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Die GEZ "Reform" 2013 halte ich für Rechtswidrig !
Hallo,
Im Jahre 2013 gab es eine GEZ Reform,ab der von dort an eine Gebühr von 17.98 € für jeden Haushalt fällig wird,auch wenn der Bewohner gar kein Radio oder Fernsehen besitzt.
Ich halte diesen Erlaß für Rechtswidrig,da es nicht sein kann,das der Bürger gesetzlich verpflichtet wird für etwas zu zahlen was er gar nicht nutzt.
Hallo,
Im Jahre 2013 gab es eine GEZ Reform,ab der von dort an eine Gebühr von 17.98 € für jeden Haushalt fällig wird,auch wenn der Bewohner gar kein Radio oder Fernsehen besitzt.
Ich halte diesen Erlaß für Rechtswidrig,da es nicht sein kann,das der Bürger gesetzlich verpflichtet wird für etwas zu zahlen was er gar nicht nutzt.