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Im Grundgesetz steht eben auch drin dass es verschiedene Möglichkeiten gibt.Von 1949 bis 1990 hat man uns gepredigt, und so stand es im GG: " bis das dt Volk wiedervereinigt ist und freier, geheimer Wahl siche ine Verfassung gibt" (sinngemäß).
Daher wurde das GG auch Grund-Gesetz genannt, nicht Verfassung.
Ja, rechtlich einwandfrei war es, klar. Ein Hamburger Notar, Voscherau, SPD, sorgte schon dafür. Nur das Volk? Hat es überhaupt mitbekommen, wenn in all den Jahren wohl 100te Male das GG geändert wurde?
Für die angestrebte Wiedervereinigung Deutschlands hatte das Grundgesetz in seiner früheren Fassung zwei Wege vorgesehen. Zum einen den Beitritt anderer Teile Deutschlands zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Art. 23 GG (alte Fassung, a.F.), zum anderen die Möglichkeit des Beschlusses einer neuen Verfassung durch das deutsche Volk nach Art. 146 GG (a.F.).
Das stand da also schon immer drin dass es nicht zwangsweise durch Artikel 146 legitimiert sein muss. Warum ist das Thema so wichtig dass es immer wieder auf den Tisch kommt? Glaubst du etwa dass ein Volksentscheid irgend etwas geändert hätte?