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Das um 2000 neugeschaffene Staatsangehörigkeitsrecht mit dem eingeführten Optionsmodell wurde geschaffen, um Migranten zu Engagement (nicht ausschließlich zu Teilhabe und Teilnahme im Sinne von Nehmen und Fordern!) zu motivieren.
Man erhoffte auf diese Weise, sich mit dem Staat Bundesrepublik Deutschland zu identifizieren. So die wohllautende und wohlwollende Absicht des Gesetzgebers, der der größten zugewanderten Community ein Türchen öffnen wollte.
Seitdem sind dreizehn Jahre vergangen und in fünf Jahren muss sich deren Jugend entscheiden. Ich vermisse immer noch das Zugehörigkeitsgefühl. Die "Altfälle" müssten bereits um die 23 Jahre alt sein.
Mittels Trickerei bleibt sicherlich alles wie gehabt und der sichere Rechtstitel wird noch mehr Abschottung und weitere Segregation hervorbringen - dem wird sich der Staat, wie auch der Rechtsstaat beugen müssen - alles in Watte. Die Probleme, die in den nächsten Jahren und Jahrzehnten entstehen, werden mit rechtstaatlichen Mitteln kaum mehr lösbar sein, sofern er nicht bereits vorher auf kurze Sicht kapituliert.
Die Polizei trägt im Anzeigenfall kaum noch dazu bei, um per Video aufgenommene Straftäter (hier: KVB) als bereits polizeibekannte Intensivtäter zu identifizieren.
öhhmp ..
mit verlaub ...
seit dem gibt es eine diskussion darum.
aber kein kommunales wahlrecht für drittstaatler
da täuschen sie sie sich milli