Einspruch!!
Währen der Corona-Planspiele haben sich
m.E. in allen Landkreisen der BRD wöchentlich aufrechte, freiheitsliebende Menschen zusammen gefunden; nur die Presse wollte oder durfte nicht darüber berichten und die Staatsmacht hat mit allen Mitteln versucht, solche Demos zu verbieten, klein zuhalten, oder deren Organisatoren wegzusperren.
Aus der Protestbewegung gegen die Zwangsimpfung in Behörden und Institutionen und gegen die Ausganssperren und den Maskenzwang hat sich eine Partei formiert, die in ihrer Hochphase mehr Mitglieder, als die AfD hatte
(* und als die Linke sowieso).
Viele dieser Menschen wurden privat und im Beruf erbarmungslos kompromittiert und vom Politisch-Medialen Komplex rund um die Uhr diffamiert, obwohl diese sog. "Verschwörungstheoretiker" Recht behalten haben, wie man heute
erschreckend feststellen muss.
Wie ich hier schon einmal zitierte, plant Faeser nun mit der Modifizierung des
§20 BVerfSchG die Denunziation Andersdenkender im privaten und beruflichen Umfeld -
also das, was bereits während Corona illegal praktiziert wurde - ins Gesetz zu gießen und dem Staatsschutz diese Befugnisse/Rolle zuzuweisen.
Deutschland hatte und hat eine Menge Patrioten, nur die Verzerrung des Gesellschaftsbildes fängt in der woken Presse an und wird dadurch fortgeführt, dass Gesetze, wie das NetzDG, der § 188 StGB, die Einschränkung des Versammlungsrechts, oder der §20 BVerfSchG eben nicht gegen alle Bevölkerungsschichten angewendet wird, sondern i.d.R. nur gegen das indigene Volk.
Für Linksextremisten gilt immer noch Artenschutz in der BRD und für Afro-arabische Gewaltverbrecher ist i.d.R. der medizinische Gutachter zuständig.
Wie man jedoch mit der neuen Qualität des
Antisemitismus in DE verfährt, dafür gibt es offenbar keinen Plan, oder man traut sich einfach nicht die Geister zu wecken, die man
gegen den Willen des Volkes herbei rief.
Die medial- verbreitete Anzahl von Demonstrationen, resp. deren Teilnehmerzahl, ist also kein zuverlässiger Indikator für die Aktivitäten von Protestbewegungen in DE, solange es politische und/oder religiöse Gruppierungen in diesem Land gibt, die juristische Narrenfreiheit genießen.