Begonnen wurde mit der vorbehaltslosen Offenlegung der Archive auf Grundlage des allseits, auch international hoch geschätzten Gesetzes über das Staatsgeheimnis. Danach waren alle Akten zu öffnen, bei denen eine Archivzeit von 30 Jahren abgelaufen war, eine verlängerte Sperrfrist galt nur Akten der Auslandspionage und zum staatlichen Atomprogramm (50 Jahre).
Zugangsbeschränkungen gaben es dabei nicht.
75 Jahre sind die Sperrfristen für personenbezogene Unterlagen (Auskünfte zum Finanzstatus und Angelegenheiten von Familien, Gesundheitsakten und Akten zum Adoptionsgeschehen).
Ich wüsste jetzt nicht, was das mit dem "bedingungslos jeder freien Presse zur Verfügung zu stellen" soll?