2008 ist Verfassungsbeschwerde gegen landesgesetzliche Regelungen erhoben worden, die die elektronische Erfassung von Kraftfahrzeug-Kennzeichen und ihre Auswertung zu Zwecken der polizeilichen Fahndung erlaubten. Das Bundesverfassungsgericht urteilte: die elektronische Erfassung werde >>Einschüchterungseffekte<< verursachen. Das Gericht befürchtete, die >>Unbefangenheit des Verhaltens<< werde gefährdet, >>wenn die Streubreite von Ermittlungsmaßnahmen dazu beiträgt, dass Risiken des Missbrauchs und ein Gefühl des Überwachtwerdens entstehen<<.
Nun liegt beispielsweise bei der Maut keine Ermittlungsmaßnahme im juristischen Sinne vor, aber ein Risiko des Missbrauchs und ein Gefühl des Überwachtwerdens entstehen trotzdem.
Die Pkw-Maut verträgt sich zwar mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, aber nur insofern die Daten ausschließlich zur Erhebung von Gebühren Anwendung finden.
Auch obliegt es dem Kraftfahrzeugfahrer ob er seine Daten erheben lässt, er kann schlichtweg Maut-pflichtige Straßen meiden.