutsche volk hat auch kein interesse an der freiheit.

aber das ist normal, denn
"zufriedene sklaven sind die haertesten gegner der freiheit"
 
Registriert
6 Feb 2014
Zuletzt online:
Beiträge
4.558
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
ja ganz richtig das deutsche volk wurde betrogen und belogen und um sein recht einer eigenen verfassung gebracht, zugleich sabotierte und trat man das ansehen und den wunsch der gruender der brd mit fuessen.
also ein haufen ehrloser, betrueger fuerte dies durch und das deutsche volk ist zu fett um sein recht durchzusetzen. naja das deutsche volk hat auch kein interesse an der freiheit.

aber das ist normal, denn
"zufriedene sklaven sind die haertesten gegner der freiheit"

Das Grundgesetz ist kein Betrug und macht auch niemand zu Sklaven. Dieses machte die Hitlerdiktatur und nicht die Demokratie unter dem Grundgesetz das gleichzeitig die Verfassung ist!
 

Lutz

lutzaha.de
Premiumuser +
Registriert
3 Mrz 2013
Zuletzt online:
Beiträge
1.956
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
Gegenwärtig lautet daher die Feststellung zur Verfassungsgesetzgebung vereinfacht: Das Grundgesetz ist die Verfassung.[33]

So einfach ist das leider nicht !
Die können das nicht einfach so feststellen !!!

Das Volk muss eine Verfassung beschließen, alles andere verstößt,
ignoriert, verachtet, mißachtet, offensichtlich das Grundgesetz.

Das die das machen und schon oft gemacht haben,
ist klar aber warum unterstützt Du das ?
 
Registriert
8 Sep 2013
Zuletzt online:
Beiträge
5.254
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Das Grundgesetz ist kein Betrug und macht auch niemand zu Sklaven. Dieses machte die Hitlerdiktatur und nicht die Demokratie unter dem Grundgesetz das gleichzeitig die Verfassung ist!

Wobei man mit dem gg schon Falsches vortäuscht und das Ergebnis tatsächlich faktisch nicht das einer Demokratie ist. Auch hält seit Jahrzehnten eine kleinere sozio ökonomische Gruppe die Macht aller Verfassungsorgane und anderer bestimmender Funktion tragender Gruppen unter ihre Kontrolle.
 

Le Bon

Antisatanist & Foren Ass
Registriert
18 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
51.806
Punkte Reaktionen
29.034
Punkte
104.042
Ort
Hamborch
Geschlecht
Das Volk muss eine Verfassung beschließen, alles andere verstößt, ignoriert, verachtet, mißachtet, offensichtlich das Grundgesetz.
Grundsätzlich ist es wohl so, daß eine Verfassung vom Souverän gemacht wird. Da in einer sogenannten Demokratie das Volk der Souverän ist, müßte eine Verfassung in der BRD, bzw. nach Verfassungsschreibung wieder Deutschland, vom Volk betsätigt werden. Möglicherweise durch ein Votum zu ca. 80%. Da aber die BRD Besatzungsgebiet ist und die Bevölkerung Kriegsgefangene, gibt es keinen Souverän. Daher meinte Schäuble ja auch, Deutschland sei seit dem 08.05.1945 nocht einen Tag souverän gewesen. Jetzt ist das Problem da. Wer schließt Frieden mit den Deutschen?? Alles nur Kasperletheater und Fiktion!
 
OP
Watts
Registriert
16 Okt 2014
Zuletzt online:
Beiträge
630
Punkte Reaktionen
0
Punkte
0
Geschlecht
--
Grundsätzlich ist es wohl so, daß eine Verfassung vom Souverän gemacht wird. Da in einer sogenannten Demokratie das Volk der Souverän ist, müßte eine Verfassung in der BRD, bzw. nach Verfassungsschreibung wieder Deutschland, vom Volk betsätigt werden. Möglicherweise durch ein Votum zu ca. 80%.
Ob eine Nation demokratisch ist bestimmt sich doch erst durch die Verfassung. Das bedeutet, dass deiner Logik nach die Verfassung selbst darüber entscheidet, wie sie wirksam wird. Dann verstehe ich aber nicht, wieso die Verfassung nicht auch einfach ihre eigene Wirksamkeit anordnen kann, so, wie es das Grundgesetz tut.

Da aber die BRD Besatzungsgebiet ist und die Bevölkerung Kriegsgefangene, gibt es keinen Souverän. Daher meinte Schäuble ja auch, Deutschland sei seit dem 08.05.1945 nocht einen Tag souverän gewesen. Jetzt ist das Problem da. Wer schließt Frieden mit den Deutschen?? Alles nur Kasperletheater und Fiktion!
Schon klasse, wie Politiker genau dann die vertrauenswürdigsten Menschen der Welt sind wenn sie sich zur Rechtsnatur des Grundgesetzes äußern, aber wenn es um Chemtrails geht sind sie wieder alle nur Lügner und Betrüger. :cool:
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

Neueste Beiträge

Alles für Deutschland! -...
Die Diskussion findet gar nicht statt. Du kannst nicht beenden, was du nicht tust. Du...
Was war die DDR?
Weil es die DDR gab, konnten wir uns billige Möbel leisten. Seit es die DDR nicht mehr...
Unterwerfung als Spektakel
Oben