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Ein Stück aus dem Tollhaus: Stromkosten-Rückerstattung gilt als Einkommen!
Wir kennen das alle: bei unserem Stromversorger leisten wir regelmäßige Vorauszahlungen und einmal im Jahr wird der Zähler abgelesen und die Vorauszahlungen mit dem Verbrach verrechnet.
Gewöhnlich kann sich der freuen, der zu viel vorausgezahlt hat und das Guthaben vom Stromanbieter erstattet bekommt. Aber wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, sollte die Vorauszahlungen lieber niedrig halte und ein bisschen nachzahlen. Es ist nämlich so:
Im Gegensatz zu Miete, Betriebskosten und Heizung ist Strom kein Extra-Posten, den der Leistungsträger separat übernimmt. Strom gehört wie Essen und Kleidung zu den normalen Lebenshaltungskosten, die allesamt aus dem Pauschalsatz bestritten werden müssen.
Unter dieser Voraussetzung bekommt jemand vom Stromanbieter doch nur zurück, was er selbst aus dem Pauschalsatz zu viel eingezahlt hat. Falsch! Jemand, der geringe Vorauszahlungen leistet und nachzahlen muss, hat kein Problem. Wer aber mehr vorausgezahlt hat und etwas wieder erhält, dem wird das als Einkommen angerechnet. Was dazu führen kann, dass er bei gleichem Verbrauch gegenüber jemanden mit geringen Vorauszahlungen Nachteile hat. Denn was er zuviel gezahlt hat, verliert er!
Mehr zu diesem Stück aus dem Tollhaus auf
http://www.derwesten.de/nachrichten/politik/2009/7/22/news-126700407/detail.html
In einem Newletter der Linkspartei steht dazu:
Meine Ergänzung: Betroffene sollten nicht bis zur Abrechnung warten, sondern ihren Stromversorger schon vorab mit Verweis auf o. g. Urteil über den Sachverhalt informieren und sie um Folgendes bitten:
1. Wie in der Newsletter geschrieben, einen Überschuss nicht überweisen, sondern mit den danach fälligen Abschlagszahlungen verrechnen.
2. Ist ein sehr hoher Überschuss da, den Versorger (sofern er das nicht selbst tut), bitten, die Abschlagszahlungen zu senken, da der Verbrauch geringer ist als gedacht.
Schließlich ist ein (kleines) Minus für die Betroffenen besser als ein großes Plus.
Wir kennen das alle: bei unserem Stromversorger leisten wir regelmäßige Vorauszahlungen und einmal im Jahr wird der Zähler abgelesen und die Vorauszahlungen mit dem Verbrach verrechnet.
Gewöhnlich kann sich der freuen, der zu viel vorausgezahlt hat und das Guthaben vom Stromanbieter erstattet bekommt. Aber wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, sollte die Vorauszahlungen lieber niedrig halte und ein bisschen nachzahlen. Es ist nämlich so:
Im Gegensatz zu Miete, Betriebskosten und Heizung ist Strom kein Extra-Posten, den der Leistungsträger separat übernimmt. Strom gehört wie Essen und Kleidung zu den normalen Lebenshaltungskosten, die allesamt aus dem Pauschalsatz bestritten werden müssen.
Unter dieser Voraussetzung bekommt jemand vom Stromanbieter doch nur zurück, was er selbst aus dem Pauschalsatz zu viel eingezahlt hat. Falsch! Jemand, der geringe Vorauszahlungen leistet und nachzahlen muss, hat kein Problem. Wer aber mehr vorausgezahlt hat und etwas wieder erhält, dem wird das als Einkommen angerechnet. Was dazu führen kann, dass er bei gleichem Verbrauch gegenüber jemanden mit geringen Vorauszahlungen Nachteile hat. Denn was er zuviel gezahlt hat, verliert er!
Mehr zu diesem Stück aus dem Tollhaus auf
http://www.derwesten.de/nachrichten/politik/2009/7/22/news-126700407/detail.html
In einem Newletter der Linkspartei steht dazu:
Sollte auf der Jahresabrechnung ein Guthaben zu Euren Gunsten
erscheinen, meldet Euch sofort bei Eurem Stromlieferanten und fordert
ihn auf, das Geld als Vorauszahlung für die nächsten Abschläge zu
verwenden und keinesfalls an Euch zu überweisen. Am besten telefonisch
und noch mal schriftlich. Sollte dies trotzdem geschehen, bitte sofort
zurücküberweisen mit dem Vermerk "Fehlüberweisung". Deshalb auch
schriftlich auf die Verwendung des Geldes hinweisen.
Anderenfalls droht Euch dieses Geld als Einkommen angerechnet zu werden
und der Regelsatz wird um den entsprechenden Betrag gekürzt.
Anders ist nach diesem, in meinen Augen ungeheurlichen, Urteil nicht zu
verfahren. Eine Stromabrechnung kann die Arge bzw. das Jobcenter nicht
verlangen, da sie hiermit nichts zu tun hat. Dafür gibt es glaube ich
pauschal 18 € und ein paar Äpple. Egal, was man wirklich verbraucht.
MsG
Werner Schulten
Meine Ergänzung: Betroffene sollten nicht bis zur Abrechnung warten, sondern ihren Stromversorger schon vorab mit Verweis auf o. g. Urteil über den Sachverhalt informieren und sie um Folgendes bitten:
1. Wie in der Newsletter geschrieben, einen Überschuss nicht überweisen, sondern mit den danach fälligen Abschlagszahlungen verrechnen.
2. Ist ein sehr hoher Überschuss da, den Versorger (sofern er das nicht selbst tut), bitten, die Abschlagszahlungen zu senken, da der Verbrauch geringer ist als gedacht.
Schließlich ist ein (kleines) Minus für die Betroffenen besser als ein großes Plus.